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BRD: Freiheit stirbt mit Sicherheit – 10 Jahre Krieg gegen den Terror

Dienstag, Dezember 6th, 2011

“Mit Sicherheit gegen Sicherheit und Freiheit

Von Elke Steven

Aktuell stehen in Deutschland die Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand, die in Folge von 9/11 erlassen worden sind. Nach einigen Auseinandersetzungen haben sich die Koalitionspartner letztlich auf eine Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) geeinigt, die im Januar 2012 in Kraft tritt. Erneut findet keine gründliche und unabhängige Prüfung statt. Die Befugnisse der Geheimdienste werden sogar noch erweitert, und es wird nur auf solche Befugnisse verzichtet, die sowieso kaum oder gar nicht genutzt worden sind. Mit der Diskussion um die Verlängerung stand jedoch nur ein kleiner Teil all der Sicherheitsgesetze, die im letzten Jahrzehnt erlassen wurden, auf dem Prüfstand. Und in den Jahrzehnten davor wurden die Sicherheitsgesetze ebenfalls schon ständig erweitert und neue Eingriffsbefugnisse geschaffen.

Blick zurück

Seit den Ereignissen von 9/11 wird an erster Stelle das Feindbild »Islamismus« gepflegt. Dies hat folgenschwere Auswirkungen für alle Ausländer, insbesondere aber für die muslimischen Glaubens. Zugleich wurden weitreichende Möglichkeiten der Überwachung geschaffen, die prinzipiell alle betreffen können, von denen aber bestimmte Gruppen – und wiederum an erster Stelle MigrantInnen muslimischen Glaubens – besonders betroffen sind.

Der Staat hat das Monopol auf legitime physische Gewaltsamkeit (Max Weber). Im demokratischen Rechtsstaat, der an die Menschenrechte gebunden ist, muss dieses Gewaltmonopol jedoch demokratischer Kontrolle unterliegen. Staatliches Handeln muss berechenbar und rechtlich überprüfbar sein. In seinen Institutionen und Verfahren muss der Rechtsstaat an den Menschen- und Bürgerrechten ausgerichtet sein. Insofern der Staat die Freiheitsrechte des Bürgers garantiert, stellt sich die Frage, wie weit er diese einschränken darf, um die Sicherheit des Staates oder der Bürger zu gewähren. Wird ein Staat wirklich sicherer, wenn die Bürger ihrer Freiheitsrechte beraubt werden? Ab wann hört er auf, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein?

Ist der 11. September 20001im Hinblick auf die gesellschaftliche Militarisierung, die Entdemokratisierung, das Zurückdrängen von Menschenrechten, die Ausweitung staatlicher Befugnisse zur Überwachung wirklich ein grundlegender Einschnitt? Müssten nicht eher die Kontinuitäten beschrieben werden, für deren Begründung nur ein neues Damoklesschwert gefunden wurde?

Im Namen der Inneren Sicherheit werden die Möglichkeiten der Datenspeicherung und -verarbeitung, der Überwachung und der Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen schon seit Jahrzehnten immer weiter ausgedehnt. Vom Kampf gegen die Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion und Revolutionäre Zellen über den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und gegen Sexualstraftaten bis hin zur aktuellen Terrorismusbekämpfung reichen die Begründungen. Geändert haben sich im Verlauf der Zeit vor allem die technischen Möglichkeiten.

Schon lange vor 9/11 war die Rede vom Polizeistaat,1, Sicherheitsstaat oder Präventionsstaat. Schon 1995 schrieb der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), der Überwachungsstaat sei nicht fern, wo die Freiheit als Gefährdung und die Sicherheit als ein Rechtsgut erscheinen.2 Von einem »Recht auf Sicherheit«, das es als Bürger- oder Menschenrecht nicht gibt, ist erst seit 9/11 immer wieder die Rede.

Im »Grundrechte-Report 2008« hat Burkhard Hirsch die Entwicklungen im Kontext staatlicher Sicherheitsproduktion kurz, prägnant und erschreckend zusammengefasst:

„Dem Anti-Terrorismus-Gesetz von 1976 folgten das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus von 1986, das umfangreiche Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1992, das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994, das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1998 mit der Einführung des so genannten Großen Lauschangriffs, die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2003 und das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2006 mit jeweils umfangreichen Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts und des Passgesetzes, mit äußerst rücksichtslosen Verschärfungen des Ausländerrechts und vor allem mit immer weitergehenden Eingriffsbefugnissen der Nachrichtendienste im Inland. Das wurde ergänzt durch Änderungen der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze, das Telekommunikationsgesetz von 1996 und dessen Novellierung, das Zuwanderungsgesetz von 2004, das Luftsicherheitsgesetz von 2005 und das im Bundestag anhängige Gesetz über heimliche Ermittlungen und die so genannte Vorratsdatenspeicherung [9. November 2007 verabschiedet, Anm. d. Verf.], die insofern eine neue Qualität darstellt, als sie die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Art von jedermann ohne jeden Anlass erfassen soll [und um die der Streit noch währt, weil das BVerfG dieses zum Teil für rechtswidrig erachtet hat, Anm. d. Verf.].“3

Einige Entwicklungen vor und nach 9/11

Der große Lauschangriff

Der große Lauschangriff wurde durch eine schwarz-gelb-rote Grundgesetzänderung am 6. März 1998 möglich – er wurde erst im März 2004 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft. 2005 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum Lauschangriff, der mit Recht noch immer als groß beschrieben und als Eingriff in die Grundrechte eingestuft werden kann.

Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz

Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz wurde am 7.9.1998 beschlossen, um die vorausgegangene Errichtung einer solchen Datei beim BKA zu legitimieren. Am 30.6.2005 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Katalog der Anlassstraftaten ausweitet und die »Freiwilligkeit« einführt, mit der der Richtervorbehalt umgangen wird.

Das Passgesetz

Im Mai 2000 wurde das Passgesetz geändert, um die Möglichkeit von Ausreiseverboten zu schaffen. Nach dem Angriff auf einen französischen Polizisten war das Gesetz ursprünglich explizit gegen Hooligans gerichtet. Schnell wurde es gegen Globalisierungskritiker eingesetzt. Einige Monate später beschlossen die Innenminister, neue Verdachtsdateien über »Gewalttäter« zentral anzulegen. Im Januar 2001 wurden entsprechende Dateien beim BKA eingerichtet.

Terrorismusbekämpfungsgesetze

Eine Menge Maßnahmen, die schon lange gefordert worden waren, denen aber grundrechtliche Bedenken entgegenstanden, konnten nach 9/11 schnell eingeführt werden. Gefragt wurde nicht, ob sie die Anschläge hätten verhindern oder zukünftige werden vereiteln können. Gefragt wurde auch nicht nach den demokratisch-rechtsstaatlichen Kosten. „Datenschutz ist in Ordnung. Aber Datenschutz darf nicht zu Behinderung von Kriminalitäts- oder Terrorismusbekämpfung führen“, erklärte der damalige Innenminister Otto Schily im Bundestag.

Im September 2001 wurde bereits das erste Anti-Terror-Paket erlassen, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Zum 9. Januar 2002 wurde dann das zweite Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde in 17 verschiedene Gesetze und fünf Verordnungen eingegriffen.

Insbesondere wurden auch mit diesen Gesetzen die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen wurden geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.

Die Befristung der Gesetze führte bei ihrer Überprüfung im Januar 2007 nur zu der lapidaren Feststellung: Sie seien „gleichermaßen erfolgreich wie zurückhaltend und verantwortungsvoll genutzt worden“.4 Durch das »Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus« (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) vom 5. Januar 2007 wurden die Gesetze für weitere fünf Jahre beibehalten. Aufgaben und Befugnisse der Nachrichtendienste (MAD und BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz wurden in diesem Zug zugleich ausgeweitet. Zu den durch das Gesetz geänderten Rechtsnormen gehören:5

● Bundesverfassungsschutzgesetz

● MAD-Gesetz

● BND-Gesetz

● Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

● Sicherheitsüberprüfungsgesetz

● Bundespolizeigesetz

● Passgesetz

● Vereinsgesetz

● Bundeskriminalamtgesetz

● Ausländergesetz

● Asylverfahrensgesetz

● Ausländerzentralregistergesetz

● Arg-Durchführungsverordnung (Ausländerzentralregister)

● Bundeszentralregistergesetz

● Luftverkehrsgesetz

● Energiesicherungsgesetz 1975

● Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung

● Gaslastverteilungs-Verordnung

Der generelle Verdacht wird zum Prinzip

Rasterfahndung: Obwohl die Rechtslage fragwürdig und in den Bundesländern unterschiedlich war, wurde fast überall sofort nach »Schläfern« gesucht. Es wurde also nach unauffällig lebenden Menschen islamischer Religionszugehörigkeit gesucht. Jedem müsste sofort klar sein, dass die Rasterfahndung ein ungeeignetes Instrument ist, um »normal« lebende Menschen zu entdecken. Und es müsste klar sein, dass diese Art der Verdächtigung aller Muslime Ausländerfeindlichkeit fördert. Aus sechs Millionen Personendaten landeten über 19.000 Personen in der Treffer-Datei des BKA. Diese sollten dann näher überprüft werden.

Erst 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht (BvR 518/02 vom 4.4.2006), dass die Rasterfahndung rechtswidrig war. Vorher hatte es mehrere unterschiedliche Urteile der untergeordneten Gerichte gegeben. Die Entscheidung des BVerfG hatte bundesweite Bedeutung, obwohl nur die nordrhein-westfälische Regelung beklagt worden war, denn die Rasterfahndungen sind in den Ländergesetzen geregelt.

Das BVerfG urteilte: „Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in §31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.“ Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden habe, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht ausreichten. Das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergebe, sei für die Anwendung einer solchen, weit in die Rechte der Bürger eingreifenden Maßnahme notwendig.

● Eine zentrale Fingerabdruckdatei von Asylbewerbern – das Fingerabdruckindentifikationssystem (AFIS) – wurde eingeführt. Die Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten wurden erweitert.

● §129b, mit dem ausländischer »Terrorismus« inländisch verfolgt werden kann, wurde eingeführt. Wie schon §129 a ermöglicht er vor allem weitreichende Ermittlungen und führt kaum zu Verurteilungen. Allerdings werden bereits die Ermittlungsverfahren wegen der §§129 ins Ausländerzentralregister eingetragen. Somit bleibt in jedem Fall »etwas« hängen.

Dies hängt auch mit dem EU-Beschluss zur Terrorismusbekämpfung zusammen, der die Länder zwingt, die »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« als Straftatbestand aufzunehmen. Und die Aufzählung terroristischer Straftaten lässt hellhörig werden, wenn die „widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden oder -anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zugänglicher Orte sowie (öffentlichem und privatem) Eigentum“ darin enthalten ist. Immerhin schien es den Verantwortlichen geboten, in der Präambel zumindest darauf hinzuweisen, dass das Versammlungsrecht, das Streikrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung dadurch nicht beschnitten werden sollen.

● Die Veränderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ermöglicht dem Verfassungsschutz zusätzlich, einen weit größeren Kreis von Beschäftigten als bisher durch Abfrage einer Vielzahl von persönlichen Daten auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11.11.2004, dass die Entlassung eines Angestellten durch den Flughafen München rechtswidrig sei. Nach einer »Sicherheitsüberprüfung« war U. entlassen worden, weil er zeitweise bei Milli Görüs aktiv gewesen war. Dies reichte dem Arbeitgeber aus – und die untergeordneten Gerichte bestätigten dies –, um ihn als Sicherheitsrisiko einzustufen. Das BVerwG entschied, dass statt der pauschalen Zuschreibung eine konkrete Überprüfung notwendig sei.

Im Dezember 2004 nahm das »Anti-Terror-Lagezentrum« in Berlin-Treptow seine Arbeit auf. Es entstand also eine informationelle Zusammenarbeit von Diensten, die grundgesetzlich getrennt gehören: von Polizeien und Geheimdiensten.

● Das BKA darf nun ebenfalls auf Daten zugreifen, die bisher dem Sozialgeheimnis unterlagen, z.B. auf Informationen der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenkassen. In anhängigen Strafverfahren steht dem Bundeskriminalamt diese Befugnis nur im Einvernehmen mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu.

● Den Nachrichtendiensten ist gestattet worden, ihre Ausforschungen im Vorfeld konkreter Gefahrenindizien in den Bereich des Vorfeldes eines potentiell strafbaren Verhaltens auszudehnen.

● Der Verfassungsschutz darf nun Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten. Diese Formulierung ist auch ein Beispiel für die Nutzung von unbestimmten Rechtsbegriffen, die den Behörden einen großen Spielraum in der Auslegung ihrer Befugnisse geben.

Kein Ende abzusehen?

Schleichend schreitet die Demontage des Rechtsstaats auch nach dem ersten und zweiten Terrorismusbekämpfungsgesetz weiter. Einige Beispiele seien auch hier noch genannt:

Das Luftsicherheitsgesetz vom 11.1.2005 sollte den Abschuss von Flugzeugen, die zur terroristischen Waffe umfunktioniert würden, erlauben. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 15.2.2006, dass dieses Gesetz unvereinbar ist mit zentralen Artikeln des Grundgesetzes. „Es ist unter der Geltung des Artikel 1 Absatz 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen (…) vorsätzlich zu töten.“ (BVerfG, 1 BvR 357/05)

● Mit dem »Gemeinsame-Dateien-Gesetz« von 2006 wurde die Zusammenführung von polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbeständen ermöglicht. An der »Anti-Terror-Datei« sind beteiligt: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, alle Landeskriminalämter, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst sowie der Bundesnachrichtendienst. Es werden also auch geheimdienstliche Erkenntnisse den anderen Behörden zugänglich gespeichert!

● Mit dem BKA-Gesetz von 2008 erhielt das BKA fast alle Rechte, die auch die Länderpolizeien haben. Diese aber wenden viele potentielle Maßnahmen nicht an, weil ihnen die Ausstattung und das Geld fehlen. Es ist damit zu rechnen, dass das BKA diese Möglichkeiten intensiver nutzen wird (z.B.: kurzfristige Freiheitsentziehung, Wohnungsdurchsuchung, längerfristige Observation, Einsatz von Verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Online-Durchsuchung).6

● 2009 wurden die §§89a, 89b neu ins Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Die Ausbildung in einem »Terrorcamp«, bzw. der Versuch, hierfür Kontakt aufzunehmen, steht nun unter Strafe. Typisch ist diese Vorverlagerung von Straftatbeständen und die gleichzeitige unbestimmte Kategorisierung. Das Besondere hier ist, dass solche Taten Einzelner unter Strafe gestellt werden, denn Gruppen, die sich zu terroristischen Taten verabreden, standen schon vorher unter Strafe. §89a Abs. 2 StGB verbietet, bestimmte gefährliche Stoffe herzustellen, sich zu verschaffen, zu verwahren oder andere in der Herstellung dieser Stoffe oder sonstigen Fertigkeiten zu unterweisen oder sich unterweisen zu lassen, wenn sie der Begehung einer terroristischen Straftat dienen. Die Unbestimmtheit des Gesetzes wird u.a. daran deutlich, dass auch Flugunterricht zu einer solchen Vorbereitung gezählt werden kann. Nicht die Tat ist der Ausgangspunkt, sondern die Absicht, die aber in der Person begründet und nicht von außen erkennbar ist. §89b StGB regelt das strafrechtliche Verbot der Aufnahme von Beziehungen zu einer terroristischen Organisation in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Nach §91 StGB kann das Verbreiten oder Sich-Verschaffen einer Anleitung als schwere staatsgefährdende Gewalttat bestraft werden.7

Bei Verdacht sind in diesem Kontext weitgehende Ermittlungsbefugnisse vorgesehen – also Lauschangriff und Telekommunikationsüberwachung. Ähnlich wie bei den §§129 geht es also zentral auch um Ermittlungsbefugnisse.

● Weitergabe der Daten von Fluggästen an die USA: Ab Ende Oktober 2005 sollten Touristen nur dann ohne Visum in die USA einreisen dürfen, wenn sie einen »sicheren« Reisepass mit biometrischen Daten vorweisen können. Daraufhin einigten sich die Innenminister der 25 EU-Staaten im Dezember 2004, dass die Pässe einen Speicherchip mit digitalisiertem Foto und Fingerabdruck erhalten sollten. Der Bundesrat stimmte dem dann nur noch für die Reisepässe zu. Der neue Personalausweis wird erst jetzt eingeführt – mit eher sanften Regelungen im Verhältnis zu anderen Staaten: Die Speicherung von Fingerabdrücken erfolgt freiwillig und nur auf dem Ausweis selbst. Es entsteht also keine zentrale Datenbank. Allerdings ist mit den neuen Personalausweisen die technische Grundlage zur Speicherung der Fingerabdrücke geschaffen, und die Freiwilligkeit kann leicht abgeschafft werden.

● SWIFT (belgischer Bankendienstleister): Um die Finanzierungsströme des Terrorismus aufzuspüren, ließen die USA sämtliche Daten von internationalen Geldtransaktionen in ein Rechenzentrum in die USA übermitteln und auswerten. Es gab keine wirksame Kontrolle der Datenverwendung, keine Zweckbindung, keine Ansprüche auf Auskunft und Transparenz, keine unabhängige Kontrollinstanz.8 Das SWIFT-Abkommen, dem das Europäische Parlament letztlich zugestimmt hat, regelt diese Weitergabe der Daten. Transparenz wurde mit dem Abkommen nicht hergestellt. Europol genehmigt die Anfragen der US-Behörden, obwohl sie meist völlig unspezifisch gestellt werden.

Auswirkungen

Vor allem und an erster Stelle hat sich die Lage der Flüchtlinge massiv verschärft. Alle Muslime leiden unter dem allgemeinen Verdacht, unter den sie gestellt sind. So stehen die ca. 23,7 Millionen personenbezogene Datensätze des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht nur den Polizeien, sondern sämtlichen Geheimdiensten zur Verfügung. Mit dem Zuwanderungsgesetz vom 1.1.2005 wurde das Ausweisungsrecht massiv verschärft. Der Terrorismusverdacht kann zur Ausweisung ausreichen. Eine rechtliche Überprüfung muss nicht abgewartet werden. Die Unschuldsvermutung gilt für Ausländer nicht mehr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertritt die Auffassung, dass selbst ehemalige Angehörige terroristischer Organisationen von dem Asylrecht und dem Flüchtlingsschutz ausgeschlossen sind. Ausgangspunkt für die Einordnung sind die Terrorismuslisten, die höchst umstritten sind. Das Oberverwaltungsgericht NRW folgt dagegen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und betrachtet »nur« diejenigen Flüchtlinge als asylunwürdig, die sich erhebliche Verbrechen zuschulden kommen ließen.9

Vor jeder Einbürgerung werden Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchgeführt. Permanent finden Razzien gegen muslimische Gruppen oder Gemeinden statt, denen keine strafrechtliche Erfolgsbilanz gegenübersteht: Von September 2001 bis Juli 2004 registrierte der Zentralrat der Muslime 70 Razzien in Moscheen und 1.400 Durchsuchungen in zugehörigen Büros oder Wohnungen.10

Dieser allgemeine Verdacht gegen Muslime konkretisiert sich am deutlichsten in den Terrorismuslisten.11 Solche Listen gibt es schon seit den Anschlägen von al Kaida im Jahr 1999. Gelistet sind größtenteils nur des Terrorismus verdächtige Personen, die nicht über ihre Erfassung informiert werden und sich kaum dagegen wehren können. Inzwischen haben einige wenige erfolgreich dagegen geklagt. Daraufhin ist auch das Verfahren der Erstellung der Listen etwas verändert worden (Betroffene werden nun manchmal informiert und angehört). Aufgrund der Auswirkungen, die die Listung hat, hat der Schweizer Europarats-Abgeordnete Dick Marty von der „zivilen Todesstrafe“ gesprochen.

Allgemeiner lässt sich feststellen, dass Prävention zum zentralen Begriff geworden ist. Gefahren sollen schon erkannt, Menschen durchschaut werden, bevor es auch nur den Anfang der Idee einer Tat gibt. Das klingt auf den ersten Blick gut und einleuchtend. Aber dies setzt einen allgemeinen Verdacht voraus und bewirkt den Wechsel von der prinzipiellen Unschuldsvermutung zum generellen Verdacht. Dieser setzt bei der »falschen« Gesinnung an und führt weg vom Tatstrafrecht zu einem Gesinnungsstrafrecht.

Ermittlungen im Vorfeld von Straftaten führen zur Abkehr von den rechtsstaatlichen Kategorien des Tatverdachts in der Strafprozessordnung. Auch die Polizei erhält immer mehr Eingriffsrechte auf Verdacht und mit unbestimmten Klauseln. Datensammlungen basieren immer häufiger auf Verdachtskonstruktionen. Die europäische Zusammenarbeit und Weitergabe solcher Datensammlungen verstärkt noch die grundrechtswidrigen Wirkungen.

Eine der schlimmsten Auswirkungen ist die Aufweichung des Folterverbots. Das Verbot der Folter gilt unbedingt! Der Streit darum, die Infragestellung der unbedingten Geltung begann bei uns mit der Folterdrohung durch den Polizeipräsidenten Daschner im Fall des Kindesentführers Magnus Gäfgen im Jahr 2002. Inzwischen ist die Zusammenarbeit Deutschlands mit Folterstaaten bekannt geworden und die Verwertung von Informationen, die im Ausland unter Folter gewonnen wurden. „Weder die Bundeswehrsoldaten, die Murat Kurnaz im afghanischen Kandahar begegneten, noch die deutschen Nachrichtendienstler, die ihn später im Folterlager Guantánamo vernahmen, noch die deutschen Beamten, die Mohammed Haydar Zammar in syrischer Haft befragten, bekamen klare Verhaltensmaßstäbe an die Hand. In allen diesen Fällen stellt sich nach Abschluss der Arbeit der Untersuchungsausschüsse die Frage einer möglichen Strafbarkeit deutscher Beamter wegen (psychischer) Beihilfe zu den Straftaten der Folterer.“12

Auch diejenigen, die den politischen Protest tragen, haben zunehmend mit Formen verdeckter Ermittlungen zu rechnen. „Verdeckte Ermittler werden eingesetzt, um Terror und Kriminalität zu bekämpfen“, schreibt die Frankfurter Rundschau am 4.2.2011, um dann aufzuzeigen, dass es inzwischen üblich geworden ist, in Europa, über die innerstaatlichen Grenzen hinweg, verdeckte Ermittler einzusetzen. Ziel sind politische Gruppierungen. „In Deutschland geht das bereits so weit, dass ausländische verdeckte Ermittler, die eindeutig Polizisten sind, juristisch wie V-Leute behandelt werden, also wie Informanten aus dem zu überwachenden Milieu.“ Dies ermöglicht den Ermittlern eine Menge mehr an Operationen, zum Beispiel das Eingehen von Beziehungen. So ist auch die geheimdienstliche Unterwanderung politischer Strukturen verschiedentlich bekannt geworden: Sozialforum Berlin (2003-2006), Uni Hannover, Heidelberger Antifa und Studentenszene. Ein britischer Spitzel ist europaweit im Kontext diverser Proteste eingesetzt worden.

Nach all diesen Aufzählungen darf jedoch auch nicht übersehen werden, dass eine Menge weiterer Formen der Überwachung und Datensammlung ebenfalls in den letzten Jahren ausgeweitet oder hinzugekommen sind: Videoüberwachungen, der inzwischen wieder aufgehobene Elektronische Entgelt-Nachweis (ELENA), lebenslang gültige Steuernummer seit 2008, elektronische Gesundheitskarte, lebenslang gültige Krankenversichertennummer, Überprüfung von Journalisten bei Großereignissen (WM, Gipfeltreffen …), flächendeckende Handydatenspeicherung (Anti-NPD Demo in Dresden 2011). Überdies übernehmen immer mehr kommerzielle Sicherheitsdienste Kontrollaufgaben.

Militarisierung im Inneren

Dieses letzte Jahrzehnt ist auch durch die fortschreitende innere Militarisierung, durch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gekennzeichnet. Beim G8-Gipfel in Heiligendamm ist der Einsatz der Bundeswehr gegen die Demonstrationen öffentlich bekannt und diskutiert worden. Ein solcher Einsatz ist grundgesetzwidrig, aber das wird unter dem Namen der Amtshilfe verschleiert. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken bestätigte die Bundesregierung, dass 2010 bei insgesamt 71 Amtshilfemaßnahmen die Bundeswehr eingesetzt wurde. Im Jahr zuvor waren es 44 und 2008 31 Einsätze. Ende der 1990er Jahre hatte noch eine einzige Amtshilfemaßnahme jährlich ausgereicht. Hinzu kamen im letzten Jahr noch 28 Unterstützungseinsätze für nichtbehördliche Dritte wie beispielsweise Sportvereine und Rüstungsunternehmen.

Ausblick

Mit der Verlängerungsdebatte um das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) hätten einige der Gesetze zur Disposition stehen sollen, die vor allem den Geheimdiensten Befugnisse sichern. Die Chance scheint schon wieder verpasst. Gerade das inzwischen entstandene Ausmaß der Befugnisse der Geheimdienste, die machtvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste, die dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten widerspricht, ist in Deutschland jedoch kaum thematisiert worden. Mit dem TBEG wurden Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst ermächtigt, bei Institutionen wie Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über Personen einzuholen, die eine „schwerwiegende Gefahr“ darstellen. Ein richterlicher Beschluss ist hierfür nicht notwendig. Von diesen Befugnissen haben die Geheimdienste Gebrauch gemacht, kontrollieren lassen sie sich dabei kaum.

Diese Entwicklungen gefährden die Demokratie. Geheimdienste handeln im Geheimen und fordern immer noch mehr Befugnisse. Sie entziehen sich jedoch jeder demokratischen Kontrolle, so dass wir heute nicht wissen können, was sie entdeckt und was sie inszeniert haben. Es ist zu bezweifeln, dass die Bürger und Bürgerinnen sicherer geworden sind. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Spaltung der Gesellschaft und die Ausgrenzung von Menschen islamischen Glaubens das Zusammenleben negativ beeinflussen.

Anmerkungen

1) Fredrik Roggan (2000): Auf legalem Weg in einen Polizeistaat. Bonn: Pahl-Rugenstein Nachfolger.

2) Bukhard Hirsch: Terror und Antiterror. In: Grundrechte-Report 2002. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag. S.18.

3) Burkhard Hirsch: »Action!« – Das Ritual des machtvollen Leerlaufs. In: Grundrechte-Report 2008. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.15.

4) Internetseite des Bundesministerium des Inneren, zitiert nach; Gustav Heinemann-Initiative und Humanistische Union (Hrsg.) (2009): Graubuch Innere Sicherheit – Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001. Berlin: Books on Demand.

5) Gesetze im WWW (Internetseite): Terrorismusbekämpfungsgesetz; rechtliches.de/info_Terrorismusbekaempfungsgesetz.html.

6) Frederik Roggan: Zentralisierter Anti-Terror. In: Grundrechte-Report 2009. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.176-180.

7) Jens Puschke: Anti-Terrorcamp-Gesetzgebung. In: Grundrechte-Report 2010. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.220-224.

8) Thilo Weichert: Kontodaten für die CIA. In: Grundrechte-Report 2007. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.46-50.

9) Sönke Hilbrans: Asyl unter »Terrorismusvorbehalt«. In: Grundrechte-Report 2010. op.cit. S.152-156.

10) Anja Lederer: Terrorwarnungen und was davon blieb. In: Cilip 80, Nr. 1/2005, S.32-36.

11) Wolfgang Kaleck: Terrorismuslisten: Definitionsmacht und politische Gewalt der Exekutive. In: Kritische Justiz, Heft 1-2011.

12) Wolfgang Kaleck: Das Folterverbot und der Umgang mit vergifteten Informationen. In: Grundrechte-Report 2009. op.cit. S.27-31. Siehe auch: Dieter Schenk: Jemand muss das Schweigen brechen. Über die Zusammenarbeit des BKA mit Folterstaaten. In: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit, 2010/2011. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.

Elke Steven ist Soziologin und arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie. Sie ist Mitherausgeberin des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports.”

 

(Quelle: Wissenschaft & Frieden-Dossier Nr. 68)

BRD: Rechtsterrorismus – Die Linke bleibt empört (AUFRUF)

Donnerstag, November 24th, 2011

“Auf zur IMK – Rechtsoffene Politik angreifen – Verfassungsschutz auflösen!

Der Skandal um die „NSU“, den „Nationalsozialistischen Untergrund“ hat die Dimensionen neonazistischen Terrors in der BRD offensichtlich werden lassen. Zehn weitere rechts-motivierte Morde sind auf einmal bekannt geworden. Dieser Skandal verdeutlicht die Notwendigkeit antifaschistischen Engagements. Alle antifaschistisch eingestellten Menschen in (ist doch keine reine Kader/Spezialist_innen aufgabe, oder? wir wollen doch alle aufrufen…) der BRD müssen auf diese zehn weiteren Opfer rechter Gewalt reagieren.

Dabei ist klar, dass der „NSU“ nur die Spitze des Eisbergs ist: fast 150 Menschen sind seit der Wiedervereinigung von Nazis ermordet worden. Das in diesem Zusammenhang altbekannte Verhalten der Behörden, das Verdrängen, Relativieren und Entpolitisieren rechter Strukturen und der von ihnen ausgehenden Gewalt, hat mit dem „NSU“ eine neue Dimension bekommen.

Anfang Dezember treffen sich nun die Innenminister von Bund und Ländern in Wiesbaden.

Diese tragen mit ihrer rassistischen, nationalistischen, autoritären und neuerdings an der Extremismus-Doktrin orientierten Politik seit Jahren zum Erstarken der rechtsradikalen Szene bei. Sie stehen den Behörden vor, die rechte Gewalt seit Jahren versuchen zu verharmlosen und zu entpolitisieren. Deshalb ist die Konferenz der Innenminister der richtige Ort um zu zeigen, was wir von dieser Politik halten. In diesem Sinne: Auf nach Wiesbaden, gegen rechtsextremen Terror, Extremismus-Doktrin und den autoritären Präventivstaat!*

Dass drei Nazis jahrelang durch die Republik fahren und am hellichten Tag Menschen exekutieren, die nicht in ihr Weltbild passen, hat die Öffentlichkeit schockiert. Aber wohl eher deshalb, weil sie „abgetaucht“ waren und ihre Taten erst im Nachhinein, auf einen Schlag bekannt wurden.

Der sonstige rassistische Mord und Totschlag, der statistisch zumindest jeden Monat, wenn nicht jede Woche passiert, schafft es kaum noch überregional in die Medien. Von den sonstigen rechts-motivierten Übergriffen verbaler und körperlicher Art einmal ganz abgesehen. Abseits des Skandals um den „NSU“ bleibt die erschreckende Alltäglichkeit und Normalität rechter Gewalt in weiten Teilen der Bundesrepublik unsichtbar. Rund 150 Tote durch rechte Gewalt seit der Wiedervereinigung sprechen eine deutliche Sprache.
Der Umgang der Behörden mit diesen Taten ist fast immer der gleiche: es wird versucht sie zu ignorieren, zu verharmlosen und vor allem zu entpolitisieren. Aktuelles Beispiel dafür ist der Fall eines in diesem Sommer ermordeten Obdachlosen aus Vietnam. Derzeit wird vor Gericht diskutiert, ob 8€ der Ausschlag für einen Raubmord gewesen sein, oder die bekannte rechtsradikale Einstellung des Täters nicht vielleicht doch die entscheidende Rolle gespielt haben könnte.

Der „NSU“ passt perfekt in dieses Bild. Zwar wird jetzt wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt, aber die ermittelnden Behörden haben offensichtlich jahrelang nie ernsthaft in Richtung einer rassistisch-motivierten Mordserie ermittelt. Stattdessen war von „türkischen Clanstrukturen“ oder der „türkischen Mafia“ die Rede, sollte es um Wettschulden, Schutzgeld, Drogenstreitigkeiten oder sonstiges gehen. In jedem Fall wurde die Ursache in den scheinbar so „undurchsichtigen Strukturen“ von offenbar „Fremden“ gesucht. Obwohl in den Ermittlungen keine Hinweise auf die Verwicklung der Opfer in organisierte Kriminalität gefunden wurden, galt dies eher als Indiz einer besonders gut organisierten kriminellen Struktur.
Der Rassismus der Behörden, wie auch der Medien wird schon durch ihre Sprache eindeutig angezeigt. Obwohl nur zwei der Opfer der Mordserie in einem Döner Imbiss arbeiteten, ist von „Dönermorden“ die Rede. Dass in diesem Begriff die Opfer völlig entmenschlicht werden, schien dabei niemanden zu stören. Zu allem Überfluss nannten sich die ermittelnden SOKOS auch noch „Bosporus“ und „Aladin“ und bedienten somit auch das Bild der sogenannten „Ausländerkriminalität“.

Man kann gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte!

Aber es ist nicht nur der Rassismus in den Staatsapparaten, sondern auch die sogenannte Extremismus-Doktrin, welche die deutsche Justiz auf dem rechten Auge blind macht. Diese beruht auf der Behauptung einer vermeintlich gemäßigten, „demokratischen Mitte“, welche gegen die „extremen Ränder“ der Gesellschaft geschützt werden müsse. Rassistische und rechtsradikale Gewalt und antifaschistische Arbeit gegen diese werden hier gleich gewertet. Diese Gleichsetzung ist an sich schon eine Verharmlosung rechter Strukturen und Aktivitäten, vor allem in Anbetracht der deutschen Geschichte.

Die Präsentation und die Debatte um den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht veranschaulichen an dieser Stelle nochmals wie weitreichend die Extremismus-Doktrin das Bild der politischen Entwicklungen in der BRD bestimmt. Wenn der Verfassungsschutzbericht in der Öffentlichkeit rezipiert wird, ist unabhängig von den jeweiligen politischen Kontexten stets nur die Rede von einem „signifikanten Anstieg“ von Straftaten und Gewaltbereitschaft von sogenannten „extremistischen Gruppierungen“. Hier wird par excellence das Szenario einer Bedrohung der mitunter schwammig definierten normativen demokratischen Mitte zum Haupt- Ausgangs und Drehpunkt der politischen Debatte gemacht. An dieser Stelle wird nicht zwischen Sachbeschädigungen gegen Schienennetzwerke oder aber Militärfahrzeuge seitens einer militanten Linken einerseits und den rechts-motivierten Angriffen auf Körper und Leben gegen Migrant_innen, Obdachlosen, Linken aller Coleur oder gegen Schwulen und Lesben andererseits, differenziert. Das es hierbei sich um völlig verschiedenes handelt muss eigentlich jede_r_m mit etwas Verstand klar sein. Nicht desto weniger wird mit den abstrakten Zahlen das Bedrohungsszenario von „den Extremisten“ weiter perpetuiert und gleichsam die weitestgehende Aufrüstung eines Sicherheitsapparates legitimiert. Dass aber zum Beispiel die Aufstockung eines Verfassungsschutzes weit davon entfernt ist dem Problem rechts-motivierter Gewalt Einhalt zu bieten, sondern zynischer Weise sich solche Organisationen wie der Thüringer Heimatschutz aus Verfassungsschutzgeldern mitfinanzieren kann, zeigt eines umso deutlicher: Es braucht nicht ein mehr an autoritärer Staatsmacht, um solchen Momenten der Barbarei, wie den jüngst offengelegten Aktivitäten der NSU, beizukommen. Vielmehr bedarf es an dieser Stelle einer tiefergehenden Auseinandersetzung, mit der Frage, auf welchem Nährboden der sogenannten demokratischen Mitte sich rechte Ideologien und die daraus folgenden Angriffe auf Leib und Leben entwickeln. Es ist unumgänglich antifaschistisches Engagement der Zivilgesellschaft weiter zu stärken, anstelle dieses, wie bisher, zu kriminalisieren und mit dem Totschlagargument des Extremismusvorwurfs zu sabotieren.
Zu letzt hat das Bundesinnenministerium die sogenannte „Extremismusklausel“ durchgesetzt. Finanzielle Förderung durch das Innenministerium hängt für zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechts nun von einem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ab. In der sogenannten „Demokratieerklärung“ müssen die Initiativen unterschreiben, dass sie „Sorge tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“ und weiter, „dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird“. Als extremistisch gelten hierbei nach Definition der Bundesregierung Gruppen und Initiativen, die „eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaft oder eine „herrschaftsfreie“, anarchistische Gesellschaft etablieren wollen und ihr politisches Handeln an revolutionär-marxistischen oder anarchistischen Ideologien orientieren“
Opferberatungsstellen, mobile Beratungsteams und viele andere Gruppen werden so unter Generalverdacht gestellt, anstatt die verdiente Anerkennung für ihre Arbeit zu bekommen. Ihren Mitarbeiter_innen soll die politische Einstellung vom Innenministerium vorgeschrieben werden.
Gleichzeitig werden Fördergelder von der Bekämpfung des sogenannten „Rechtsextremismus“ abgezogen. Auch diese Bekämpfung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Rechts durch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder trägt zur Stärkung der rechtsextremen Szene bei. Die Stärke und das Selbstbewusstsein der Naziszene gerade in vielen Teilen der BRD war ohne Zweifel die Grundlage für das Phänomen „NSU“.

Doch die Extremismus-Doktrin ist nicht nur eine Verharmlosung rechtsextremer Gewalt und eine Verunglimpfung antifaschistischen Engagements. Auch beschränkt sich die indirekte Förderung rechtsextremer Strukturen nicht auf die Umschichtung von Fördergeldern. Die Kriminalisierung der Proteste und Blockaden gegen Europas größten Naziaufmarsch in Dresden zeigt beispielhaft, wie die staatlichen Behörden die dringend notwendige gesellschaftliche (und eben nicht staatliche) Bekämpfung des Rechtsextremismus zu verhindern versuchen. War der Aufmarsch in Dresden seit den 1990er Jahren zum größten rechtsextremen Event in Europa gewachsen, wurde er in den letzten beiden Jahren erstmals von einem breiten antifaschistischen Bündnis verhindert. Deutlich mehr als 10.000 Menschen nahmen an den Aktivitäten gegen den Nazi-Aufmarsch teil. Mit Hilfe von Massenblockaden und militanten Aktionen konnte der Aufmarsch erfolgreich verhindert werden.

Derzeit laufen gegen zahlreiche Menschen, die sich an der Vorbereitung der Massenblockaden gegen den Naziaufmarsch in Dresden beteiligt oder öffentlich zu ihnen aufgerufen haben, Verfahren nach §129: Bildung einer kriminellen Vereinigung. Direkt im Anschluss an den Aufmarsch wurde das Pressezentrum des Bündnisses „Nazifrei- Dresden stellt sich quer!“ durchsucht. Mittlerweile ist gerichtlich bestätigt, dass die gesamte Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Nachdem sich ein Jenaer Jugendpfarrer als Teil des Bündnisses in der Presse kritisch zu den ersten Durchsuchungen geäußert hatte, wurde eine Woche später auch seine Wohnung durchsucht. Am Tag des Aufmarschs wurden sämtliche Handydaten in der gesamten Südvorstadt abgehört und gescannt; auch diese Maßnahme war illegal. Diese Situation zeigt, dass die Repressionsapparate gegen antifaschistisches Engagement den juristischen Spielraum nicht nur bis zum Äußersten ausreizen, sondern regelmäßig über diesen hinausgehen. Bei neonazistischer Gewalt ist das Gegenteil der Fall: deutlicher können die Behörden ihre politischen Prioritäten nicht zeigen.

Dies liegt einerseits in den politischen Einstellungen derjenigen Leute begründet, die in diesen Behörden arbeiten. Andererseits gibt es aber auch eine strukturelle Nähe rechtsextremer Positionen zur sogenannten „Mitte der Gesellschaft“. Denn rassistische, antisemitische, patriarchale, autoritäre, nationalistische usw. usf. Positionen sind tief in dieser Gesellschaft verankert. Dies verdeutlichen auch die regelmäßigen Studien, die von verschiedenen Stiftungen veröffentlicht werden. In der 2010 veröffentlichten Studie der Friedrich Ebert Stiftung zu „rechtsextremen Einstellungen“ ist zu lesen, dass 35,6 % der Befragten der Aussage „Die Bundesrepublik ist durch die vielen Ausländer in einem gefährlichen Maß überfremdet“ zustimmen. Von einem extremistischen Rand kann hier also kaum ausgegangen werden. Die organisierte Nazi-Szene formt aus diesen Elementen lediglich ein hermetisch geschlossenes Weltbild und versucht dieses gegen Recht und Gesetz durchzusetzen, statt in Übereinstimmung mit diesen.

Die Innenminister arbeiten kräftig daran mit, nationalistische, rassistische und autoritäre Einstellungen beständig zu reproduzieren. Um sich als Beschützer des nationalen Kollektivs aufspielen zu können, werden allerhand Bedrohungen skizziert und konstruiert. Von der „Asylantenflut“ über die „Organisierte Kriminalität“ bis zum „islamistischen Terrorismus“: beständig kommt die Gefahr von außen, droht die Nation zu zerstören und muss mit harter Hand bekämpft werden. Der/die anständige Staatsbürger_in im Präventivstaat muss angeblich, so heißt es weiter, für die Wahrung seines/ihres „Supergrundrechts“ auf Sicherheit die Unterhöhlung sämtlicher anderer Grundrechte ohne Klagen und Widerstand akzeptieren.

Jetzt zu versuchen mit Bezug auf den „NSU“ den Abbau von Grundrechten zu legitimieren ist eine absolute Frechheit! Stattdessen wird es dringend Zeit für eine deutliche antifaschistische Reaktion auf den „NSU“: kommt am 3.12. nach Wiesbaden, zeigen wir den Innenministern was wir von dieser Politik halten!

Der Opfer rechtsgesinnter Gewalt wegen:
Extremismus-Doktrin und den autoritären Präventivstaat bekämpfen!

Antifaschistischen Widerstand organisieren,
rechtsradikale Strukturen konsequent zerschlagen!

turn *left frankfurt | www.turnleft.noblogs.org

 

(Quelle: turn *left.)

Weihnachtsinsel: Privatisierte Abschiebung

Donnerstag, November 24th, 2011

“Nightmare on Christmas Island: Serco’s Australian Detention Center

by Patrick O’Keeffe, Special to CorpWatch

October 25th, 2011


Isolation cage, Christmas Island Detention Centre. Photo: Pamela Curr

Some 1,600 miles from the West Coast of Australia; Christmas Island sits alone, surrounded by the Indian Ocean. The cliff-bound territory, with some 1,400 residents on just over 50 square miles, hosts a detention center where thousands of immigrants who tried to enter Australia illegally are indefinitely detained. The policy of intercepting and holding without charge asylum seekers –including more than 1,000 children–has sparked political debate in Australia. But Serco, the UK company contracted to manage the center, has largely escaped scrutiny.

“{Serco’s} failure to perform is huge," says Kaye Bernard, an organizer with the Christmas Island Workers Union. Bernard meets regularly with workers from the Christmas Island Immigration Detention Centre (IDC). This year, several centers have teetered on the brink of chaos on numerous occasions, with riots at the Christmas Island and the Villawood IDC located in New South Wales. Unable to deal with the situation, Serco has called in the Australian Federal Police force, which has fired tear gas and rubber bullets at protesting detainees. Various human and refugee rights groups have accused Serco guards of brutality including beating prisoners.

The nine major IDCs within the Australian Immigration Detention Network include the Christmas Island facility, as well as at the Curtin, Scherger, Villawood, Marybirnong IDCs, scattered around mainland Australia. Immigration detention costs have risen to more than $1 billion in the past two years, according to Liberal Party shadow immigration spokesperson Scott Morrison. The Department of Immigration and Citizenship (DIAC), estimated that there were 6,872 detainees in immigration detention on April 15, 2011, with 1,102 in detention for more than 12 months. As of August 16, the centers held 5,622 detainees.

Most of the people seeking asylum in Australia are from Afghanistan, Iran, Iraq or Sri Lanka. As of April 15, some 2,258 Afghan, including Hazara who fled persecution by the Taliban, comprised the largest detainee population.

The average time in detention fluctuates between 280 days and 300 days, and “the longer people stay in detention, the worse their mental health,” says head of Suicide Prevention Australia, Dr Michael Dudley. His assessment is confirmed in a report commissioned by the Australian government, in which the Detention Health Advisory Group (DeHAG) established a direct correlation between time in immigration detention and mental health problems: “{H}igh rates of major depression, anxiety and trauma,” it noted, are exacerbated by time spent in detention.

“There’s one man who’s dug himself a six-foot grave in B2 compound and he’s been sleeping there day and night,” says Bernard.

SERCO

A FTSE 1000 international service company, Serco has grown largely through the outsourcing of public services, particularly from successive UK governments. Now worth an estimated $4 billion, Serco is involved in hospitals, traffic management, prisons, immigration detention, military logistics, military health support, prisoner transport and custodial security, education, health and justice, amongst other activities.

The Serco Group has operations throughout Europe, Asia, North America and Africa. More than 90 percent its revenue is derived from government contracts or franchises awarded by governments.

According to a Serco spokesperson: “Serco’s experiences go beyond immigration detention centres and prisons, and it is this wider knowledge of public sector management that is utilised to maintain a high level of service to customers and clients.”

The company has numerous operations in Australia, having recently won contracts to manage Fiona Stanley Hospital and the Acacia Prison, as well as deals to provide court security and custodial services in Western Australia, provide logistical support to the Australian Defence Force in Afghanistan, and manage the Borallon Correctional Facility in Queensland. The extent of Serco’s involvement in Australia’s military is underscored by the fact that Serco maintains a presence in every military base in Australia.

Privatizing Detention

Privatizing immigration detention, by removing “direct ministerial control over the daily operation of detention centers, not only allows governments to distance themselves from practices that might be condemned as abusive, but also has a deadening effect on public discussion,” Dr. Michael Grewcock of the University of New South Wales told the Sydney Morning Herald.

The privatisation of Australia’s immigration detention had a troubled history even before Serco’s arrival. Australasian Correctional Management and G4S were awarded contracts, in 1997 and 2003 respectively, to manage the country’s immigration detention centers, and both private companies attracted strong criticism.

Then, in 2009, the federal government awarded Serco a $367 million contract (since increased to $756 million) to manage Australia’s Immigration detention centers.

For Serco, the detention center deal “demonstrates our ability to successfully leverage our world-leading home affairs capabilities to further broaden our presence in Australia,” said Serco CEO Christopher Hyman in a media release announcing the 2009 contract win.

The conduct of the British company was controversial from the start. Serco has been fined for breaches of contract for every month that it has managed IDCs in Australia, according to Bernard. In March, The Australian reported that Serco had been fined a total of $4 million in early 2011. “We cannot detail breaches, fines imposed or other issues related to Serco’s contract as they are considered commercial-in-confidence,” a spokesperson for the Department of Immigration and Citizenship told CorpWatch.

Indeed, the contract itself is confidential and Serco would not provide details even to the Joint Select Committee on Australia’s Immigration Detention Network, which has been established by Federal Parliament to investigate the management of Australia’s immigration detention network.

Australian Politics

As elsewhere in the world, Australian politicians have won votes by appealing to nativist and racist sentiments. As recently as 1966, Australian immigration was governed by the highly controversial “White Australia Policy,” the first piece of legislation passed by the Australian Federal Parliament, which restricted non-Caucasian immigration to Australia. Although this policy was abandoned, anti-immigrant sentiment continued. In 1992 the federal government under Labor Prime Minister Paul Keating introduced mandatory detention for all asylum seekers arriving in Australia without prior authorization.

Temporary facilities on Christmas Island were first established in late 2001, but the issue exploded during the 2001 Federal election. Labor opposition leader Kim Beazley was favored to defeat incumbent Prime Minister John Howard of the Liberal Party until a sinking fishing boat heaving at the seams with 438 asylum seekers (predominantly from Afghanistan) was rescued by the MS Tampa, a Norwegian tanker. The Australian government’s refusal to allow the ship’s captain to bring the asylum seekers to Christmas Island sparked a major maritime crisis.

Since then, both major parties have “been able to demonize asylum seekers by appealing to baseless fears,” says Australian Greens senator Sarah Hanson-Young who was part of a group that visited the facilities in September.

Trailing significantly in the polls, Howard appealed to anti-immigrant sentiments: "We will decide who comes into this country, and the circumstances in which they come," he said. This hard-line assertion, which was often greeted with rapturous applause, became his catch phrase and was widely credited for helping swing the election in his favor. In the 2010 election campaign, Liberal Party leader Tony Abbott also campaigned on the simplistic promise that he would “stop the boats.”

This year, with the issue of immigration spiralling out of control, Labor Prime Minister Julia Gillard reached an agreement with Malaysia to accept 800 asylum seekers intercepted in Australia waters. After the Australian High Court scuppered the plan, the Gillard government proposed a bill to revise immigration laws and legitimate the agreement. Then in a humiliating about face, Gillard announced on October 13 that she was killing the refugees swap plan and would process asylum seekers on Australian soil.

So for now, immigrants and refugees continue to be diverted Christmas Island, which became an Australian territory in 1957 after Canberra paid Singapore £2.9 million in compensation for lost revenues from phosphate mining.

Mental Health Problems, Poorly Trained Staff

The remote centers run by Serco are chronically overcrowded and understaffed, and access to mental and physical health care is limited, Christmas Island Workers Union’s Bernard charges. Although Serco maintains some medical staffing, many problems require more specialized attention. Even at the Curtin detention center in mainland Western Australia, an ambulance trip to the nearest hospital takes 45 minutes, and except for a few days a month, there are no psychiatrists on site, with most assessments performed by phone.

Many detainees have experienced serious physical and mental health problems. From January to June of this year, 1,507 detainees were hospitalized, while on Christmas Island alone, there were 620 self-harm incidents, including suicide attempts. Since October 2010, five people have committed suicide in immigration detention centers in Australia, while “there have been many near misses,” says Dudley, chair of Suicide Prevention Australia.

And the problem appears to be worsening. "In the first week of June when I visited Christmas Island, more than 30 incidents of self harm by detainees held there were reported," Australian Ombudsman, Allan Asher, who is currently investigating this matter, told ABC radio program AM.

Serco acknowledges the escalating problem, but blames the detainees for "creating a culture of self harm," and using it as "bargaining tool," according a May 31 memo issued by Serco management to staff, and leaked to The Australian.

Dudley disagrees, charging that Serco staffers "have no particular mental health skills to address the needs of detainees, and {they} operate from a prison model." Serco exacerbates the problem when, "self harming asylum seekers -possibly victims of torture and trauma -are put in solitary confinement,” said Dudley.

Dudley also worries about the impact on workers. “I greatly doubt that there is any meaningful level of support to individual staff in often morally ambiguous situations, and suspect that morale for many staff, who are often very young, would be low.”

After a recent wave of attempted suicides, staffers “were just in tears,” laments Bernard. One young guard attended six code-blue self-harm incidents in a four hour period. Another, Kieran Webb, worked at the remote Curtin IDC for 6 months, where one of his charges, a 19-years-old Afghan man, Mohammad Atay, committed suicide on March 28. A few months later, while on holiday with his family, Webb, also 19, killed himself.

“These young 20-somethings with no training, no experience, are just thrown out there with no support,” says Bernard. “One minute they are driving a forklift in a warehouse, the next they are in charge of a compound of 100 to 200 men.”

On October 10, The Australian reported that Serco is also using subcontractors to recruit staff. “An English backpacker on a tourist visa, Australians straight from high school, and overseas students are among hundreds of casual workers earning up to $450 a day as "officers" in immigration detention centres.

"{They} hold licences to act as security officers including a level II in Security Operations. Regular checks are undertaken to verify this is the case," a Serco spokesman told The Australian.

Certificate II in Security Operations takes five to 10 days to complete, industry wide. But, according to a Serco spokesman, staffers attend four weeks of training before assuming their positions. In May, the ABC program Lateline, interviewed an anonymous Christmas Island IDC guard, who described the amount of training as, “to put it bluntly, stuff all.” He said that staffing rosters contained names of non-existent guards. “They’re not on the island, but they are on the roster.”

A month earlier a Villawood IDC guard had told ABC that “Serco got rid of the training course, using staffing levels as an excuse and basically threw the staff on the floor.” A Serco spokesman denies this charge, noting that the company has invested “more than $1.5 million in training Serco Immigration Services employees,” providing “programs that meet, and in some cases exceed, the obligations outlined in its contract with DIAC.”

“It is unacceptable,” says Hanson-Young, “that Serco staff lack proper qualifications for dealing with people who have been traumatised, let alone vulnerable children.”

Understaffing is also a perennial problem, says Hanson-Young. The company “does not maintain any staff to detainee ratios because it’s not in the company’s contract with Serco,” she said citing the joint committee report.

The Christmas Island center was “typically 15 staff members short per day,” former manager of the IDC Ray Wiley wrote to senior Serco management in October 2010. Such chronic understaffing “debilitates the worker to the extent that many have developed post-traumatic stress disorder,” says Bernard.

According to Bernard, Serco staffers at Christmas Island told her “how scared they were, and how they had not had any training.” In fact, Serco has subcontracted part of the staffing to MSS Security, said Steven Karras, acting DIAC regional manager at the Christmas Island IDC, and he is “not aware of any mental health awareness training” for MSS staff.

Serco refutes the claim that their staff do not undergo mental health training. “Mental health awareness and suicide awareness training” is part of the initial four week training program says a company spokesperson, who asked not to be named.

Claims of understaffing were also “incorrect and show little understanding of the staffing required at each site,” said the spokesperson. Company staffing models consider a “wide range of factors, making it a far more complex determination that simply a staff to client ratio.”

Citing the isolation of centers such as Christmas Island and the often short-term notice for replacements, staff numbers were not always ideal, he said, and there are “increased risks at some sites.”

Overcrowding and Overwork

Limited qualifications and lack of training contribute not only to staff burn-out and trauma, but to detainee unrest. In March 2011, riots at Christmas Island pushed staff to the breaking point. “When all the riots were happening, staff worked 21 days straight, working up to 18 hours per day,” says Bernard. “There was one staff member who was literally falling over from exhaustion, and we told them to go home. One of the senior managers from Serco turned up at their home and told them to get back to work.” Such treatment “poses a threat to life for both the worker and detainees,” says Bernard.

Detainee overcrowding magnifies the problems. In the first half of 2011, Christmas Island was over capacity on 28 occasions, according to documents released by DIAC to the inquiry of the joint select committee. In 2010, 144 detainees were being kept in classrooms, 92 in storerooms, 30 in a visiting area, and 240 in tents where they were supervised by a sole officer, according to former IDC manger Wiley.

Crowding was so serious that the visitor center at Christmas Island was converted to accommodate detainees on suicide watch, Karras told a hearing of the joint select committee which met on September 6 on Christmas Island. But the day before the committee arrived, Serco tried to mask the actual usage of this space by relocating the at-risk detainees and removing their beds from the visitor center, according to Bernard.

At the same hearing, Bernard told the committee that when staffers complain, incident reports to Serco can end up in Bin 13, aka the paper shredder. A Serco spokesperson counters that “all major incidents are reported directly to DIAC.”

But Comcare, the government agency responsible for workplace safety confirms “under-reporting of notifiable incidents.” And since Serco reports on itself, says Bernard, “there is an incentive not to report incidents that may incur a fine, while there is an incentive for the government to hide the truth,” since unrest in detention centers provides the opposition with political fodder. Furthermore, the confidentiality agreements that all staff members are expected to sign, “are used as part of a fear and intimidation management practice to stop workers from reporting serious incidents and speaking out on OHS issues,” says Bernard.

With the failure of the Gillard government’s plans for transferring detainees to Malaysia, the focus will return to onshore processing of asylum seekers. But it is unlikely that Australia will move away from the growing trend of privatization.

Serco CEO Christopher Hyman describes the change from government’s traditional role as one of provider of services to a ‘procurer of services.” These “new ways to fundamentally transform the efficiency and productivity of essential services,” he says, “will result in a broadening of opportunities in existing markets, and the continued development of new markets, both in the UK and overseas.” Kaye Bernard puts it differently: “Serco is making a killing.”

 

(Quelle: CorpWatch.)

Europa: Die schmutzigen Hände von Frontex

Mittwoch, September 28th, 2011

“The EU’s Dirty Hands

Frontex Involvement in Ill-Treatment of Migrant Detainees in Greece

By Human Rights Watch

(…)

Summary

Between November 2, 2010 and March 2, 2011, nearly 12,000 migrants entering Greece at its land border with Turkey were arrested and detained. The detention facilities where they were held did not meet minimal human rights standards. Though their treatment varied from place to place, the European Court of Human Rights (ECtHR) has held that migrant detention in Greece generally constitutes “inhuman and degrading treatment.”

During this same period, the European Union’s (EU) agency for the management of operational cooperation at external borders, Frontex, provided Greece with both manpower and material support, made available by participating states, which facilitated the detention of those migrants in sub-human conditions in Greece’s overcrowded migrant detention centers.

This report addresses this disturbing contradiction. Although the ECtHR categorically ruled that the transfer of migrants to detention in Greece would expose them to prohibited abuse, an executive agency of the EU and border guards from EU member states knowingly facilitate such transfers.

The focus of this report is the period of Frontex’s “RABIT 2010” deployment in Greece. With RABIT (“Rapid Border Intervention Team”), Frontex deployed 175 border guards contributed by Norway and EU member states to the Greek government’s efforts to manage the influx of migrants into the northeastern region of Greece along the Evros River bordering Turkey. The “guest officers,” chosen from a pool provided by participating EU member states and other non-EU European states, operated in Greece in their respective national uniforms but not under the operational control of their home authorities.

Frontex describes its mission as one of coordination, research, and surveillance. But Frontex sent equipment such as vans, buses, patrol cars, and a helicopter, provided by participating states, and covered the expenses incurred by the RABIT operation. Frontex also operated in close proximity to the four detention centers where human rights violations have consistently been recorded. During the RABIT operation, guest officers from participating states who went out on patrols with at least one Greek officer were authorized to apprehend migrants and then transfer them to Greek counterparts who ran the detention facilities.

Frontex has been present in the Evros region since October 2010. The RABIT mission was designed as an emergency measure in response to the arrival of a large number of migrants to Greece. RABIT was initially planned to end December 2 but was extended until March 2, 2011, and then replaced by a permanent Frontex presence conducting the same tasks.

During Frontex’s deployment, on January 21, 2011, the European CtHR issued a judgment that was not specifically directed at Frontex but which is fundamentally relevant to its role in Greece. In M.S.S. v. Belgium and Greece the court found that Greek detention practices violated Article 3 of the European Convention on Human Rights, which prohibits torture and inhuman and degrading treatment, and that Greece’s asylum system was dysfunctional. The court also concluded that Belgium too violated its human rights obligations by knowingly exposing the applicant, an Afghan asylum seeker, to inhuman and degrading treatment when it transferred him back to Greece. The court said that Belgium infringed upon a right that it had previously recognized as “non-derogable, even in cases of extreme pressure or emergency.”

In the course of the RABIT mission in Greece, Frontex also facilitated the transfer of migrants to centers of detention within Greece where Human Rights Watch documented the same inhuman and degrading conditions as those condemned by the ECtHR. Human Rights Watch contends that Frontex is similarly responsible for having knowingly exposed migrants to treatment which is absolutely prohibited under human rights law.

During the four months examined in this report, RABIT patrols regularly apprehended migrants who crossed the border into Greece and took them, sometimes in buses provided by Frontex, to the detention centers. After patrols, border guards deployed as part of the RABIT force reported back to their home authorities, who knew or should have known about the conditions to which their agents were sending the migrants. Nevertheless, no European participating state publicly raised concerns that the activities of the patrols involved violations of the prohibition on inhuman treatment, and none withdrew from the mission.

In December 2010, during the RABIT deployment, Human Rights Watch visited detention centers in the Evros region of Greece and found that the Greek authorities were holding migrants, including members of vulnerable groups such as unaccompanied children, for weeks or months in conditions that amounted to inhuman and degrading treatment.

We found overcrowding to be a common problem in detention facilities in the Evros region. In Tychero, Feres, and Soufli, women were held in the same cells with men. The Feres police station held 97 detainees at the time of our visit, though the police said its capacity was 30. A 50-year-old Georgian woman detainee said, “You cannot imagine how dirty and difficult it is for me here….It’s not appropriate to be with these men. I don’t sleep at night. I just sit on a mattress.

In Fylakio, by contrast, the authorities separated men from single women but detained unaccompanied children together with unrelated adults in large, overcrowded cells. Sewage was running on the floors, and the smell was hard to bear. Greek guards wore surgical masks when they entered the passageway between the large barred cells.

Human Rights Watch’s observations and the testimonies we gathered on detention conditions in Evros in December 2010 were consistent with our previous reports on conditions in Greek migrant detention centers dating from 2008 and those of other organizations which have been monitoring and documenting the conditions of detention for migrants in Greece. In a January 2011 review of these reports the ECtHR concluded:

    All the centers visited by bodies and organizations that produced the reports … describe a similar situation to varying degrees of gravity: overcrowding, dirt, lack of ventilation, little or no possibility of taking a walk, no place to relax, insufficient mattresses, no free access to toilets, inadequate sanitary facilities, no privacy, limited access to care. Many of the people interviewed also complained of insults, particularly racist insults, proffered by staff and the use of physical violence by guards.

During the RABIT mission Frontex also provided personnel who conducted nationality-determination screenings that were, in effect, rubber-stamped by the Greek authorities. These screenings determine detainees’ country of origin in order to facilitate their deportation. Although these screenings were not intended to identify international protection needs, in reality they were usually the most substantive interviews detainees had before being deported. Given the formidable barriers to lodging asylum claims in Greece at that time (particularly in the Evros region), the exclusive enforcement emphasis of these interviews appears to have contributed to the protection gap in the Evros region, including the risk that genuine refugees might not be identified and would be subjected to refoulement.

This report argues that Frontex activities in Greece do not meet the standards set out in the EU’s Charter of Fundamental Rights, by which Frontex is bound. Since the ban on participation in activities which would expose individuals to inhuman and degrading treatment is absolute, the onus is on the EU to work with Greece to rectify the situation of inhuman and degrading conditions in detention before it co-operates with Greece in activities that are intricately linked to the task of detaining migrants.

In this regard, Human Rights Watch welcomes the decision to deploy European Asylum Support Officers (EASOs) to Greece to assist the Greek authorities in establishing a working asylum system and that EASO has made Greece a priority for 2011. Human Rights Watch also welcomes amendments that are expected to establish a Fundamental Rights Officer (FRO) within Frontex and a Consultative Forum to assist the agency in fundamental rights matters— though we have reservations about proposed amendments to the Frontex Regulation that would expand and operationalize its mandate.

These measures alone, however, are not sufficient.

In order to comply with human rights obligations not to expose migrants to the inhuman and degrading conditions in the Evros region, Frontex should immediately make its engagement in border enforcement operations in Greece contingent on the placement of apprehended migrants in facilities with decent conditions, which could be achieved in the short term by transferring irregular migrant detainees to other areas of Greece where detention standards are acceptable, such as on Samos Island, or making detention spaces available in other places in the EU where conditions meet international and EU standards.

Furthermore, all states that participate in Frontex and contribute border guards and material support also bear responsibility and incur liability for human rights violations by virtue of their involvement in Frontex activities. All participating states are bound by the European Convention on Human Rights (ECHR), and participating EU member states are also bound by the EU Charter on Fundamental Rights. Each participating state should carefully review its co-operation under the auspices of Frontex with a view to assessing the risk that such co-operation facilitates the violation of fundamental rights

While the primary focus of this report is on Frontex and its responsibility not to be complicit in human rights violations, it is not meant to absolve the Greek authorities from their responsibilities. Since 2008, Human Rights Watch has published three reports documenting Greek violations of the rights of refugees, asylum seekers, and migrants. Several other organizations have published similar reports. Greece’s well documented failure not only to provide decent conditions of detention for migrants but also asylum for refugees has been acknowledged by the Greek government, which should take immediate steps to improve detention conditions and implement the recently announced reforms of its asylum system.

As new migration crises emerge in the Mediterranean basin and as Frontex’s responsibilities expand, there is an urgent need for a shift in EU asylum and migration policy from an enforcement-first policy to a protection-first policy. This is not only legally required but is a worthy and achievable approach for the EU, its agencies, and member states to take in addressing real problems that are susceptible to real—and principled—solutions. (…)”

 

(Quelle: Human Rights Watch.)

Anmerkung

● Lesen Sie den gesamten HRW-Report hier.

BRD: Blick auf die Schattenseite

Sonntag, September 4th, 2011

“Über koloniale Ungerechtigkeit und die Fortsetzung von Barbarei

Die Situation von Menschen, die als Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland leben

Von The Voice Refugee Forum

Der Frühling kehrt zurück nach Europa und mit ihm beruhigt sich auch das Mittelmeer. Bei ruhigerer See werden immer mehr verzweifelte Menschen auf ihrer Suche nach ihrem Recht auf Leben und Menschenwürde versuchen, in eine weiterhin grausame Festung Europa zu gelangen. Von diesen werden Tausende, Menschen mit einem Namen, einer Lebensgeschichte, mit Familien und Erinnerungen für immer in den Tiefen des Meeres versinken, so wie die mehr als 300 Leute, die erst vor wenigen Wochen vor der libyschen Küste ertrunken sind – Menschen, deren Leben einer ständig wachsenden Liste der Opfer kolonialer Ungerechtigkeit hinzugefügt worden sind.

Jene von uns, die es nach Deutschland geschafft haben, sind nur zu gut damit vertraut, was unsere Träume, Menschenwürde, Anstand und ein besseres Leben zu finden für uns bedeutet haben. Wie die Tausenden von Menschen, die Europa lieber am Boden des Mittelmeeres verendet gesehen hätte, sterben die Träume von einem besseren Leben in Deutschland oder Europa praktisch mit der Ankunft. Sie werden ausgerottet durch rassistische Arroganz und unmenschliche Misshandlung, die gegen uns losgelassen werden lediglich aufgrund unserer Herkunft oder unserer Hautfarbe.

Wir sind hier hergekommen und an Stelle von Verständnis für die Traumatisierungen, von denen wir betroffen sind, weil wir unsere Freunde und unsere Lieben zurücklassen mussten, weil wir dem Krieg und dem Horror der Armut entkommen sind, werden uns statt dessen Fingerabdrücke genommen. Wir werden verhört und absichtlich Misshandlungen unterworfen. Dabei werden wir oft ausgelacht, angeschrien, gedemütigt, es wird von oben auf uns herabgesehen und aus uns Nutzen gezogen. Wir werden zu Sündenböcken für ihre Unannehmlichkeiten und die Folgen ihrer krankhaften und inhumanen Politik gestempelt. Wir sind ihre Prügelknaben geworden, dafür bestimmt, um für alles bestraft zu werden, was schlecht in der Gesellschaft ist, sei es Kriminalität, Arbeitslosigkeit oder die Belastung der Sozialsysteme.

Sie denken, dass sie besser seien als wir. Zu Unrecht und auf hässliche Weise haben sie uns zu ihren Untermenschen gemacht. Uns, die wir aus derart reichen Kulturen kommen. Uns, deren Reichtum brutalen Vandalen zum Opfer gefallen ist, die wir ausgebeutet wurden, um die unersättliche Habgier westlicher Konsumenten zu befriedigen. Uns, die wir den von ihnen begünstigten Diktatoren und ihren skrupellosen ökonomischen Machenschaften standgehalten haben. Uns, die wir trotz wachsender Militarisierung unserer Länder und ihrer eigenen Grenzen sie mutig konfrontiert haben und die ihren Versuchen, uns in dem Horror einzukerkern, den sie für uns zu Hause geschaffen haben, entkommen sind. Und uns, die wir gewagt haben, für Wahrheit, Gerechtigkeit und unsere Grundüberzeugungen aufzustehen, die wir an Menschenwürde und Anstand unbeirrt festhalten.

Sobald sie sehen, dass wir ihre befestigten Grenzen durchbrochen haben, nehmen sie unsere Fingerabdrücke bei der Ankunft und schicken uns in Lager, wo man uns zu menschlichem Abfall macht, sicher mit dem Hintergedanken, andere abzuschrecken, ja nicht nach Deutschland zu kommen. In den Lagern kampiert eine Anzahl Erwachsener in einem einzigen Raum wie die Sardinen in Fischbüchsen, willkommen für weitere Misshandlungen und Demütigungen, durch welche sich Deutschland auszeichnet, vorbei mit Privatsphäre und jeglicher Hoffnung auf Menschenwürde.

Dann kommt, wie wir zu leben gezwungen werden. In manchen Fällen wird das, was als unzumutbar für ihre Hunde angesehen wird, für uns als die beste Nahrung angesehen. Nicht zu reden von den “Essen”-Paketen mit abgelaufenen Daten darauf. Sie machen es uns unmöglich, unsere eigene Nahrung zu kochen. In vielen Fällen wird das System unserer Alimentierung dazu benutzt, unsere Anwesenheit im Lager zu kontrollieren und uns in “gute und unterwürfige” Flüchtlinge einzuteilen, die von den “schlechten und rebellierenden” Flüchtlingen zu trennen sind, welche erst noch die Regeln der fortgeführten kolonialen Herrschaft zu lernen und zu akzeptieren haben. Aufgrund unserer Empörung betrachtet man uns als untauglich, in dieser Gesellschaft zu leben, während denjenigen, die als “gut und unterwürfig” angesehen werden, gesagt wird, dass sie kein Recht hätten, hier zu bleiben, da sie nicht wirklich nützlich seien.

Sie glauben, wenn wir schon nicht auf dem Grund des Meeres verrotten, dann sollten wir auf alle Fälle in ihren isolierten und leerstehenden Militärbaracken im Wald verfaulen, weitab von normalen Menschen und jeglicher Infrastruktur. Auf diesem Wege ist es einfacher, uns zu kontrollieren und langsam zu zerstören, außerhalb des Gesichtskreises einer neugierigen Öffentlichkeit oder von Medien.

Lager- und Kontrollmentalität

Diese Lager- und Kontrollmentalität, welche dem Asylsystem in Deutschland zugrunde liegt, hat eine lange, unaufrichtige und brutale Geschichte mit weit reichenden Konsequenzen. Vom Allgemeinen zum Besonderen ist es die Strategie, zu isolieren, zu stigmatisieren und zu verfolgen. Von den verschiedenen berüchtigten Lagern unter den Nationalsozialisten über die Lager für die Gastarbeiter, diese Lager- und Kontrollmentalität blieb eine beständige und perverse Eigenheit des deutschen Systems, mit denen umzugehen, die nicht direkt nützlich oder aber ganz offen unerwünscht sind. Es sei daran erinnert, dass die ehemalige DDR ebenfalls viele Vertragsarbeiter in Heimen gehalten hat und Paare unter ihnen getrennt wurden, um sicher zu stellen, dass sie keine Familien gründen. Es wird von einigen Gastarbeiterinnen berichtet, die nach Hause geschickt worden waren, weil sie schwanger waren und sich weigerten, abzutreiben. Es war die Regel, dass du lediglich hier warst, um wie bestellt oder vom Staat gefordert zu arbeiten, oder du hattest zu gehen, um sicher zu stellen, dass nicht etwa Familienangelegenheiten diese Erfordernisse behinderten. Du warst entweder nützlich für unsere Wirtschaft oder du warst draußen. Durch alle diese Phasen blieb diese Lager- und Kontrollmentalität bestehen. Und war es nicht diese Kontrollmentalität, die sich auch in den Nazi-Bestimmungen zeigte, nach denen Ausländer eine Genehmigung brauchten, um Kinder zu haben? Es ist höchst bestürzend, festzustellen wie tief und verwurzelt die Kontrollmentalität in Deutschland ist – so wenige Veränderungen der Haltung in den vielen vergangenen Jahren.

Aber warum ist dies so?

Eine gute Frage. Es wäre nicht nötig, darüber hinaus diese Frage wissenschaftlich zu erforschen, wenn nicht viele von uns heute diese raue Realität und die bitteren Folgen dieser Mentalität und des daraus resultierenden Systems am eigenen Leib wieder erleben müssten. Als die dunkelste und blutigste Geschichte dieses Landes 1945 gewaltsam überwunden wurde, haben die sogenannten Alliierten bestimmt, hier ein System zu errichten, das sich von dem unterscheidet, welches sie gerade besiegt hatten. Aber das neue System wurde so eingerichtet, dass es perfekt die Mehrheit der Hauptpersonen dieses Regimes, welches sie besiegt hatten, im Schatten der Nürnberger Prozesse wieder aufnahm und rehabilitierte. Die Rehabilitierung und die fortwährende Präsens ehemaliger hochgestellter Nazi-Persönlichkeiten in allen Bereichen bewirkten auch, dass genug Raum blieb, um einige Handlungsweisen aus Deutschlands Vergangenheit wieder zu übernehmen. Je mehr alte Täter im neuen System Fuß fassten, umso leichter wurde es für sie, in alte Denkstrukturen abzugleiten. Wir sollten uns daran erinnern, dass wir von der Lager- und Kontrollmentalität sprechen. Und nirgendwo in der Westlichen Welt ist diese ausgeprägter als in Deutschland.

Die Geschichte hat die Bewegungsbeschränkungen dokumentiert, welche den Juden 1938 auferlegt wurden, sowie die daraus folgenden Strafen bei Verletzung dieser Auflagen. Während sich in der Welt seitdem Empörung und Verurteilung dieser und noch abscheulicherer Verbrechen dieser Ära angehäuft haben, wurden 1982 solche abscheulichen Beschränkungen erneut wieder eingeführt, in Form der sogenannten “Residenzpflicht”, der alle Asylbewerber in diesem Land unterliegen. So benötigt ein Flüchtling eine schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde, um seinen/ihren Landkreis zu verlassen, andernfalls drohen Geldstrafe oder Gefängnis nach einer Polizeikontrolle – eine alarmierende Erinnerung an die Beschränkung von 1938. Nun, was würde es Deutschland kosten (kulturell oder wirtschaftlich), wenn sich Flüchtlinge frei innerhalb des Landes bewegen könnten, so wie normale Menschen? NICHTS, absolut NICHTS!!! Aber es ist die deutsche Lager- und Kontrollmentalität, die hier ihr Spiel treibt. Dies soll mit einem weiteren Beispiel belegt werden. Verschiedene Studien unabhängiger Sachverständiger haben gezeigt, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen in privaten Wohnungen weitaus billiger wäre. Auch verschiedene staatliche Quellen haben das bestätigt. Aber die Behörden verhindern eine solche Kosten senkende Maßnahme und ziehen es vor, hochmütig an dem entwürdigenden Lagersystem festzuhalten. Das ist mit der Menschenwürde unvereinbar und verwehrt Flüchtlingen Privatsphäre. Dasselbe gilt für Gutscheine für Lebensmittel. Es kostet die Regierung mehr, als den Wert dieser Gutscheine auszuzahlen. Und bei all der ungewollten Aufmerksamkeit, der Demütigung und den Problemen, die mit den Gutscheinen verbunden sind, muss man sich wundern, weshalb Behörden auf Gutscheinen anstelle von Bargeld bestehen, was billiger, einfacher und besser für alle wäre. Es hat mit der Lager- und Kontrollmentalität zu tun – eingeschliffenen alten Gewohnheiten! Man sagt, dass diese nur schwer sterben.

Duldung – Asylbewerber leben in permanenter Ungewissheit

Wissen sie, dass von den Tausenden Asylantragstellern in Deutschland zurzeit weniger als 1 % von uns Asyl anerkannt bekommen? Was bedeutet dies für uns?

Duldung ist das Leben in permanenter Ungewissheit. Keine Arbeit. Keine Ausbildung. Kein Recht, den Landkreis zu verlassen. Keine Perspektive im Leben, nur Stillstand und langsame aber ständige Vergeudung des Lebens. Nur essen und schlafen, essen und schlafen bis dich ihre perversen Grausamkeiten zerstört haben. Sie dringen in dein Hirn ein wie ein Tumor, zerstören deinen Willen zu leben und deinen Willen, dich zu wehren. Wie solche, die in Nervenheilanstalten mit Drogen vollgepumpt werden, versuchen sie uns in einen Zustand des Dahinvegetierens zu bringen, bis wir entweder deportiert werden oder, wenn unser Lebenswille gebrochen ist, wir “freiwillig” in unsere Länder zurückkehren.

In der Zwischenzeit geben sie uns Gutscheine und ihre “Residenzpflicht”, rassistische Polizeikontrollen und erzwungene Isolation. Sie bringen uns in die Abhängigkeit von den Dümmsten und den Gemeinsten von ihrer Art, welche sich stark durch unsere Schwachheit und Unterordnung fühlen. Ja, das macht, dass sie sich gut fühlen. So, wie möglicherweise sich manche von euch gut fühlen, wenn sie in der Lage sind, ihrer Familie Geld nach Hause zu schicken, oder wenn ihr einem Freund helfen könnt, so fühlen jene sich gut, wenn sie merken, dass du dich durch die Behandlung, die dir hier zuteil wird, schlecht fühlst. Aber ob sie es merken oder nicht, es frisst an ihrer Seele, macht aus ihnen lebende, atmende Roboter ohne Herz, denen dadurch absolut jedes menschliche Verständnis abhanden kommt. Frantz Fanon hat dies vor Jahren im Zusammenhang mit der blutigen Herrschaft Frankreichs über Algerien festgestellt, und dasselbe ist heute wahr in Deutschland im Zusammenhang mit uns Flüchtlingen.

Unsere Worte, Unsere Stimme – Eine Stimme für Wahrheit und Gerechtigkeit

Weil Worte Macht sind und weil sie beabsichtigen, uns in permanenter Unterwerfung zu halten, ist ihre Haltung, dass wir nie die Macht der Worte in unsere Hand bekommen sollten, die Macht, den Weg unserer Vergangenheit und unserer Gegenwart aus unserer Sicht darzustellen und darüber zu sprechen. Sie wollen nicht nur unsere Geschichte “machen”, sie wollen diese nach ihrem Geschmack und mit ihren Worten schreiben und überarbeiten. Und hier liegt das Problem. Diejenigen von uns, die es geschafft haben, sich ihren gesunden Menschenverstand zu bewahren, trotz deren irrsinniger Methoden, diejenigen, die couragiert geblieben sind und diese Gesellschaft trotz ihrer Einschüchterungspraxis konfrontiert haben, trotz Verfolgung und inadäquater Machtmittel, wir wurden deren “Kriminelle”. Sie versuchen uns bei jedem Schritt, den wir machen, zu kriminalisieren in der Hoffnung, uns zum Schweigen zu bringen. Und weil sie wissen, dass sie mit grundsätzlichen Argumenten, mit Wahrheit und Gerechtigkeit nichts gewinnen können, wenn sie mit den Fakten konfrontiert werden, deswegen nehmen sie Zuflucht zu Einschüchterung, Gewalt und Brutalität gegen Aktivisten, um uns davon abzubringen, für unsere Grundüberzeugungen zu stehen. Sie fragen uns, weshalb wir hier sind und fordern uns auf, zu gehen, wenn es uns nicht gefällt, wie wir hier behandelt werden. Aber sie sollten an das Afrikanische Sprichwort erinnert werden, dass da sagt: “Du sollst ein Kind nicht auf den Kopf schlagen und es dann fragen, weshalb es schreit”. Wenn sie es immer noch nicht begriffen haben: “Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört”. Wie wir über diese Zerstörungen und die fortgesetzte Verletzung unserer unveräußerlichen Rechte hier reden, ist nicht verhandelbar. Wir werden es immer so sagen, wie wir es fühlen. Es kann darüber keinen Kompromiss geben.

Das ist es, was sich am Fall Oury Jallo gezeigt hat. Ohne jeglichen Beweis und während die Fakten dieses Falles für das Gegenteil sprachen, haben sie von Selbstmord gesprochen, dass sich Oury Jalloh selbst getötet hätte. So war es. Und dann bekamen wir Vorwürfe gemacht von einigen derer, die sich als unsere Unterstützer ausgaben, als wir NEIN sagten. NEIN! OURY JALLOHDAS WAR MORD! Oury Jalloh, der an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze gefesselt war, sie sagten, dass wir keine Beweise hätten und dass er sich selbst angezündet hätte. Wir weigerten uns, zu akzeptieren, dass sie uns vorschrieben, wie wir uns auszudrücken hätten und wir bestanden darauf, uns mit unseren Worten auszudrücken. Wir führten unsere Worte ein, die Wahrheit, unsere Wahrheit. So begannen sie schließlich, nachzugeben, nicht im Einverständnis und zum Schluss haben sie den Kampf verloren, uns vorzuschreiben, wie wir über den Mord an Oury Jalloh zu sprechen hätten. Und genau so, wie das Leben Tausender unserer Brüder und Schwestern gestohlen wurde, währen sie versuchten es in diese so genannte “Festung Europa” zu schaffen, war dieses Leben in der Blüte seiner Jahre ausgelöscht worden, aus keinem anderen Grund außer Rassismus und Polizeibrutalität.

Man kann zwar einige Leute eine gewisse Zeit zum Narren halten, aber ihr könnt nicht alle Leute für immer zum Narren halten. So leisten wir Widerstand. Wir sagen NEIN zu ihren Kontrollen, NEIN zu ihrer Residenzpflicht, NEIN zu ihren Gutscheinen, NEIN zu Isolationslagern, NEIN zu Deportationen, NEIN zu ihren Misshandlungen und NEIN zu ihren rassistischen Polizeikontrollen, zu Brutalität und MORD!!!

Und wie reagieren sie? Was tun diese guten, zivilisierten, erleuchteten Menschen von Deutschland im Angesicht unseres Protestes gegen Misshandlungen, welche den Geist sowohl von ihrer Verfassung als auch internationaler Gesetze verletzen (aber nicht deren Buchstaben, welchen sie modifiziert haben, um damit fortfahren zu können, ihre kolonialen Strukturen durchzusetzen)?

Sie kriminalisieren uns, weil wir es wagen, aufzustehen für Wahrheit und Gerechtigkeit. Sie unterdrücken uns, um uns unter zu kriegen und sie versuchen uns einzuschüchtern um unsere Unterstützung zu untergraben. Aber dies wird scheitern, wie es bereits gescheitert ist. Niemand von uns wird je die Opfer vergessen, die Mouctar Bah in seinem beeindruckenden Kampf um Wahrheit und Gerechtigkeit über den Mord an seinem Freund Oury Jalloh gebracht hat. Wir haben auch die rassistische Unterdrückung gesehen, mit welcher deswegen gegen ihn vorgegangen worden ist. Wir sehen wie sie ihn verfolgen und falsche Beschuldigungen gegen ihn erheben. Sie können versuchen was sie wollen, aber die Wahrheit ist auf unserer Seite; die Fakten bringen das hervor und die Geschichte wird ihn rechtfertigen. Davon sind wir überzeugt!!!

Und was ist mit Katzhütte, wo sind wir heute?

Wir sind nicht nur hier wegen der Isolierung und den verschimmelten Wänden, der psychischen Folter und der fortgesetzten Bestrafung für das “Verbrechen”, unwillkommen in Deutschland zu sein, sondern auch, weil wir gegen die Unmenschlichkeit protestieren, mit der sie reagiert haben, um diese Zustände vor ihrer Bevölkerung zu rechtfertigen und der gesetzwidrigen Unterdrückung derer von uns, die ihre Stimme erhoben hatten. Und wir stehen weiterhin stark und stolz für unseren kollektiven Kampf um die Würde aller. Diese Fakten haben es uns erlaubt, tief in ihre Pläne hinter dem Schleier ihrer Lügen Einsicht zu nehmen, die sie mittels ihrer schlangengleichen Sprache konstruieren. So, wie wir ihre Grenzen überwunden haben, so haben wir ihre Versuche überlebt, unseren Widerstand zu brechen. Wir haben viel gesehen und gelernt.

Zum Beispiel wissen wir alle, dass Europa und die Vereinigten Staaten diejenigen sind, welche die Diktatoren in unseren Ländern ausstatten, dass sie die bewaffnet und trainiert haben, die uns in unseren Ländern unterdrücken und dass sie die Kriege finanzieren, die sie in und gegen unsere Länder führen. Wir wissen auch, dass es ihre Wirtschaftsmethoden sind, welche nun auf sie selbst zurückfallen, die unsere Wirtschaften zerstört haben, die uns unserer Ressourcen beraubt haben, rücksichtslos und hemmungslos. So verbieten der IWF und die Weltbank es den Regierungen in unseren Ländern, uns zu dienen, zum Beispiel mit dem Recht auf eine Ausbildung. Es ist richtig, sie ziehen es vor, dass wir ungebildet bleiben, sie denken so können sie besser unsere Ressourcen und unsere Menschen kontrollieren.

Ist es nicht das, was jeden Tag und in jedem unserer Länder passiert? Ist es nicht genau das, vor dem wir geflohen sind? Hatten sie uns nicht immer wieder versprochen, dass ihre Länder die Länder von Reichtum und menschlicher Weiterentwicklung sind, Länder der Menschenrechte und gegründet auf Anstand, Zivilisation und Fortschritt? Ist es das, was wir hier gesehen haben? Sieht so Demokratie aus? Sieht das hier etwa anders aus, als solche “Demokratien” wie in Kamerun oder Ägypten zum Beispiel?

Trotz allem, trotz mehr als fünfhundert Jahren Versuchen, uns zu unterjochen und uns ihren Willen, ihre Logik und ihre Sprache aufzupressen, sie waren dennoch nicht erfolgreich. Tatsächlich werden sie doppelt scheitern, weil ihr koloniales Projekt von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und weil ihre rassistische Arroganz ihnen nicht erlaubt, Lösungen zu entwickeln, mit welchen sie der schweren Krise begegnen können, welcher sich nun die Menschheit ausgesetzt sieht (und welche durch die Methoden des Westens verursacht wurde).

Wie sie so viele Jahre den Ländern der sogenannten Dritten Welt es angetan haben, Europa und die Vereinigten Staaten haben ihre eigenen Wirtschaftssysteme in ihrer schrankenlosen Profitgier unbrauchbar gemacht. So lange, wie die Reichen reicher wurden und alles für Kredit zu haben war, war es ein System der unbegrenzten Möglichkeiten. Aber wie bei ihrer eingebildeten Überlegenheit, die faulen Organisationen ihrer Abenteuer brachten den Schein wirtschaftlicher Zuverlässigkeit zu Fall. Was übrig bleibt ist eine Weltordnung im Verfall und sowohl Europa als auch die Vereinigten Staaten kämpfen gemeinsam, um ihre kolonialen Privilegien zu erhalten, die auf unendliche Mengen von Blut und Tränen der Völker gebaut sind, die nicht und nie willkommen sein werden in ihrem “Paradies der Fantasie”.

Aber während ihre Instrumente der Ausbeutung und Vorherrschaft brutaler werden, so greifen auch die Schmerzen des Kapitalismus härter. Eine neue Welt kommt nun empor, eine, deren Gestalt und Zukunft noch festgelegt werden muss. Aber wir sollten keine Atempause von diesem System erwarten. Wie auch immer, weil wir geschichtliche Akteure unseres eigenen Schicksals sind und waren, die kommende Welt wird von uns definiert werden. Ungeachtet ihrer fortgesetzten Barbarei und ihrer profunden Ahnungslosigkeit bezüglich des menschlichen Wesens ist unser Schicksal in unseren Händen. Wir sind es, die unsere Zukunft bestimmen werden. Nicht ihre entwürdigende Politik und nicht ihr Grenzregime.

Wir dürfen nie vergessen, dass jene von uns, die zu Flüchtlingen und MigrantInnen wurden, von Regionen der Welt kommen, die die Mehrheit der Weltbevölkerung ausmachen. Obwohl sie uns Minderheiten nennen, sind wir in Wahrheit die Mehrheit. Und wir sind nicht, entgegen dem Dreck und dem Gift, welches uns in den letzten fünfhundert Jahren in unsere Köpfe injiziert wurde, in irgendeiner Weise minderwertig. Im Gegenteil, die menschliche Geschichte wird sich eines Tages an die sogenannte “Westliche Zivilisation” erinnern als die grausamste, zerstörerischste und ausgrenzendste imperiale Macht, die je existiert hat. Werden wir jemals wissen, wie viele Milliarden Menschen direkt oder indirekt deswegen ums Leben kamen?

Hier in Deutschland haben wir Schritte unternommen. Der Kampf gegen Deportation, für Wahrheit und Gerechtigkeit im Falle von Oury Jalloh, um bedingungslose Schließung aller Konzentrationslager, um Anerkennung des Rechtes auf Bewegungsfreiheit und des Rechtes auf Leben, dies alles ist zu Ecksteinen in den Organisationen geworden, die wir zusammengelegt haben, um diese Barbarei zu beenden und ein besseres Morgen für uns und unsere Kinder zu ermöglichen.

Und wir werden weitermachen. Wir werden fortfahren, gemeinsam zu kämpfen, so dass wir alle als die herrlichen Menschen respektiert werden, die wir sind. Wir werden uns nicht erlauben, uns einschüchtern zu lassen durch derartige Grausamkeiten und Gier vieler in der Welt. Und wir werden nicht still bleiben, wenn für nichts, dann dafür, dass sich ihre Wünsche nicht erfüllen. Wir werden Kämpfer für die Menschenwürde bleiben und Kämpfer für ein Ende der kolonialen Ungerechtigkeit. Die unerträglichen Schmerzen und das Leid, das sie über einen großen Teil der Menschheit gebracht haben, werden nicht unhinterfragt durchgehen und sie werden darauf antworten müssen, früher oder später.

Gemeinsam brechen wir das Schweigen und die Ketten, die uns in diesen kolonialen Verhältnissen versklaven! Gemeinsam werden wir deren rassistische Ignoranz und Grausamkeit überwinden!

Lang leben mögen die, welche kämpfen!

The Voice Refugee Forum

 

(Quelle: afrique-europe-interact.)

Dominikanische Republik / Haiti: Flüchtlinge als Sündenböcke

Donnerstag, Juli 14th, 2011

“Geflüchtet und jetzt verfolgt

Von Hans-Ulrich Dillmann, Ouanaminthe

Nach dem verheerenden Erdbeben vor eineinhalb Jahren haben Hunderttausende HaitianerInnen in der Dominikanischen Republik Zuflucht gesucht. Dort dienen die MigrantInnen immer öfter als Sündenbock. Blacide Michelin hat eine neue Bleibe gefunden. Ein Holzverschlag, zwei mal drei Meter gross. Eine dünne Holzwand, die mit alten Tüchern verhängt ist, trennt die Unterkunft vom Nachbarraum, in dem eine junge Familie wohnt. «Besser als nichts», sagt sie achselzuckend, «ich hatte keine andere Perspektive.» Die Haitianerin lebt seit dem Erdbeben in ihrer Heimat im Januar 2010 in der Dominikanischen Republik, sechs Autostunden von ihrem alten Haus entfernt. Haina heisst die Vorstadt von Santo Domingo, benannt nach dem Fluss, der das Wohngebiet vom Industriehafen der dominikanischen Hauptstadt trennt. Ein neues Leben liegt vor ihr – so hofft die 43-Jährige wenigstens.

Fünf Menschen teilen sich den winzigen Raum von sechs Quadratmetern und rissigem Betonboden. Umgerechnet zwölf Franken muss Blacide Michelin dafür bezahlen. Einkommen hat sie keines. «Aber ich muss zufrieden sein», findet sie, «ich habe ein Dach über dem Kopf gefunden nach all dem Erlebten.» Essen bekommt sie von NachbarInnen.

Vor dem «grossen Beben» 2010 wohnte Michelin mit ihrem Mann, den Eltern und ihren sieben Kindern in einem bescheidenen, aber geräumigen Haus in der Nähe von Haitis Hauptstadt Port-au-Prince. Drei Zimmer, Küche, Wohnzimmer und das Bad im Haus, die Wände aus Betonsteinen und das Dach aus Zement – in Haiti fast schon Luxus. Aber dann brach die Katastrophe über Blacide Michelin herein. Das Haus stürzte in den ersten Sekunden des Bebens ein und begrub ihre Eltern, ihren Mann und vier Kinder unter sich. Tagelang irrte sie mit den überlebenden Kindern durch Port-au-Prince, auf der Suche nach Essen und Hilfe. «Ich war völlig verrückt. Ich wollte nur noch weg.»

Unterm Zaun durch

Eine von Michelins Schwestern lebt in der Dominikanischen Republik. Sie fand eine Person, die sie in Kontakt mit einem «Passeur», einem Schlepper, brachte. Diese Männer bringen HaitianerInnen illegal über die Grenze, die die beiden Länder der zweitgrössten Karibikinsel Hispaniola trennt.

Ihre Schwester hat sie nicht wiedergefunden. Aber in der nächsten grösseren dominikanischen Stadt nach der Grenze erbarmte sich eine Frau, drückte ihr Fahrgeld in die Hand und empfahl ihr, «in Haina Hilfe zu suchen». Hier wohnen Tausende Menschen – DominikanerInnen und HaitianerInnen – in ärmlichen Hütten, die zwischen Abwasserkanäle, Mülldeponie und das Randgebiet des Industriehafens gequetscht sind.

Der Ort ist eine Drehscheibe für die MigrantInnen aus dem Nachbarland. «Jeder in Haiti kennt den Namen», sagt Maria (Name geändert). Sie gehört einer Organisation an, die den Sans-Papiers hilft. «Nach dem Erdbeben hat sich die Zahl der Haitianos hier verdoppelt.» HaitianerInnen verdienen seit Jahrzehnten beim östlichen Inselnachbar den Lebensunterhalt für ihre Familien. Die Mehrzahl von ihnen kommt über die grüne Grenze: «Ambafil» nennen die Haitianer Innen den Weg in ihrer Landessprache Kreyòl – «unter dem Grenzzaun durch».

Ohne diese illegalen Einwanderer gäbe es in der Dominikanischen Republik keine modernen Hochhäuser, und beim Metro- und Strassenbau sind sie für die ungelernten Tätigkeiten zuständig. Haitianische Frauen gehen den Hausfrauen beim Waschen, Kochen oder der Kinderbetreuung zur Hand. Haitianische Jugendliche stehen vor den Supermärkten und preisen Kochbananen oder Avocados an. Am Strassenrand der TouristInnengemeinden verkaufen sie frisch gepressten Orangensaft oder schlagen Kokosnüsse auf, damit sich die PassantInnen am frischen Kokoswasser laben können – auch rund 28 000 SchweizerInnen machen hier jährlich Ferien. In den landwirtschaftlichen Regionen sorgen die Einwander Innen dafür, dass die Ernte eingefahren wird. Aber während ungelernte einheimische Arbeiter oder Erntehelferinnen zwischen 400 bis 600 dominikanische Pesos pro Tag (neun bis dreizehn Franken) ausbezahlt bekommen, erhalten ihre illegalen KollegInnen nur die Hälfte.

«Früher wurden die meisten Haitianos in der Landwirtschaft eingesetzt, heute wird der Bausektor von ihnen dominiert», sagt Francisco Leonardo, ein Rechtsanwalt der kirchlichen Hilfsorganisation Servicio Jesuita a Refugiados y Migrantes, die die EinwanderInnen berät und unterstützt. «Die haitianische Migration zeichnet sich durch eine starke Rotation aus», sagt Leonardo. «Die Migranten ziehen von Region zu Region der Ernte oder den Bauprojekten hinterher, und dann gehen sie wieder zurück in ihre Dörfer.» Wie viele HaitianerInnen vorübergehend oder ständig im Land leben, weiss niemand so recht. Die dominikanische Einwanderungsbehörde bezifferte ihre Zahl vor dem Erdbeben in Haiti im Januar 2010 auf 800 000 bis 1,2 Millionen. Nach dem Beben seien rund 300 000 zusätzlich gekommen, viele zur medizinischen Behandlung, schätzt Leonardo – und sind geblieben.

Rassismus und Verfolgung

So willkommen sie in Unternehmen und in Agrobetrieben als billige Saisonarbeitskräfte sind, das Thema «Haitianos» lässt in der Dominikanischen Republik immer wieder die Emotionen hochschlagen. «Die nehmen uns die Arbeit weg», schimpft ein fliegender Händler in der Altstadt von Santo Domingo. Der Mann lebt davon, PassantInnen raubkopierte DVDs zu verkaufen. «Die Haitianos haben uns die Cholera ins Land gebracht», ist sich eine Frau sicher, die an der Theke in einem Tante-Emma-Laden ansteht, um sich Brot, Margarine und Oliven zu kaufen.

Oft genug kommt es zu gewaltsamen Konfrontationen: Ende Juni jagten BewohnerInnen von Galván, einem Weiler in der südwestlichen Grenzprovinz Bahoruco, drei Haitianer durchs Dorf und ermordeten sie mit Messerstichen und Machetenhieben, weil sie angeblich einen Dominikaner getötet hatten. Und im Januar hatte eine Menschenmenge unter lautem Jubel vier kleine Hütten von HaitianerInnen abgefackelt, weil einer von ihnen beschuldigt wurde, einen Wachmann angegriffen zu haben. Ein Kleinkind starb in den Flammen. Meldungen wie diese machen auch Blacide Michelin Angst, und so traut sie sich kaum noch aus der näheren Umgebung ihrer Unterkunft. «Ich habe den Leuten doch nichts getan», sagt sie. «Die Haitianer werden für alles verantwortlich gemacht», sagt Sonja Pierre, Gründerin und Direktorin der Organisation Movimiento Mujeres Dominico-Haitianas (Bewegung dominikanisch-haitianischer Frauen), die in den Stadtvierteln, in denen viele haitianischen MigrantInnen leben, arbeitet. Sie unterhält Schulen für die Kinder der Einwander Innen und für jene, die im Land geboren sind, aber keine Papiere haben, um auf eine staatliche Schule zu gehen.

«Der dominikanische Staat hat keine kohärente Einwanderungspolitik», klagt Sonja Pierre. «Es besteht kein Interesse, die Situation zu regeln, denn alle verdienen am Geschäft mit den illegalen Billigarbeitskräften – Schlepper, Polizisten, Militärs und Grenzbeamte.» Die Familie der 47-jährigen Dominikanerin stammt ursprünglich aus Haiti, sie selber wurde in einem Barackenlager für LandarbeiterInnen geboren.

Pater Regino Martínez vom Servicio Jesuita spricht in Bezug auf dominikanische Migrationspolitik gar von Rassismus. «Wer schwarz ist, wird festgenommen und abgeschoben.» Die EinwanderungsbeamtInnen interessiere nicht, ob jemand gültige Aufenthaltspapiere, eine Saisonarbeitserlaubnis oder sogar als im Land geborener Nachkomme von HaitianerInnen die dominikanische Staatsbürgerschaft besitze. «Die Regierung will die Situation gar nicht regeln, denn dann müsste sie den Migranten ja auch Rechte zugestehen.»

Eingespieltes System

Ein gewöhnlicher Sonntagnachmittag auf dem Platz vor der Kirche Notre Dame de l’Assomption im haitianischen Grenzort Oua naminthe. Die Gruppe von vier Frauen und elf Männern fällt auf, sie warten und recken immer wieder die Hälse. Gegen sechzehn Uhr taucht ein dunkler Pritschenwagen auf und verschwindet kurze Zeit später mit ihnen auf der Ladefläche. Wenige Stunden später lädt der Pick-up seine menschliche Fracht in Capotille, südlich des offiziellen Grenzübergangs, ab. Mit Motorrädern geht es weiter auf die dominikanische Seite zur Haltestelle der Minibusse, die nach Santiago, der zweitgrössten Stadt des Landes, fahren.

Sechs bis acht, manchmal sogar zwölf Polizei- und Militärkontrollen gibt es auf dieser Strecke. «Und an allen Checkpoints wird kassiert», erzählt Jacobo (Name geändert) von der Selbsthilfeorganisation Solidarische Vereinigung der ArbeitsmigrantInnen. Das Prozedere sei immer das gleiche: Ein Polizist oder Soldat fragt den Fahrer: «Wie viel hast du?», und dieser drückt ihm entsprechend der Anzahl Passagiere eine Geldsumme in die Hand. «Pro Person und pro Kontrolle werden 100 bis 200 Pesos bezahlt» (zwischen zwei bis vier Franken), versichert Jacobo. «Das ist ein hervorragend eingespieltes System.»

Aber die Preise für die Illegalen sind seit dem Beben und dem Ausbruch der Cholera im letzten Herbst angestiegen. Inzwischen kostet ein Grenzübertritt mit einem Schlepper umgerechnet über 120 Franken – für viele entspricht das etwa einem Monatsgehalt.

Cholera-Epidemie
Von Uno-Soldaten verursacht

Am vergangenen Wochenende mussten die MitarbeiterInnen der dominikanischen Einwanderungsbehörde Sonderschichten einlegen. An den grossen Knotenpunkten und Verbindungsstrassen wurden Busse kontrolliert, und es wurde nach illegalen MigrantInnen gefahndet. Die HaitianerInnen im Land sind verstärkt ins Fadenkreuz der FahnderInnen geraten, seit auch in der Dominikanischen Republik die Zahl der Choleraerkrankten und -toten sprunghaft angestiegen ist. Ende Oktober 2010 waren in Haiti erstmals seit Jahrzehnten in der Region von Artibonite, der Reiskammer des Landes, wieder erste Cholerafälle aufgetreten.

Ausgelöst wurde die Epidemie durch die unsachgemässe Entsorgung der Latrinen eines Lagers von nepalesischen Uno-Soldaten in einen Nebenfluss des Artibonite. Mehrere unabhängige medizinische Gutachten haben dies als Ursache bestätigt. Nachdem die neuen Fälle von Ansteckungen im März zurückgegangen waren, haben sie seit Mitte Mai wieder zugenommen. Mehrere vorübergehend geschlossene Behandlungszentren sind deshalb wieder eröffnet worden. Wegen der anhaltenden Regenfälle auf der ganzen Insel ist kein Ende der Epidemie abzusehen. Bis Ende Juni sind in Haiti nach offiziellen Angaben rund 5500 Menschen an der Infektionskrankheit gestorben und 363 100 daran erkrankt. Auch die Dominikanische Republik ist inzwischen betroffen. Hier gibt es bisher mehr als 10700 Cholerakranke, und die Zahl der Todesopfer liegt nach Informationen internationaler Hilfsorganisationen derzeit bei 71.”

 

(Quelle: WOZ.)