Archive for the ‘Asyl/Flüchtlingspolitik’ Category

EU: Militarisierte Flüchtlingsabwehr

Dienstag, Januar 17th, 2012

“EU will mehr Drohnen gegen Migranten einsetzen

Bislang militärisch genutzte Drohnen sollen verstärkt im polizeilichen Bereich eingesetzt werden. Den Anfang macht die EU-Agentur Frontex

Von Matthias Monroy, 17.01.2012

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat in der griechischen Hafenstadt Aktio eine dreitägige Luftfahrtschau [1] abgehalten, um Drohnen verschiedener Hersteller zu testen. Die Agentur will die “Unmanned Air Vehicles” (UAV) zur Flüchtlingsabwehr einsetzen. Damit sollen vor allem Migranten im Mittelmeer aufgespürt werden (Militarisierung des Mittelmeers [2]).

In Griechenland wurden unbemannte Flugzeuge der sogenannte “Medium Altitude Long Endurance” (MALE) gezeigt, die maximal zehn Kilometer hoch fliegen können. Ausdrücklich erwünscht waren aber auch kleinere Drohnen, sofern sie über eine längere Flugzeit verfügen. Ein Testparcours lieferte “Informationen”, über arrangierte “Zwischenfälle”, die von den Geräten aufgespürt und in Echtzeit übermittelt werden sollten.

Zur Vorbereitung der Flugschau hatte Frontex bereits im März einen “organisatorischen Workshop” abgehalten. Laut der Rüstungsfirma Thales waren die teilnehmenden Hersteller dominiert aus den USA und Israel.

Frontex hofiert “Endnutzer” und “Entscheidungsträger”

Für die Veranstaltung mit dem Namen “UAV Workshop and Demo 2011″ veröffentlichte Frontex zuvor eine Ausschreibung [3] für Hersteller und Verkäufer der Geräte. Der Workshop soll beim Aufbau des Grenzüberwachungsnetzwerks EUROSUR helfen, das unter Einsatz neuer Überwachungstechnologien ab 2014 die Grenzbehörden von zunächst sieben EU-Mitgliedstaaten untereinander vernetzt Milliarden zur “Abschreckung illegaler Einwanderer” [4].

Die Nutzung von Drohnen spielt in EUROSUR eine bedeutende Rolle. Die UAV sollen dort mit anderen Systemen wie satellitengestützte Aufklärung, Radar oder Luftraumüberwachung in eine gemeinsamen Plattform [5] integriert werden. Laut Frontex [6] gehören die Drohnen zum “Border Surveillance programme”, das zudem die Anwendung von “Data mining” zur automatisierten Verarbeitung der Informationen beforscht.

Eine derartige Vorführung hatte Frontex bereits 2010 in Finnland abgehalten, damals allerdings mit kleineren “Mini-UAV”. Zudem lag der damalige Fokus auf Landgrenzen. Die Frontex-Workshops richten sich vor allem an Mitglieder von Grenztruppen der Mitgliedstaaten sowie andere “key stakeholders”. Damit will die Agentur sowohl “Endnutzer” als auch “Entscheidungsträger” zur stärkeren Verwendung der bislang nur militärisch genutzten Langstreckendrohnen drängen.

Drohne Fulmar. Bild: Txema1/public domain

Drohne Fulmar. Bild: Txema1/public domain

Der Rüstungskonzern Thales hatte nach Griechenland das System “Fulmar” mitgebracht, das von der spanischen Firma Aérovison gefertigt wird. “Fulmar” wird von einem fahrbaren Katapult gestartet. In einem Werbefilm [7] wird dessen ausdrückliche Verwendung zum Fangen von Migranten vorgeführt.

Thales bewirbt die 19 Kilo schwere “Fulmar” als “vollkommen spanisches Projekt”, das Bilder und Videos in Echtzeit liefert. Sie fliegt bis zu 3.000 Meter hoch und rund 150 Kilometer pro Stunde. Nach acht Stunden bzw. 800 Kilometern muss die Drohne gelandet werden. Hierfür muss das Gerät in einen Netz gesteuert werden, das mobil ist und innerhalb von 15 Sekunden aufgebaut werden kann.

Undurchsichtiges Netzwerk aus Herstellern, Verkäufern und Lobbygruppen

Seit kurzem verkauft der Konzern UAV, die im Wasser landen können. Nicht zuletzt deshalb dürfte Thales den Zuschlag zur Teilnahme am kürzlich beendeten EU-Forschungsprojekt “Wide Maritime Area Surveillance” (WIMAAS) bekommen [8] haben, das von dem Konzern angeführt wurde. Mit an Bord war die spanische Guardia Civil, die italienische Guarda Di Finanza, die französische Marine und die schwedische Küstenwache. “Fulmar”-Drohnen fliegen bereits in Malaysia [9], wo sie in der Straße von Malakka zwischen dem Südchinesischen Meer und der Javasee zur Flüchtlingsabwehr operieren.

WIMAAS-Konzept. Bild: WIMAAS/EU

WIMAAS-Konzept. Bild: WIMAAS/EU

Bereits jetzt suchen schweizerische Behörden mit militärischem unbemannten Gerät nach unerwünschten Flüchtlingen. Großbritannien will größere UAVs bei der diesjährigen Olympiade einsetzen [10]. Neun sogenannte “Predator”-Drohnen mit einem Stückpreis von jeweils 18 Millionen US-Dollar patrouillieren bereits an US-Grenzen. Nur etwa zwei Prozent aller von der Grenzpolizei Verhafteten an den Grenzen werden allerdings durch den Einsatz der auch in Irak und Afghanistan eingesetzten Drohnen aufgespürt [11]. Das US-Militär setzt in seiner neuen “Drohnenstrategie” verstärkt auf “Helidrohnen” [12], die senkrecht starten können. Damit könnten sie auch in urbanem Territorium operieren und wären somit für Polizeien interessant.

Zur Befriedigung des milliardenschweren Markts für militärisch und polizeilich genutzte Drohnen ist ein undurchsichtiges Netzwerk aus Herstellern und Lobbyvereinigungen [13] entstanden. UAVs sind Thema mehrerer Workshops auf der Verkaufsmesse International Urban Operations Conference [14], die in zwei Wochen am Berliner S-Bahnhof Friedrichstraße abgehalten wird. Die Veranstaltung wurde letztes Jahr noch als “Urban Warfare Conference” beworben [15] und offensichtlich aus Imagegründen umbenannt.

Mittelstreckendrohnen werden in Deutschland bislang nur vom Militär genutzt. Die Armee betreibt [16] die Geräte vom Flugplatz aus dem bayerischen Manching. Gewartet werden sie in Füssen [17]. Zur Integration von Drohnen in den deutschen Luftraum soll nun das Luftverkehrsgesetz geändert werden. Ab einem Abfluggewicht von über 150 Kilogramm bleibt für deren Erlaubnis aber die Europäische Agentur für Flugsicherheit mit Sitz in Köln zuständig.

Die leichten Drohnen von Thales wären somit gut geeignet, nach in Deutschland auch für polizeiliche Belange eingesetzt zu werden: Die “Fulmar” könnte in einem Rutsch unbemerkt von der Nordsee bis zum Bodensee fliegen oder über acht Stunden gestochen scharfe Bilder vom Castor-Protest und einem Polizeieinsatz anlässlich eines Länderspiels liefern.”

Links

[1] http://www.thalesgroup.com/Press_Releases/Countries/Spain/2012/Thales_and_Aerovisi
%C3%B3n_present_FRONTEX_with_an_unmanned_aerial_vehicle_for_border_control/

[2] http://www.heise.de/tp/artikel/34/34515/1.html

[3] http://www.frontex.europa.eu/newsroom/news_releases/art101.html

[4] http://www.heise.de/tp/artikel/34/34932/1.html

[5] http://linksunten.indymedia.org/de/node/48941

[6] http://www.frontex.europa.eu/_odl_research_and_development/

[7] http://www.youtube.com/watch?v=bnFJDUgfsPE

[8] http://www.aerovision-uav.com/newsDetail.php?new=155],

[9] http://defense-studies.blogspot.com/2010/03/maiden-flight-for-micro-aircraft.html

[10] http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/01/35054/

[11] http://gantdaily.com/2011/12/29/border-law-enforcement-uses-more-military-equipment/

[12] http://fm4.orf.at/stories/1692931/

[13] http://fiff.de/publikationen/fiff-kommunikation/fk-2011/fk-4-2011/fk-4-2011-s30

[14] http://www.urban-operations-conference.com/

[15] http://www.strategie-technik.de/12_10/ind.pdf

[16] http://www.flugrevue.de/de/militaer/uav/euro-hawk-landet-in-manching.58984.htm

[17] http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/fuessen/Fuessen-neubau-ausbildung-bauwerk-Drohnenhalle-in-Fuessen-fuer-Wartung-und-Ausbildung-gestern-uebergeben;art2761,1073931

 

(Quelle: Telepolis.)

Europa: 2000 tote Flüchtlinge im Jahr 2011

Mittwoch, Januar 4th, 2012

“Ein tödliches Jahr

Von Karl Kopp*

Insgesamt 2000 tote Flüchtlinge an den europäischen Außengrenzen, keine Solidarität bei der Flüchtlingsaufnahme, Dauerblockade bei der Schaffung gemeinsamer Asylrechtsstandards und populistische Debatten, die selbst die innereuropäische Freizügigkeit infrage stellen das waren die zentralen Merkmale der EU-Flüchtlingspolitik im Jahr 2011.

2011 war bislang das tödlichste Jahr in der Geschichte der europäischen Flüchtlingspolitik: Die Fluchtroute mit den meisten Toten war der Kanal von Sizilien, wo knapp 1600 Bootsflüchtlinge starben. Die EU-Innenminister tragen Mitverantwortung an diesem Massensterben. Sie verweigerten schnelle Rettungsmaßnahmen für gestrandete Flüchtlinge und sie waren nicht willens, eine effektive Seenotrettung zu organisieren. Wären diese Bootsflüchtlinge Touristen oder EU-Bürger gewesen, die meisten von ihnen wären rechtzeitig gerettet worden. Bei Flüchtlingen schaut Europa zu und lässt sie sterben.

Angesichts einer Politik der unterlassenen Hilfeleistung für Schutzsuchende in Not ist es nur als zynisch zu bewerten, wenn die EU-Kommission im Dezember 2011 das Grenzüberwachungssystem EUROSUR der Öffentlichkeit als Beitrag verkauft, das Sterben an den Außengrenzen zu reduzieren. High-Tech-Überwachung, Drohneneinsatz und der Export von Grenzüberwachungstechnologie in Drittstaaten sind kein Beitrag, um das Leiden vor den Toren Europas zu beenden, sondern eine neue Stufe der Abschottung. EUROSUR sorgt allein dafür, dass sich Menschenrechtsverletzungen und Flüchtlingssterben an anderen Orten abspielen.

Fehlende Solidarität und ein Mangel an Menschlichkeit sind auch die Merkmale bei der Aufnahme von Asylsuchenden im Innern der EU: »Wir sind nicht zuständig für die Asylprüfung«, ist mittlerweile das Schlüsselelement der deutschen Asylpolitik. Schutzsuchende, die es bis nach Deutschland schaffen, werden inhaftiert und zurückverfrachtet in ein anderes europäisches Land, weil sie über dieses nach Europa eingereist sind. Insgesamt 2213 Abschiebungen fanden allein in den ersten neun Monaten 2011 statt nach Malta, Italien, Polen, Ungarn und anderswohin. Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland mussten bereits im Januar 2011 europaweit gestoppt werden. Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte in einem Grundsatzurteil Abschiebungen dorthin für menschenrechtswidrig erklärt.

Der europäische Anteil an der Flüchtlingsmisere in Griechenland wird jedoch von der Bundesregierung ausgeblendet. Die unfaire Asylzuständigkeitsregelung lässt dem kleinen Land keine Chance. Griechenland ist aufgrund seiner geografischen Lage für einen großen Anteil der Schutzsuchenden in Europa zuständig. Flüchtlinge aus Afghanistan, aus Irak, Iran, aus Syrien und aus Somalia fliehen über die Türkei nach Griechenland.

Aus Sicht von PRO ASYL zeigt das Kollabieren des griechischen Asylsystems, dass die gesamte europäische Asylpolitik in einer Systemkrise steckt. Europa braucht eine völlig andere Verantwortungsteilung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Es muss Schluss sein damit, dass Staaten im Innern die maßgebliche Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an die Außengrenzstaaten abschieben. Notwendig ist ein humanitärer Verteilungsmechanismus, der die Bedürfnisse und familiären Bindungen der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt stellt. Europa braucht ein gemeinsames Asylrecht, das Schutzsuchenden einen gefahrenfreien Zugang eröffnet und faire Asylverfahren europaweit durchsetzt.”

*Der Autor ist Europareferent der Nichtregierungsorganisation PRO ASYL Deutschland

 

(Quelle: Tageszeitung neues deutschland)

Libyen / Italien: Früher war nicht alles schlecht

Dienstag, Dezember 27th, 2011

“Italy and Libya Sign a New Anti-immigration Pact

Saturday, December 17, 2011, by EveryOne Group

Civil Society Warns Against a Breach of the Geneva Convention. EveryOne Group: “Italy must respect the Geneva Convention and the European Charter of Fundamental Rights”.

 

 

Rome, December 15th, 2011. The Italian Government today renewed on the quiet, and without any media coverage the infamous friendship treaty between Italy and Libya, with the same form of cooperation in combating illegal immigration that was part of the previous treaty signed by Berlusconi and Gaddafi back in 2008.

Despite the many protests against the treaty by the major international organizations that defend the rights of refugees and the articles of the Geneva Convention, the President of the National Transitional Council of Libya (CNT) Mustafa Abdel Jalil and Prime Minister Mario Monti have signed the same anti-immigration pact. In essence, the treaty ensures cooperation in the fight against illegal immigration through tight controls along the Libyan coast, as well as Italian investments in Libya. They also agreed to renew the financial compensation to Libya for the era of colonial rule. No guarantee has been sought from the Libyan authorities with regard to the protection of migrants entitled to refugee status or international protection as victims of persecution.

After the meeting with Prime Minister Monti, Jalil was received by President Giorgio Napolitano, Foreign Minister Giulio Terzi and the President of the Italian Chamber of Deputies, Gianfranco Fini. EveryOne Group and other NGOs have sent an urgent appeal to the Italian government, President Napolitano, President Fini, the High Commissioner for Refugees Antonio Guterres, and the European Commissioner for Human Rights Thomas Hammarberg, asking Italy and Libya to sign an undertaking to respect the Geneva Convention and the European Charter of Fundamental Rights in their policies on immigration.”

 

(Quelle: EveryOne Group.)

Schweiz: Zeichen gesetzt

Dienstag, Dezember 13th, 2011

“Ständerat will kein Asyl für Militär-Verweigerer

Der Ständerat will das Asylgesetz verschärfen: Auf Schweizer Botschaften sollen keine Asylanträge mehr möglich sein, Wehrdienstverweigerer sollen kein Asyl mehr erhalten. Der Gesetzesrevision stimmten 14 Ständeräte zu, 16 enthielten sich der Stimme.

Künftig soll es nicht mehr möglich sein, ein Asylgesuch auf einer Schweizer Botschaft im Ausland einzureichen. Dafür sprach sich eine klare Mehrheit des Ständerats in der Debatte zum Asylgesetz aus.

Wer als einzigen Asylgrund angibt, er habe Wehrdienst verweigert oder sei desertiert, soll keinen Anspruch auf Asyl haben. Wenn jedoch einem Deserteur in seiner Heimat beispielsweise Folter droht, dann hat er Anrecht auf Asyl. Auf den Vorwurf, eine solche Gesetzesänderung ändere nichts an der Praxis und habe keine Wirkung, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga, dass mit der Gesetzesänderung ein Zeichen gesetzt werde.

Einstimmig beschloss der Ständerat, dass Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen prioritär behandelt werden.

Raschere Asylverfahren

Vereinfacht werden soll das Verfahren, wenn nicht auf ein Asylgesuch eingetreten wird. Das vereinfachte Nichteintretensverfahren soll dann durchgeführt werden, wenn Asylsuchende in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden können oder wenn sie keine anerkannten Asylgründe vorbringen. Einstimmig Ja sagte der Ständerat zu einem beschleunigten Verfahren bei Wiedererwägungsgesuchen.

16 enthielten sich der Stimme

In der Schlussabstimmung gab es dann erstaunlich viele Enthaltungen. 14 stimmten Ja, 4 Nein und 16 enthielten sich. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit dieser kleinen Revision des Asylgesetzes. Der Bundesrat erhält vom Parlament den Auftrag, rasch eine neue Vorlage mit grundlegenden Reformen vorzulegen. Ziel ist es, Asylsuchende künftig mehrheitlich in Bundeszentren unterzubringen und die Verfahren dort abzuwickeln. (grü, sda)”

 

(Quelle: Schweizer Radio DRS.)

BRD: Freiheit stirbt mit Sicherheit – 10 Jahre Krieg gegen den Terror

Dienstag, Dezember 6th, 2011

“Mit Sicherheit gegen Sicherheit und Freiheit

Von Elke Steven

Aktuell stehen in Deutschland die Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand, die in Folge von 9/11 erlassen worden sind. Nach einigen Auseinandersetzungen haben sich die Koalitionspartner letztlich auf eine Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) geeinigt, die im Januar 2012 in Kraft tritt. Erneut findet keine gründliche und unabhängige Prüfung statt. Die Befugnisse der Geheimdienste werden sogar noch erweitert, und es wird nur auf solche Befugnisse verzichtet, die sowieso kaum oder gar nicht genutzt worden sind. Mit der Diskussion um die Verlängerung stand jedoch nur ein kleiner Teil all der Sicherheitsgesetze, die im letzten Jahrzehnt erlassen wurden, auf dem Prüfstand. Und in den Jahrzehnten davor wurden die Sicherheitsgesetze ebenfalls schon ständig erweitert und neue Eingriffsbefugnisse geschaffen.

Blick zurück

Seit den Ereignissen von 9/11 wird an erster Stelle das Feindbild »Islamismus« gepflegt. Dies hat folgenschwere Auswirkungen für alle Ausländer, insbesondere aber für die muslimischen Glaubens. Zugleich wurden weitreichende Möglichkeiten der Überwachung geschaffen, die prinzipiell alle betreffen können, von denen aber bestimmte Gruppen – und wiederum an erster Stelle MigrantInnen muslimischen Glaubens – besonders betroffen sind.

Der Staat hat das Monopol auf legitime physische Gewaltsamkeit (Max Weber). Im demokratischen Rechtsstaat, der an die Menschenrechte gebunden ist, muss dieses Gewaltmonopol jedoch demokratischer Kontrolle unterliegen. Staatliches Handeln muss berechenbar und rechtlich überprüfbar sein. In seinen Institutionen und Verfahren muss der Rechtsstaat an den Menschen- und Bürgerrechten ausgerichtet sein. Insofern der Staat die Freiheitsrechte des Bürgers garantiert, stellt sich die Frage, wie weit er diese einschränken darf, um die Sicherheit des Staates oder der Bürger zu gewähren. Wird ein Staat wirklich sicherer, wenn die Bürger ihrer Freiheitsrechte beraubt werden? Ab wann hört er auf, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein?

Ist der 11. September 20001im Hinblick auf die gesellschaftliche Militarisierung, die Entdemokratisierung, das Zurückdrängen von Menschenrechten, die Ausweitung staatlicher Befugnisse zur Überwachung wirklich ein grundlegender Einschnitt? Müssten nicht eher die Kontinuitäten beschrieben werden, für deren Begründung nur ein neues Damoklesschwert gefunden wurde?

Im Namen der Inneren Sicherheit werden die Möglichkeiten der Datenspeicherung und -verarbeitung, der Überwachung und der Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen schon seit Jahrzehnten immer weiter ausgedehnt. Vom Kampf gegen die Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion und Revolutionäre Zellen über den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und gegen Sexualstraftaten bis hin zur aktuellen Terrorismusbekämpfung reichen die Begründungen. Geändert haben sich im Verlauf der Zeit vor allem die technischen Möglichkeiten.

Schon lange vor 9/11 war die Rede vom Polizeistaat,1, Sicherheitsstaat oder Präventionsstaat. Schon 1995 schrieb der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), der Überwachungsstaat sei nicht fern, wo die Freiheit als Gefährdung und die Sicherheit als ein Rechtsgut erscheinen.2 Von einem »Recht auf Sicherheit«, das es als Bürger- oder Menschenrecht nicht gibt, ist erst seit 9/11 immer wieder die Rede.

Im »Grundrechte-Report 2008« hat Burkhard Hirsch die Entwicklungen im Kontext staatlicher Sicherheitsproduktion kurz, prägnant und erschreckend zusammengefasst:

„Dem Anti-Terrorismus-Gesetz von 1976 folgten das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus von 1986, das umfangreiche Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1992, das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994, das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1998 mit der Einführung des so genannten Großen Lauschangriffs, die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2003 und das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2006 mit jeweils umfangreichen Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts und des Passgesetzes, mit äußerst rücksichtslosen Verschärfungen des Ausländerrechts und vor allem mit immer weitergehenden Eingriffsbefugnissen der Nachrichtendienste im Inland. Das wurde ergänzt durch Änderungen der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze, das Telekommunikationsgesetz von 1996 und dessen Novellierung, das Zuwanderungsgesetz von 2004, das Luftsicherheitsgesetz von 2005 und das im Bundestag anhängige Gesetz über heimliche Ermittlungen und die so genannte Vorratsdatenspeicherung [9. November 2007 verabschiedet, Anm. d. Verf.], die insofern eine neue Qualität darstellt, als sie die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Art von jedermann ohne jeden Anlass erfassen soll [und um die der Streit noch währt, weil das BVerfG dieses zum Teil für rechtswidrig erachtet hat, Anm. d. Verf.].“3

Einige Entwicklungen vor und nach 9/11

Der große Lauschangriff

Der große Lauschangriff wurde durch eine schwarz-gelb-rote Grundgesetzänderung am 6. März 1998 möglich – er wurde erst im März 2004 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft. 2005 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum Lauschangriff, der mit Recht noch immer als groß beschrieben und als Eingriff in die Grundrechte eingestuft werden kann.

Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz

Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz wurde am 7.9.1998 beschlossen, um die vorausgegangene Errichtung einer solchen Datei beim BKA zu legitimieren. Am 30.6.2005 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Katalog der Anlassstraftaten ausweitet und die »Freiwilligkeit« einführt, mit der der Richtervorbehalt umgangen wird.

Das Passgesetz

Im Mai 2000 wurde das Passgesetz geändert, um die Möglichkeit von Ausreiseverboten zu schaffen. Nach dem Angriff auf einen französischen Polizisten war das Gesetz ursprünglich explizit gegen Hooligans gerichtet. Schnell wurde es gegen Globalisierungskritiker eingesetzt. Einige Monate später beschlossen die Innenminister, neue Verdachtsdateien über »Gewalttäter« zentral anzulegen. Im Januar 2001 wurden entsprechende Dateien beim BKA eingerichtet.

Terrorismusbekämpfungsgesetze

Eine Menge Maßnahmen, die schon lange gefordert worden waren, denen aber grundrechtliche Bedenken entgegenstanden, konnten nach 9/11 schnell eingeführt werden. Gefragt wurde nicht, ob sie die Anschläge hätten verhindern oder zukünftige werden vereiteln können. Gefragt wurde auch nicht nach den demokratisch-rechtsstaatlichen Kosten. „Datenschutz ist in Ordnung. Aber Datenschutz darf nicht zu Behinderung von Kriminalitäts- oder Terrorismusbekämpfung führen“, erklärte der damalige Innenminister Otto Schily im Bundestag.

Im September 2001 wurde bereits das erste Anti-Terror-Paket erlassen, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Zum 9. Januar 2002 wurde dann das zweite Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde in 17 verschiedene Gesetze und fünf Verordnungen eingegriffen.

Insbesondere wurden auch mit diesen Gesetzen die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen wurden geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.

Die Befristung der Gesetze führte bei ihrer Überprüfung im Januar 2007 nur zu der lapidaren Feststellung: Sie seien „gleichermaßen erfolgreich wie zurückhaltend und verantwortungsvoll genutzt worden“.4 Durch das »Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus« (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) vom 5. Januar 2007 wurden die Gesetze für weitere fünf Jahre beibehalten. Aufgaben und Befugnisse der Nachrichtendienste (MAD und BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz wurden in diesem Zug zugleich ausgeweitet. Zu den durch das Gesetz geänderten Rechtsnormen gehören:5

● Bundesverfassungsschutzgesetz

● MAD-Gesetz

● BND-Gesetz

● Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

● Sicherheitsüberprüfungsgesetz

● Bundespolizeigesetz

● Passgesetz

● Vereinsgesetz

● Bundeskriminalamtgesetz

● Ausländergesetz

● Asylverfahrensgesetz

● Ausländerzentralregistergesetz

● Arg-Durchführungsverordnung (Ausländerzentralregister)

● Bundeszentralregistergesetz

● Luftverkehrsgesetz

● Energiesicherungsgesetz 1975

● Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung

● Gaslastverteilungs-Verordnung

Der generelle Verdacht wird zum Prinzip

Rasterfahndung: Obwohl die Rechtslage fragwürdig und in den Bundesländern unterschiedlich war, wurde fast überall sofort nach »Schläfern« gesucht. Es wurde also nach unauffällig lebenden Menschen islamischer Religionszugehörigkeit gesucht. Jedem müsste sofort klar sein, dass die Rasterfahndung ein ungeeignetes Instrument ist, um »normal« lebende Menschen zu entdecken. Und es müsste klar sein, dass diese Art der Verdächtigung aller Muslime Ausländerfeindlichkeit fördert. Aus sechs Millionen Personendaten landeten über 19.000 Personen in der Treffer-Datei des BKA. Diese sollten dann näher überprüft werden.

Erst 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht (BvR 518/02 vom 4.4.2006), dass die Rasterfahndung rechtswidrig war. Vorher hatte es mehrere unterschiedliche Urteile der untergeordneten Gerichte gegeben. Die Entscheidung des BVerfG hatte bundesweite Bedeutung, obwohl nur die nordrhein-westfälische Regelung beklagt worden war, denn die Rasterfahndungen sind in den Ländergesetzen geregelt.

Das BVerfG urteilte: „Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in §31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.“ Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden habe, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht ausreichten. Das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergebe, sei für die Anwendung einer solchen, weit in die Rechte der Bürger eingreifenden Maßnahme notwendig.

● Eine zentrale Fingerabdruckdatei von Asylbewerbern – das Fingerabdruckindentifikationssystem (AFIS) – wurde eingeführt. Die Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten wurden erweitert.

● §129b, mit dem ausländischer »Terrorismus« inländisch verfolgt werden kann, wurde eingeführt. Wie schon §129 a ermöglicht er vor allem weitreichende Ermittlungen und führt kaum zu Verurteilungen. Allerdings werden bereits die Ermittlungsverfahren wegen der §§129 ins Ausländerzentralregister eingetragen. Somit bleibt in jedem Fall »etwas« hängen.

Dies hängt auch mit dem EU-Beschluss zur Terrorismusbekämpfung zusammen, der die Länder zwingt, die »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« als Straftatbestand aufzunehmen. Und die Aufzählung terroristischer Straftaten lässt hellhörig werden, wenn die „widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden oder -anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zugänglicher Orte sowie (öffentlichem und privatem) Eigentum“ darin enthalten ist. Immerhin schien es den Verantwortlichen geboten, in der Präambel zumindest darauf hinzuweisen, dass das Versammlungsrecht, das Streikrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung dadurch nicht beschnitten werden sollen.

● Die Veränderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ermöglicht dem Verfassungsschutz zusätzlich, einen weit größeren Kreis von Beschäftigten als bisher durch Abfrage einer Vielzahl von persönlichen Daten auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11.11.2004, dass die Entlassung eines Angestellten durch den Flughafen München rechtswidrig sei. Nach einer »Sicherheitsüberprüfung« war U. entlassen worden, weil er zeitweise bei Milli Görüs aktiv gewesen war. Dies reichte dem Arbeitgeber aus – und die untergeordneten Gerichte bestätigten dies –, um ihn als Sicherheitsrisiko einzustufen. Das BVerwG entschied, dass statt der pauschalen Zuschreibung eine konkrete Überprüfung notwendig sei.

Im Dezember 2004 nahm das »Anti-Terror-Lagezentrum« in Berlin-Treptow seine Arbeit auf. Es entstand also eine informationelle Zusammenarbeit von Diensten, die grundgesetzlich getrennt gehören: von Polizeien und Geheimdiensten.

● Das BKA darf nun ebenfalls auf Daten zugreifen, die bisher dem Sozialgeheimnis unterlagen, z.B. auf Informationen der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenkassen. In anhängigen Strafverfahren steht dem Bundeskriminalamt diese Befugnis nur im Einvernehmen mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu.

● Den Nachrichtendiensten ist gestattet worden, ihre Ausforschungen im Vorfeld konkreter Gefahrenindizien in den Bereich des Vorfeldes eines potentiell strafbaren Verhaltens auszudehnen.

● Der Verfassungsschutz darf nun Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten. Diese Formulierung ist auch ein Beispiel für die Nutzung von unbestimmten Rechtsbegriffen, die den Behörden einen großen Spielraum in der Auslegung ihrer Befugnisse geben.

Kein Ende abzusehen?

Schleichend schreitet die Demontage des Rechtsstaats auch nach dem ersten und zweiten Terrorismusbekämpfungsgesetz weiter. Einige Beispiele seien auch hier noch genannt:

Das Luftsicherheitsgesetz vom 11.1.2005 sollte den Abschuss von Flugzeugen, die zur terroristischen Waffe umfunktioniert würden, erlauben. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 15.2.2006, dass dieses Gesetz unvereinbar ist mit zentralen Artikeln des Grundgesetzes. „Es ist unter der Geltung des Artikel 1 Absatz 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen (…) vorsätzlich zu töten.“ (BVerfG, 1 BvR 357/05)

● Mit dem »Gemeinsame-Dateien-Gesetz« von 2006 wurde die Zusammenführung von polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbeständen ermöglicht. An der »Anti-Terror-Datei« sind beteiligt: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, alle Landeskriminalämter, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst sowie der Bundesnachrichtendienst. Es werden also auch geheimdienstliche Erkenntnisse den anderen Behörden zugänglich gespeichert!

● Mit dem BKA-Gesetz von 2008 erhielt das BKA fast alle Rechte, die auch die Länderpolizeien haben. Diese aber wenden viele potentielle Maßnahmen nicht an, weil ihnen die Ausstattung und das Geld fehlen. Es ist damit zu rechnen, dass das BKA diese Möglichkeiten intensiver nutzen wird (z.B.: kurzfristige Freiheitsentziehung, Wohnungsdurchsuchung, längerfristige Observation, Einsatz von Verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Online-Durchsuchung).6

● 2009 wurden die §§89a, 89b neu ins Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Die Ausbildung in einem »Terrorcamp«, bzw. der Versuch, hierfür Kontakt aufzunehmen, steht nun unter Strafe. Typisch ist diese Vorverlagerung von Straftatbeständen und die gleichzeitige unbestimmte Kategorisierung. Das Besondere hier ist, dass solche Taten Einzelner unter Strafe gestellt werden, denn Gruppen, die sich zu terroristischen Taten verabreden, standen schon vorher unter Strafe. §89a Abs. 2 StGB verbietet, bestimmte gefährliche Stoffe herzustellen, sich zu verschaffen, zu verwahren oder andere in der Herstellung dieser Stoffe oder sonstigen Fertigkeiten zu unterweisen oder sich unterweisen zu lassen, wenn sie der Begehung einer terroristischen Straftat dienen. Die Unbestimmtheit des Gesetzes wird u.a. daran deutlich, dass auch Flugunterricht zu einer solchen Vorbereitung gezählt werden kann. Nicht die Tat ist der Ausgangspunkt, sondern die Absicht, die aber in der Person begründet und nicht von außen erkennbar ist. §89b StGB regelt das strafrechtliche Verbot der Aufnahme von Beziehungen zu einer terroristischen Organisation in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Nach §91 StGB kann das Verbreiten oder Sich-Verschaffen einer Anleitung als schwere staatsgefährdende Gewalttat bestraft werden.7

Bei Verdacht sind in diesem Kontext weitgehende Ermittlungsbefugnisse vorgesehen – also Lauschangriff und Telekommunikationsüberwachung. Ähnlich wie bei den §§129 geht es also zentral auch um Ermittlungsbefugnisse.

● Weitergabe der Daten von Fluggästen an die USA: Ab Ende Oktober 2005 sollten Touristen nur dann ohne Visum in die USA einreisen dürfen, wenn sie einen »sicheren« Reisepass mit biometrischen Daten vorweisen können. Daraufhin einigten sich die Innenminister der 25 EU-Staaten im Dezember 2004, dass die Pässe einen Speicherchip mit digitalisiertem Foto und Fingerabdruck erhalten sollten. Der Bundesrat stimmte dem dann nur noch für die Reisepässe zu. Der neue Personalausweis wird erst jetzt eingeführt – mit eher sanften Regelungen im Verhältnis zu anderen Staaten: Die Speicherung von Fingerabdrücken erfolgt freiwillig und nur auf dem Ausweis selbst. Es entsteht also keine zentrale Datenbank. Allerdings ist mit den neuen Personalausweisen die technische Grundlage zur Speicherung der Fingerabdrücke geschaffen, und die Freiwilligkeit kann leicht abgeschafft werden.

● SWIFT (belgischer Bankendienstleister): Um die Finanzierungsströme des Terrorismus aufzuspüren, ließen die USA sämtliche Daten von internationalen Geldtransaktionen in ein Rechenzentrum in die USA übermitteln und auswerten. Es gab keine wirksame Kontrolle der Datenverwendung, keine Zweckbindung, keine Ansprüche auf Auskunft und Transparenz, keine unabhängige Kontrollinstanz.8 Das SWIFT-Abkommen, dem das Europäische Parlament letztlich zugestimmt hat, regelt diese Weitergabe der Daten. Transparenz wurde mit dem Abkommen nicht hergestellt. Europol genehmigt die Anfragen der US-Behörden, obwohl sie meist völlig unspezifisch gestellt werden.

Auswirkungen

Vor allem und an erster Stelle hat sich die Lage der Flüchtlinge massiv verschärft. Alle Muslime leiden unter dem allgemeinen Verdacht, unter den sie gestellt sind. So stehen die ca. 23,7 Millionen personenbezogene Datensätze des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht nur den Polizeien, sondern sämtlichen Geheimdiensten zur Verfügung. Mit dem Zuwanderungsgesetz vom 1.1.2005 wurde das Ausweisungsrecht massiv verschärft. Der Terrorismusverdacht kann zur Ausweisung ausreichen. Eine rechtliche Überprüfung muss nicht abgewartet werden. Die Unschuldsvermutung gilt für Ausländer nicht mehr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertritt die Auffassung, dass selbst ehemalige Angehörige terroristischer Organisationen von dem Asylrecht und dem Flüchtlingsschutz ausgeschlossen sind. Ausgangspunkt für die Einordnung sind die Terrorismuslisten, die höchst umstritten sind. Das Oberverwaltungsgericht NRW folgt dagegen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und betrachtet »nur« diejenigen Flüchtlinge als asylunwürdig, die sich erhebliche Verbrechen zuschulden kommen ließen.9

Vor jeder Einbürgerung werden Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchgeführt. Permanent finden Razzien gegen muslimische Gruppen oder Gemeinden statt, denen keine strafrechtliche Erfolgsbilanz gegenübersteht: Von September 2001 bis Juli 2004 registrierte der Zentralrat der Muslime 70 Razzien in Moscheen und 1.400 Durchsuchungen in zugehörigen Büros oder Wohnungen.10

Dieser allgemeine Verdacht gegen Muslime konkretisiert sich am deutlichsten in den Terrorismuslisten.11 Solche Listen gibt es schon seit den Anschlägen von al Kaida im Jahr 1999. Gelistet sind größtenteils nur des Terrorismus verdächtige Personen, die nicht über ihre Erfassung informiert werden und sich kaum dagegen wehren können. Inzwischen haben einige wenige erfolgreich dagegen geklagt. Daraufhin ist auch das Verfahren der Erstellung der Listen etwas verändert worden (Betroffene werden nun manchmal informiert und angehört). Aufgrund der Auswirkungen, die die Listung hat, hat der Schweizer Europarats-Abgeordnete Dick Marty von der „zivilen Todesstrafe“ gesprochen.

Allgemeiner lässt sich feststellen, dass Prävention zum zentralen Begriff geworden ist. Gefahren sollen schon erkannt, Menschen durchschaut werden, bevor es auch nur den Anfang der Idee einer Tat gibt. Das klingt auf den ersten Blick gut und einleuchtend. Aber dies setzt einen allgemeinen Verdacht voraus und bewirkt den Wechsel von der prinzipiellen Unschuldsvermutung zum generellen Verdacht. Dieser setzt bei der »falschen« Gesinnung an und führt weg vom Tatstrafrecht zu einem Gesinnungsstrafrecht.

Ermittlungen im Vorfeld von Straftaten führen zur Abkehr von den rechtsstaatlichen Kategorien des Tatverdachts in der Strafprozessordnung. Auch die Polizei erhält immer mehr Eingriffsrechte auf Verdacht und mit unbestimmten Klauseln. Datensammlungen basieren immer häufiger auf Verdachtskonstruktionen. Die europäische Zusammenarbeit und Weitergabe solcher Datensammlungen verstärkt noch die grundrechtswidrigen Wirkungen.

Eine der schlimmsten Auswirkungen ist die Aufweichung des Folterverbots. Das Verbot der Folter gilt unbedingt! Der Streit darum, die Infragestellung der unbedingten Geltung begann bei uns mit der Folterdrohung durch den Polizeipräsidenten Daschner im Fall des Kindesentführers Magnus Gäfgen im Jahr 2002. Inzwischen ist die Zusammenarbeit Deutschlands mit Folterstaaten bekannt geworden und die Verwertung von Informationen, die im Ausland unter Folter gewonnen wurden. „Weder die Bundeswehrsoldaten, die Murat Kurnaz im afghanischen Kandahar begegneten, noch die deutschen Nachrichtendienstler, die ihn später im Folterlager Guantánamo vernahmen, noch die deutschen Beamten, die Mohammed Haydar Zammar in syrischer Haft befragten, bekamen klare Verhaltensmaßstäbe an die Hand. In allen diesen Fällen stellt sich nach Abschluss der Arbeit der Untersuchungsausschüsse die Frage einer möglichen Strafbarkeit deutscher Beamter wegen (psychischer) Beihilfe zu den Straftaten der Folterer.“12

Auch diejenigen, die den politischen Protest tragen, haben zunehmend mit Formen verdeckter Ermittlungen zu rechnen. „Verdeckte Ermittler werden eingesetzt, um Terror und Kriminalität zu bekämpfen“, schreibt die Frankfurter Rundschau am 4.2.2011, um dann aufzuzeigen, dass es inzwischen üblich geworden ist, in Europa, über die innerstaatlichen Grenzen hinweg, verdeckte Ermittler einzusetzen. Ziel sind politische Gruppierungen. „In Deutschland geht das bereits so weit, dass ausländische verdeckte Ermittler, die eindeutig Polizisten sind, juristisch wie V-Leute behandelt werden, also wie Informanten aus dem zu überwachenden Milieu.“ Dies ermöglicht den Ermittlern eine Menge mehr an Operationen, zum Beispiel das Eingehen von Beziehungen. So ist auch die geheimdienstliche Unterwanderung politischer Strukturen verschiedentlich bekannt geworden: Sozialforum Berlin (2003-2006), Uni Hannover, Heidelberger Antifa und Studentenszene. Ein britischer Spitzel ist europaweit im Kontext diverser Proteste eingesetzt worden.

Nach all diesen Aufzählungen darf jedoch auch nicht übersehen werden, dass eine Menge weiterer Formen der Überwachung und Datensammlung ebenfalls in den letzten Jahren ausgeweitet oder hinzugekommen sind: Videoüberwachungen, der inzwischen wieder aufgehobene Elektronische Entgelt-Nachweis (ELENA), lebenslang gültige Steuernummer seit 2008, elektronische Gesundheitskarte, lebenslang gültige Krankenversichertennummer, Überprüfung von Journalisten bei Großereignissen (WM, Gipfeltreffen …), flächendeckende Handydatenspeicherung (Anti-NPD Demo in Dresden 2011). Überdies übernehmen immer mehr kommerzielle Sicherheitsdienste Kontrollaufgaben.

Militarisierung im Inneren

Dieses letzte Jahrzehnt ist auch durch die fortschreitende innere Militarisierung, durch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gekennzeichnet. Beim G8-Gipfel in Heiligendamm ist der Einsatz der Bundeswehr gegen die Demonstrationen öffentlich bekannt und diskutiert worden. Ein solcher Einsatz ist grundgesetzwidrig, aber das wird unter dem Namen der Amtshilfe verschleiert. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken bestätigte die Bundesregierung, dass 2010 bei insgesamt 71 Amtshilfemaßnahmen die Bundeswehr eingesetzt wurde. Im Jahr zuvor waren es 44 und 2008 31 Einsätze. Ende der 1990er Jahre hatte noch eine einzige Amtshilfemaßnahme jährlich ausgereicht. Hinzu kamen im letzten Jahr noch 28 Unterstützungseinsätze für nichtbehördliche Dritte wie beispielsweise Sportvereine und Rüstungsunternehmen.

Ausblick

Mit der Verlängerungsdebatte um das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) hätten einige der Gesetze zur Disposition stehen sollen, die vor allem den Geheimdiensten Befugnisse sichern. Die Chance scheint schon wieder verpasst. Gerade das inzwischen entstandene Ausmaß der Befugnisse der Geheimdienste, die machtvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste, die dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten widerspricht, ist in Deutschland jedoch kaum thematisiert worden. Mit dem TBEG wurden Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst ermächtigt, bei Institutionen wie Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über Personen einzuholen, die eine „schwerwiegende Gefahr“ darstellen. Ein richterlicher Beschluss ist hierfür nicht notwendig. Von diesen Befugnissen haben die Geheimdienste Gebrauch gemacht, kontrollieren lassen sie sich dabei kaum.

Diese Entwicklungen gefährden die Demokratie. Geheimdienste handeln im Geheimen und fordern immer noch mehr Befugnisse. Sie entziehen sich jedoch jeder demokratischen Kontrolle, so dass wir heute nicht wissen können, was sie entdeckt und was sie inszeniert haben. Es ist zu bezweifeln, dass die Bürger und Bürgerinnen sicherer geworden sind. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Spaltung der Gesellschaft und die Ausgrenzung von Menschen islamischen Glaubens das Zusammenleben negativ beeinflussen.

Anmerkungen

1) Fredrik Roggan (2000): Auf legalem Weg in einen Polizeistaat. Bonn: Pahl-Rugenstein Nachfolger.

2) Bukhard Hirsch: Terror und Antiterror. In: Grundrechte-Report 2002. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag. S.18.

3) Burkhard Hirsch: »Action!« – Das Ritual des machtvollen Leerlaufs. In: Grundrechte-Report 2008. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.15.

4) Internetseite des Bundesministerium des Inneren, zitiert nach; Gustav Heinemann-Initiative und Humanistische Union (Hrsg.) (2009): Graubuch Innere Sicherheit – Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001. Berlin: Books on Demand.

5) Gesetze im WWW (Internetseite): Terrorismusbekämpfungsgesetz; rechtliches.de/info_Terrorismusbekaempfungsgesetz.html.

6) Frederik Roggan: Zentralisierter Anti-Terror. In: Grundrechte-Report 2009. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.176-180.

7) Jens Puschke: Anti-Terrorcamp-Gesetzgebung. In: Grundrechte-Report 2010. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.220-224.

8) Thilo Weichert: Kontodaten für die CIA. In: Grundrechte-Report 2007. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.46-50.

9) Sönke Hilbrans: Asyl unter »Terrorismusvorbehalt«. In: Grundrechte-Report 2010. op.cit. S.152-156.

10) Anja Lederer: Terrorwarnungen und was davon blieb. In: Cilip 80, Nr. 1/2005, S.32-36.

11) Wolfgang Kaleck: Terrorismuslisten: Definitionsmacht und politische Gewalt der Exekutive. In: Kritische Justiz, Heft 1-2011.

12) Wolfgang Kaleck: Das Folterverbot und der Umgang mit vergifteten Informationen. In: Grundrechte-Report 2009. op.cit. S.27-31. Siehe auch: Dieter Schenk: Jemand muss das Schweigen brechen. Über die Zusammenarbeit des BKA mit Folterstaaten. In: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit, 2010/2011. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.

Elke Steven ist Soziologin und arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie. Sie ist Mitherausgeberin des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports.”

 

(Quelle: Wissenschaft & Frieden-Dossier Nr. 68)

BRD: Rechtsterrorismus – Die Linke bleibt empört (AUFRUF)

Donnerstag, November 24th, 2011

“Auf zur IMK – Rechtsoffene Politik angreifen – Verfassungsschutz auflösen!

Der Skandal um die „NSU“, den „Nationalsozialistischen Untergrund“ hat die Dimensionen neonazistischen Terrors in der BRD offensichtlich werden lassen. Zehn weitere rechts-motivierte Morde sind auf einmal bekannt geworden. Dieser Skandal verdeutlicht die Notwendigkeit antifaschistischen Engagements. Alle antifaschistisch eingestellten Menschen in (ist doch keine reine Kader/Spezialist_innen aufgabe, oder? wir wollen doch alle aufrufen…) der BRD müssen auf diese zehn weiteren Opfer rechter Gewalt reagieren.

Dabei ist klar, dass der „NSU“ nur die Spitze des Eisbergs ist: fast 150 Menschen sind seit der Wiedervereinigung von Nazis ermordet worden. Das in diesem Zusammenhang altbekannte Verhalten der Behörden, das Verdrängen, Relativieren und Entpolitisieren rechter Strukturen und der von ihnen ausgehenden Gewalt, hat mit dem „NSU“ eine neue Dimension bekommen.

Anfang Dezember treffen sich nun die Innenminister von Bund und Ländern in Wiesbaden.

Diese tragen mit ihrer rassistischen, nationalistischen, autoritären und neuerdings an der Extremismus-Doktrin orientierten Politik seit Jahren zum Erstarken der rechtsradikalen Szene bei. Sie stehen den Behörden vor, die rechte Gewalt seit Jahren versuchen zu verharmlosen und zu entpolitisieren. Deshalb ist die Konferenz der Innenminister der richtige Ort um zu zeigen, was wir von dieser Politik halten. In diesem Sinne: Auf nach Wiesbaden, gegen rechtsextremen Terror, Extremismus-Doktrin und den autoritären Präventivstaat!*

Dass drei Nazis jahrelang durch die Republik fahren und am hellichten Tag Menschen exekutieren, die nicht in ihr Weltbild passen, hat die Öffentlichkeit schockiert. Aber wohl eher deshalb, weil sie „abgetaucht“ waren und ihre Taten erst im Nachhinein, auf einen Schlag bekannt wurden.

Der sonstige rassistische Mord und Totschlag, der statistisch zumindest jeden Monat, wenn nicht jede Woche passiert, schafft es kaum noch überregional in die Medien. Von den sonstigen rechts-motivierten Übergriffen verbaler und körperlicher Art einmal ganz abgesehen. Abseits des Skandals um den „NSU“ bleibt die erschreckende Alltäglichkeit und Normalität rechter Gewalt in weiten Teilen der Bundesrepublik unsichtbar. Rund 150 Tote durch rechte Gewalt seit der Wiedervereinigung sprechen eine deutliche Sprache.
Der Umgang der Behörden mit diesen Taten ist fast immer der gleiche: es wird versucht sie zu ignorieren, zu verharmlosen und vor allem zu entpolitisieren. Aktuelles Beispiel dafür ist der Fall eines in diesem Sommer ermordeten Obdachlosen aus Vietnam. Derzeit wird vor Gericht diskutiert, ob 8€ der Ausschlag für einen Raubmord gewesen sein, oder die bekannte rechtsradikale Einstellung des Täters nicht vielleicht doch die entscheidende Rolle gespielt haben könnte.

Der „NSU“ passt perfekt in dieses Bild. Zwar wird jetzt wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt, aber die ermittelnden Behörden haben offensichtlich jahrelang nie ernsthaft in Richtung einer rassistisch-motivierten Mordserie ermittelt. Stattdessen war von „türkischen Clanstrukturen“ oder der „türkischen Mafia“ die Rede, sollte es um Wettschulden, Schutzgeld, Drogenstreitigkeiten oder sonstiges gehen. In jedem Fall wurde die Ursache in den scheinbar so „undurchsichtigen Strukturen“ von offenbar „Fremden“ gesucht. Obwohl in den Ermittlungen keine Hinweise auf die Verwicklung der Opfer in organisierte Kriminalität gefunden wurden, galt dies eher als Indiz einer besonders gut organisierten kriminellen Struktur.
Der Rassismus der Behörden, wie auch der Medien wird schon durch ihre Sprache eindeutig angezeigt. Obwohl nur zwei der Opfer der Mordserie in einem Döner Imbiss arbeiteten, ist von „Dönermorden“ die Rede. Dass in diesem Begriff die Opfer völlig entmenschlicht werden, schien dabei niemanden zu stören. Zu allem Überfluss nannten sich die ermittelnden SOKOS auch noch „Bosporus“ und „Aladin“ und bedienten somit auch das Bild der sogenannten „Ausländerkriminalität“.

Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte!

Aber es ist nicht nur der Rassismus in den Staatsapparaten, sondern auch die sogenannte Extremismus-Doktrin, welche die deutsche Justiz auf dem rechten Auge blind macht. Diese beruht auf der Behauptung einer vermeintlich gemäßigten, „demokratischen Mitte“, welche gegen die „extremen Ränder“ der Gesellschaft geschützt werden müsse. Rassistische und rechtsradikale Gewalt und antifaschistische Arbeit gegen diese werden hier gleich gewertet. Diese Gleichsetzung ist an sich schon eine Verharmlosung rechter Strukturen und Aktivitäten, vor allem in Anbetracht der deutschen Geschichte.

Die Präsentation und die Debatte um den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht veranschaulichen an dieser Stelle nochmals wie weitreichend die Extremismus-Doktrin das Bild der politischen Entwicklungen in der BRD bestimmt. Wenn der Verfassungsschutzbericht in der Öffentlichkeit rezipiert wird, ist unabhängig von den jeweiligen politischen Kontexten stets nur die Rede von einem „signifikanten Anstieg“ von Straftaten und Gewaltbereitschaft von sogenannten „extremistischen Gruppierungen“. Hier wird par excellence das Szenario einer Bedrohung der mitunter schwammig definierten normativen demokratischen Mitte zum Haupt- Ausgangs und Drehpunkt der politischen Debatte gemacht. An dieser Stelle wird nicht zwischen Sachbeschädigungen gegen Schienennetzwerke oder aber Militärfahrzeuge seitens einer militanten Linken einerseits und den rechts-motivierten Angriffen auf Körper und Leben gegen Migrant_innen, Obdachlosen, Linken aller Coleur oder gegen Schwulen und Lesben andererseits, differenziert. Das es hierbei sich um völlig verschiedenes handelt muss eigentlich jede_r_m mit etwas Verstand klar sein. Nicht desto weniger wird mit den abstrakten Zahlen das Bedrohungsszenario von „den Extremisten“ weiter perpetuiert und gleichsam die weitestgehende Aufrüstung eines Sicherheitsapparates legitimiert. Dass aber zum Beispiel die Aufstockung eines Verfassungsschutzes weit davon entfernt ist dem Problem rechts-motivierter Gewalt Einhalt zu bieten, sondern zynischer Weise sich solche Organisationen wie der Thüringer Heimatschutz aus Verfassungsschutzgeldern mitfinanzieren kann, zeigt eines umso deutlicher: Es braucht nicht ein mehr an autoritärer Staatsmacht, um solchen Momenten der Barbarei, wie den jüngst offengelegten Aktivitäten der NSU, beizukommen. Vielmehr bedarf es an dieser Stelle einer tiefergehenden Auseinandersetzung, mit der Frage, auf welchem Nährboden der sogenannten demokratischen Mitte sich rechte Ideologien und die daraus folgenden Angriffe auf Leib und Leben entwickeln. Es ist unumgänglich antifaschistisches Engagement der Zivilgesellschaft weiter zu stärken, anstelle dieses, wie bisher, zu kriminalisieren und mit dem Totschlagargument des Extremismusvorwurfs zu sabotieren.
Zu letzt hat das Bundesinnenministerium die sogenannte „Extremismusklausel“ durchgesetzt. Finanzielle Förderung durch das Innenministerium hängt für zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechts nun von einem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ab. In der sogenannten „Demokratieerklärung“ müssen die Initiativen unterschreiben, dass sie „Sorge tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“ und weiter, „dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird“. Als extremistisch gelten hierbei nach Definition der Bundesregierung Gruppen und Initiativen, die „eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft oder eine „herrschaftsfreie“, anarchistische Gesellschaft etablieren wollen und ihr politisches Handeln an revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologien orientieren“
Opferberatungsstellen, mobile Beratungsteams und viele andere Gruppen werden so unter Generalverdacht gestellt, anstatt die verdiente Anerkennung für ihre Arbeit zu bekommen. Ihren Mitarbeiter_innen soll die politische Einstellung vom Innenministerium vorgeschrieben werden.
Gleichzeitig werden Fördergelder von der Bekämpfung des sogenannten „Rechtsextremismus“ abgezogen. Auch diese Bekämpfung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechts durch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder trägt zur Stärkung der rechtsextremen Szene bei. Die Stärke und das Selbstbewusstsein der Naziszene gerade in vielen Teilen der BRD war ohne Zweifel die Grundlage für das Phänomen „NSU“.

Doch die Extremismus-Doktrin ist nicht nur eine Verharmlosung rechtsextremer Gewalt und eine Verunglimpfung antifaschistischen Engagements. Auch beschränkt sich die indirekte Förderung rechtsextremer Strukturen nicht auf die Umschichtung von Fördergeldern. Die Kriminalisierung der Proteste und Blockaden gegen Europas größten Naziaufmarsch in Dresden zeigt beispielhaft, wie die staatlichen Behörden die dringend notwendige gesellschaftliche (und eben nicht staatliche) Bekämpfung des Rechtsextremismus zu verhindern versuchen. War der Aufmarsch in Dresden seit den 1990er Jahren zum größten rechtsextremen Event in Europa gewachsen, wurde er in den letzten beiden Jahren erstmals von einem breiten antifaschistischen Bündnis verhindert. Deutlich mehr als 10.000 Menschen nahmen an den Aktivitäten gegen den Nazi-Aufmarsch teil. Mit Hilfe von Massenblockaden und militanten Aktionen konnte der Aufmarsch erfolgreich verhindert werden.

Derzeit laufen gegen zahlreiche Menschen, die sich an der Vorbereitung der Massenblockaden gegen den Naziaufmarsch in Dresden beteiligt oder öffentlich zu ihnen aufgerufen haben, Verfahren nach §129: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Direkt im Anschluss an den Aufmarsch wurde das Pressezentrum des Bündnisses „Nazifrei- Dresden stellt sich quer!“ durchsucht. Mittlerweile ist gerichtlich bestätigt, dass die gesamte Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Nachdem sich ein Jenaer Jugendpfarrer als Teil des Bündnisses in der Presse kritisch zu den ersten Durchsuchungen geäußert hatte, wurde eine Woche später auch seine Wohnung durchsucht. Am Tag des Aufmarschs wurden sämtliche Handydaten in der gesamten Südvorstadt abgehört und gescannt; auch diese Maßnahme war illegal. Diese Situation zeigt, dass die Repressionsapparate gegen antifaschistisches Engagement den juristischen Spielraum nicht nur bis zum Äußersten ausreizen, sondern regelmäßig über diesen hinausgehen. Bei neonazistischer Gewalt ist das Gegenteil der Fall: deutlicher können die Behörden ihre politischen Prioritäten nicht zeigen.

Dies liegt einerseits in den politischen Einstellungen derjenigen Leute begründet, die in diesen Behörden arbeiten. Andererseits gibt es aber auch eine strukturelle Nähe rechtsextremer Positionen zur sogenannten „Mitte der Gesellschaft“. Denn rassistische, antisemitische, patriarchale, autoritäre, nationalistische usw. usf. Positionen sind tief in dieser Gesellschaft verankert. Dies verdeutlichen auch die regelmäßigen Studien, die von verschiedenen Stiftungen veröffentlicht werden. In der 2010 veröffentlichten Studie der Friedrich Ebert Stiftung zu „rechtsextremen Einstellungen“ ist zu lesen, dass 35,6 % der Befragten der Aussage „Die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet“ zustimmen. Von einem extremistischen Rand kann hier also kaum ausgegangen werden. Die organisierte Nazi-Szene formt aus diesen Elementen lediglich ein hermetisch geschlossenes Weltbild und versucht dieses gegen Recht und Gesetz durchzusetzen, statt in Übereinstimmung mit diesen.

Die Innenminister arbeiten kräftig daran mit, nationalistische, rassistische und autoritäre Einstellungen beständig zu reproduzieren. Um sich als Beschützer des nationalen Kollektivs aufspielen zu können, werden allerhand Bedrohungen skizziert und konstruiert. Von der „Asylantenflut“ über die „Organisierte Kriminalität“ bis zum „islamistischen Terrorismus“: beständig kommt die Gefahr von außen, droht die Nation zu zerstören und muss mit harter Hand bekämpft werden. Der/die anständige Staatsbürger_in im Präventivstaat muss angeblich, so heißt es weiter, für die Wahrung seines/ihres „Supergrundrechts“ auf Sicherheit die Unterhöhlung sämtlicher anderer Grundrechte ohne Klagen und Widerstand akzeptieren.

Jetzt zu versuchen mit Bezug auf den „NSU“ den Abbau von Grundrechten zu legitimieren ist eine absolute Frechheit! Stattdessen wird es dringend Zeit für eine deutliche antifaschistische Reaktion auf den „NSU“: kommt am 3.12. nach Wiesbaden, zeigen wir den Innenministern was wir von dieser Politik halten!

Der Opfer rechtsgesinnter Gewalt wegen:
Extremismus-Doktrin und den autoritären Präventivstaat bekämpfen!

Antifaschistischen Widerstand organisieren,
rechtsradikale Strukturen konsequent zerschlagen!

turn *left frankfurt | www.turnleft.noblogs.org

 

(Quelle: turn *left.)