Archive for the ‘Polizei’ Category

BRD: Angstbeisser?

Sonntag, Januar 8th, 2012

“Dessau Breaking News: Nicht enden wollende Polizeibrutalität auf der 7. Protestdemo in Gedenken an Oury Jalloh

The VOICE Refugee Forum verurteilt aufs Schärfste die massive Polizeibrutalität in der Demonstration im Gedenken an Oury Jalloh in Dessau am 7. Januar 2012.

Zusammenfassung der Augenzeugenberichte

Massive Polizeipräsenz, mindestens 60 schwer bewaffnete Polizisten, die Anwesenheit von insgesamt mindestens 100 Beamten wesentlich mehr als in den letzten Demonstrationen machten von Anfang an deutlich, dass die Polizei auf Konfrontation ausgerichtet war. Durchwegs war das Verhalten der Polizei provokativ und äußerst aggressiv. Die Polizisten versuchten beständig, die Demonstranten nervös zu machen und schlugen wahllos auf die Demonstranten ein.

Gezielt wurde von Anfang auf die führenden Aktivisten der Oury-Jalloh-Kampagne: Komi Edzro, Mbolo Yufanyi und insbesondere Mouctar Bah losgegangen.

MboloYufanyi wurde vor Beginn der Demo zweimal durch die Polizei geschlagen. Er wurde am Auge verletzt, so dass er blutete, als er versuchte, sich schützend vor Mouctar Bah zu stellen. Er musste sich einer Behandlung durch einen Augenarzt unterziehen. Mouctar Bah war vor, während und am Ende der gesamten Demonstration Zielscheibe der polizeilichen Angriffe. Die strategisch geplante Aggression gegen ihn war zwei Tage im Vorfeld angekündigt worden, als zwei Polizisten in seinen Laden in Dessau kamen und ihm drohten, dass er für jeden Demonstrationsteilnehmer, der im Zusammenhang mit Oury Jalloh das Wort “Mord” benützen würde, verantwortlich gemacht würde. Eine Auflage, dass bestimmte Aussagen während der Demonstration nicht gemacht werden dürften, hatte es nicht gegeben.

Von Beginn an wurde immer wieder versucht, unter Vorwänden – zum Beispiel einer Kreideaufschrift am Boden mit den Worten “Oury Jalloh – das war Mord” – die Demonstrationsteilnehmer aufzuhalten, den Beginn der Demonstration zu verzögern oder sie ganz zu verhindern. Als weiterer Vorwand für Konfrontationen und Verzögerungen wurden seitens der Polizei spontan eingeführte Auflagen hinsichtlich der Plakate genutzt.

Die Demonstration selbst, an der mindestens 200 Personen teilnahmen, verlief abgesehen von zwei Versuchen der Polizei, den Umzug zu stoppen, weitgehend ruhig.

Gegen Ende der Demonstration, ca. gegen 17.00, begann die Polizei im Bahnhofsgebäude wiederum mit massiver Gewalt gegen die Demonstranten vorzugehen. Die Polizisten drangen in das Bahnhofsgebäude und gingen mit Pfefferspray auf die Menschen los. Augenzeugen berichten von grundlosen Angriffen, “aufgeregtem Herumschubsen” und Schlagen seitens der Polizisten, auch gegenüber Fotografen und einem Arzt. Einer Frau aus Hamburg wurde der Kopf gegen die Wand gestoßen, andere wurden ins Gesicht geschlagen.

Opfer gezielter Gewalt wurden wiederum prominente Aktivisten der Oury-Jalloh-Kampagne. Mouctar Bah hat ein Polizist mit seinem Helm am Kopf getroffen, er wurde auf den Kopf und in den Bauch geschlagen und mit Pfefferspray angegriffen. Er verlor vorübergehend das Bewusstsein und musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, wo er über Nacht dabehalten werden muss. Auch Komi Edzro und Abraham Habtemariam wurden verletzt. Sie mussten vor Ort von Sanitätern behandelt werden.

*****

Die Beispiellosigkeit der Gewalt der Polizei am heutigen Tag ist Fortsetzung und Steigerung des brutalen Vorgehens auf den Demonstrationen gegen Ende des ersten Prozesses vor dem Gericht in Dessau und vermutlich angesichts der erwarteten Straflosigkeit im Falle des Mordes an Oury Jalloh vor dem Gericht in Magdeburg bewusste Kalkulation. Unsere Position und unseren Protest bestärkt sie nur.

Wir werden weiterhin die deutsche Polizei im Fall Oury Jalloh darüber informieren, dass wir keine Zombies des rassistischen Law-and-Order-Prinzips sind und dass wir genug haben von polizeilicher Brutalität. Doch sie bestärkt nur unsere Entschlossenheit, unseren Protest fortzusetzen, so lange es auch dauern mag, bis wir Flüchtlinge und MigrantInnen die deutschen Behörden gelehrt haben, was Zivilisation im Sinne einer menschlichen Entwicklung für alle eigentlich bedeutet.

Beim Protest für Oury Jalloh geht es um Leben und Tod, Zivilisation und Unzivilisiertheit, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Bei unserem Engagement geht es nicht nur um das Siegen oder um den Sieg der Gerechtigkeit, sondern vor allem darum, die Ungerechtigkeit in den Institutionen und insbesondere in der Polizei zu entlarven und zu verurteilen.

Die Kundgebung, am Montag, den 9.1. 2012, um 09:30 Uhr vor dem Landgericht in Magdeburg, wird die nächste Gelegenheit dazu sein.

Wir bitten alle Teilnehmenden, die das Geschehen auf Fotooder Filmmaterial dokumentiert haben, uns dieses zur Dokumentation zur Verfügung zu stellen.

Bericht von Mitteldeutsche Zeitung ( MZ )
Gedenken in Dessau: Mindestens ein Demonstrant wird schwer verletzt
erstellt 07.01.12, 19:51h,
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1325924634639

The VOICE Refugee Forum Pressemitteilung: Gerechtigkeit für Oury Jalloh! -
Kundgebung in Magdeburg am 09.01. http://thevoiceforum.org/node/2372

Kundgebung in Magdeburg: Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
Am Montag den 09.01.2012 um 09:30 Uhr vor dem Landgericht Magdeburg
Prozessbeobachtung: Saal A23. http://thevoiceforum.org/node/2366

The VOICE Refugee Forum’s Manifestation – “Do justice to Oury Jalloh”!
Time of Rally: 09th of January 2012 at 9:30 in Magdeburg:
Call to the First Court Hearing in the New Year with Rally in front of the
Regional Court of Magdeburg. http://thevoiceforum.org/node/2364

Kontakt für die Presse: Handy:+49 (0)170/8788124, Mbolo Yufanyi, The VOICE (Refugee) Forum Berlin: http://thevoiceforum.org
Haus Bethanien- Südflügel, Mariannenplatz 2 / 10997 Berlin

The VOICE Refugee Forum
Schillergässchen 5, 07745 Jena
E-Mail: thevoiceforum@gmx.de

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E-Mail: thevoiceforum@gmx.de
http://thevoiceforum.org

 

(Quelle: The VOICE Refugee Forum.)

Siehe auch:

»Alle werden sagen, daß es Mord in der Polizeizelle war«

Spanien / Marokko: Das Aus vor der Festung?

Mittwoch, Januar 4th, 2012

“Tiger im Wald

Von Hanna Silbermayr

Nur 21 km trennen sie vom spanischen Festland. In Ceuta gestrandet, kämpft eine Gruppe von Indern als irreguläre Migranten jahrelang um die eigene Zukunft.

*alle Namen von der Autorin geändert

Meidling. Der kühle Wind fegt die letzten Reste des Spätsommertages über den Bahnsteig. In großen gelben Lettern steht der Name des Zugendbahnhofs auf der Anzeige – Roma Termini. Manvir* umarmt flüchtig seine Freunde, steigt ein, winkt. Dann fährt der Zug ab, verlässt das nächtliche Wien.

Ein Jahr zuvor. Es ist still am Monte del Renegado, nur die Grillen zirpen. „In der Wüste sind zwei meiner Freunde gestorben“, sagt Sonu. Der 25-Jährige vergräbt sein Gesicht in den Händen und atmet tief durch. Als er wieder aufschaut, hat er Tränen in den Augen. Verlegen wischt er sie weg. Er schüttelt den Kopf. Nein, wenn er gewusst hätte, wie diese Reise verlaufen würde, wenn man ihm gesagt hätte, dass man ihn ausrauben, schlagen, einsperren und demütigen würde, hätte er sie nie angetreten. Sonu ist einer von 54 Indern, die 2006 als irreguläre Migranten nach Ceuta kamen, gestrandet in der spanischen Exklave am afrikanischen Kontinent, nördlich von Marokko. Nur die 21 km breite Straße von Gibraltar trennt sie von ihrem Traum, dem spanischen Festland, von Europa.

Eine der Hütten im Camp der indischen Migranten
 

Odyssee durch die Saharische Wüste

Ihr Zuhause ist ein Camp im Wald. Es lässt ein Gefühl von Sommer und Ferienlager aufkommen, doch für die indischen Migranten ist all das kein Spiel, es ist harte Realität. Zwei Jahre verbrachten sie im Centro de Estancía Temporal para Inmigrantes, einer Art Auffanglager. Es ist eigentlich darauf ausgelegt, für Menschen, die die Grenze illegal überschreiten, eine erste Anlaufstelle mit sozialer Grundversorgung zu sein. Das Zentrum in Ceuta fasst 512 Personen, zeitweise sind jedoch mehr Menschen darin untergebracht. Viele Migranten leben seit Jahren dort. Senegalesen, Nigerianer, Pakistaner, Inder. Im April 2008 machten Gerüchte die Runde, dass die Inder abgeschoben werden sollten. Jetzt. Nach zwei Jahren. Die Gruppe fasst einen Beschluss, sie will nicht kampflos aufgeben. Die Inder fliehen in die Wälder des nahegelegenen Berges, auf den Monte del Renegado.

Einer der indischen Migranten ist mit den Nerven am Ende.

Zwei Jahre dauerte die Odysee. Alles begann in Indien, mit einer leeren Versprechung. „Ein Mann sprach mich damals an der Universität an“, erklärt Sonu. Er würde in der Europäischen Union leben und arbeiten können, alles legal, sagte man ihm. Umgerechnet 8000 Euro sollte er dafür auf den Tisch legen. Der Großteil der indischen Migranten, die in Ceuta im Wald leben, kommt aus der nördlichen Provinz Punjab, einer Gegend, die von Landwirtschaft dominiert ist. Um die Reisen der Söhne zu finanzieren, verkauften ihre Familien Ländereien oder verschuldeten sich bei Freunden und Banken. Die jungen Männer sollten diese Chance wahrnehmen können. Sie bestiegen den Flieger in Neu Delhi. Reiseziel Addis Abeba, die Hauptstadt Äthiopiens. „Wir wurden von Männern abgeholt, die uns in ein Haus brachten. Dort mussten wir ihnen unsere Pässe geben, für das Visum.“ Sonu schaut auf den Boden und schüttelt den Kopf. „Die Pässe haben wir nicht mehr zurückbekommen.“

Die Inder waren in die Fänge von Menschenschmugglern geraten. Monate verbrachten sie in dem Haus in Addis Abeba, eingesperrt. Danach ging die Reise nach Burkina Faso, nach Mali und von dort aus in die Saharische Wüste von Algerien. „Zu Fuß und mit dem Auto waren wir unterwegs. Wir wussten nicht, wann wir zu essen oder trinken bekommen würden und manchmal hat die Mafia das Wasser mit Benzin vermischt, damit wir nicht so viel trinken. Meine Freunde sind daran gestorben.“

Die Sahara gilt für Immigranten als einer der gefährlichsten Teile der Reise nach Europa. Nicht nur wegen der natürlichen Gefahren, die die Wüste birgt, sondern auch, weil man dort der Polizei ausgeliefert ist. Sonu erzählt, dass er die Grenze zwischen Marokko und Algerien mehrmals überquert hat. Wie oft? Irgendwann habe er aufgehört zu zählen, sagt er. Immer, wenn sie es nach Marokko geschafft hatten, kam die Polizei und brachte sie zurück nach Algerien. Unter Experten ist dieses Phänomen bekannt. Das europäische Netzwerk Migreurop zitiert in seinem Ende 2009 erschienenen Jahresbericht Hicham Baraka, den Vorsitzenden der marokkanischen Menschenrechtsorganisation ABCDS, der von einem Ping-Pong-Spiel zwischen marokkanischen und algerischen Grenzwachen spricht.

Die indischen Migranten schlafen unter freiem Himmel.

Manvir humpelt. Er kann auf seinen Fuß nicht mehr auftreten. Als er morgens bei der Tür hinausging, hat es plötzlich geknackst und er ist mit dem Bein umgeknickt. Die drei Jahre in Ceuta, die er die unwegsamen Hänge des Monte del Renegado hinauf- und hinablief, hat er sich nie verletzt. Ein Bänderriss im Knie. Und das ausgerechnet jetzt, wo er gerade erst nach Wien gekommen war und mit der Arbeit als Zeitungsausträger beginnen wollte. Diese Arbeit kann er vergessen, stiegensteigen kann er so nicht.

Gefangen im süßen Gefängnis

Der Tag liegt drückend heiß über Ceuta. Einer der Inder schleppt eine 25-Liter-Flasche Wasser den steilen Hang hinauf. Mitten am Weg bleibt er stehen, stellt die Flasche ab, verschnauft kurz. „Pani“, erklärt Sonu, „ist ein sehr wichtiges Wort, es bedeutet Wasser. Sieben Monate haben wir gebraucht, um die Wüste zu durchqueren und wir wussten nie, wann wir an Wasser kommen würden.“ Einer der Immigranten nähert sich. Seine Haut ist dunkel, die schwarzen Augen wirken vertrauenswürdig. Sein Arm ist von großen länglichen Narben überzogen. „Die Mafia wollte mehr Geld. Weil ich keines hatte und ich meine Familie nicht anrufen konnte, damit sie mir hilft, haben sie mir mit einer Machete Wunden zugefügt“, sagt er.

Ein indischer Migrant trägt Wasser in einem Kanister in das Camp.

Der Großteil der indischen Migranten gehört der Religion der Sikhs an. In einem der Camps im Wald haben sie eine kleine Gurdwara, einen Sikh-Tempel, errichtet. Jeden Tag beten sie dort für eine bessere Zukunft. Das Leben im Wald zerrt an den Nerven, raubt Energie. Sehr rosig sieht die Zukunft in diesem schwülen Sommer 2009 nicht aus. „Seit drei Jahren sind wir jetzt in Ceuta und es kommt einfach keine Nachricht aus Madrid. Für die Politiker sind wir nur irgendwelche Nummern. Wenn sie uns abschieben wollen, warum haben sie das dann nicht schon in den ersten paar Wochen gemacht?“ Als süßes Gefängnis bezeichnen die Inder Ceuta. Die Wüste liegt hinter ihnen, sie sind in Sicherheit, doch sind sie trotzdem in der spanischen Exklave gefangen. „Das Schlimmste ist das Warten, nicht zu wissen, was die Zukunft bringt, das Leben nicht mehr selbst in der Hand zu haben.“ Nach einer kurzen Pause fährt Sonu fort und erklärt, dass alle männlichen Sikhs den Nachnamen Singh tragen. Er steht für die Gleichheit der Religionsmitglieder und bedeutet soviel wie Löwe oder Tiger. Darum nennt sich die Gruppe Los Tigres del Monte, die Tiger des Berges. „Wir sind stark und werden nicht aufgeben“, versichert er.

Indische Migranten beten in einem provisorisch errichteten Tempel im Wald.

Es ist warm, als Manvir in Wien ankommt. Zwei Tage Reise liegen hinter ihm. Von Barcelona aus hat er halb Europa durchquert, um nach Österreich zu kommen. Hier hat er Freunde. Und es soll Arbeit geben, mehr als in Spanien. Drei oder vier Tage verbringt er in Traiskirchen, wo er um Asyl bittet. Eine andere Möglichkeit gibt es für ihn in Österreich nicht. Dass er bald wieder abreisen wird, ahnt er zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Ungewissheit zwischen Afrika und Europa

Dezember 2009. Der Winter macht das Leben im Wald unerträglich. Die Kälte ist ständiger Begleiter am Monte del Renegado. Vom vielen Regen ist die Erde aufgeweicht und die Ratten retten sich unter die trockenen Verschläge in den Camps. Den Tag verbringt Sonu in der Stadt, er arbeitet. Viele Möglichkeiten gibt es nicht, Geld fürs Überleben zu verdienen. In der Nähe des Stadtzentrums weisen die Inder Fahrzeuge in Parklücken ein oder helfen vor den Supermärkten, die Einkäufe in den Autos zu verstauen. So gibt es ein paar Cent, manchmal vielleicht auch einen Euro.

Die Einwohner Ceutas zeigen sich solidarisch mit den indischen Migranten, viele versichern, dass die jungen Männer immer nett und zuvorkommend sind. Trotzdem ändert dies wenig an ihrer Situation, die Zukunft liegt in den Händen der Behörden. Im September hatte es erstmals eine Nachricht von Seiten der spanischen Regierung gegeben. Die Inder sollten aufs Festland gebracht und ihr Status legalisiert werden. Hoffnung. Doch vier Monate später ist die Lage unverändert, keine weiteren Nachrichten mehr.

Migranten warten vor einem Supermarkt in Ceuta auf Arbeit.

Dann plötzlich geht alles Schlag auf Schlag. Polizei. Woher sie kämen, ob sie Papiere hätten. Zehn der Inder werden festgenommen und verbringen zwei Nächte im Gefängnis von Ceuta. Am zweiten Tag werden sie einem Richter vorgeführt. Er hält ihre Abschiebebescheide bereit. Und dann der Moment, auf den sie eigentlich so lange gewartet hatten. „Ich habe so oft die Fähren beobachtet, die den Hafen jeden Tag Richtung Europa verlassen. Aber ich habe mir die Reise immer anders vorgestellt.“ Umgeben von lärmenden Touristen sitzt er jetzt auf seinem Platz. Rechts und links ein Polizist, die Hände in Handschellen. „Nein, ich habe nie gedacht, dass es so sein würde“, beteuert Sonu.

Im Besucherraum des Centro de Internamiento de Extranjeros, dem Pendant zum österreichischen Schubhaftzentrum, ist die Stimmung gedrückt. Die Menschen unterhalten sich nur flüsternd. Eine Glaswand teilt den kahlen Raum in zwei Bereiche. „Zehn Minuten“, brüllt der Wachbeamte den Besuchern zu, während hinter der Scheibe vier Gestalten auftauchen. Wie im Zoo, möchte man denken. Sonu lächelt, sagt etwas, doch man versteht ihn kaum. Jetzt ist es laut unter den Besuchern, alle wollen ihrem Gegenüber etwas mitteilen. „Ich habe mir dort viele Gedanken gemacht, im Schubhaftzentrum ist die Abschiebung nicht mehr fern.“, erklärt Sonu Wochen später in Madrid. 58 Tage verbrachte er in Ungewissheit, danach ließ man ihn plötzlich frei. Ohne Papiere.

Am Rand der Gesellschaft

„In Wien hätte ich keine Chance gehabt“, ist sich Manvir sicher. „Ich kenne dort kaum jemanden und mit dem kaputten Knie konnte ich nicht arbeiten. Darum bin ich nach Spanien zurückgekommen.“ Er sitzt in der kleinen Küche der Gurdwara und schneidet Zwiebeln, Sonu reinigt im Gebetsraum Glasschränke. In der Sikh-Gemeinschaft in Madrid haben die Inder Zuflucht gefunden. Sie verbringen beinahe den ganzen Tag im Tempel, kochen, putzen, helfen mit, wo Hilfe gebraucht wird. „Ich will nicht den ganzen Tag untätig in der Stadt herumlungern, ich will mich nützlich machen“, erklärt Sonu.

Arbeiten darf er laut spanischem Recht nicht. Dieses räumt allerdings die Möglichkeit ein, dass Migranten, die drei Jahre im Land zugebracht haben und einen Arbeitsvertrag vorweisen können, eine temporäre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. „Wir sind jetzt ein Jahr in Madrid, wir erfüllen alle Voraussetzungen, aber die indische Botschaft stellt uns keine Pässe aus“, klagt Sonu. Viele Male war er bei der indischen Botschaft in Madrid, hat versucht einen neuen Pass zu beantragen, aber immer wieder wird er zurückgewiesen, auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. Ashish Sinha, zweiter Botschaftssekretär zeigt sich unwissend. „Natürlich kümmern wir uns um unsere Staatsbürger. Jeder, der einen Pass braucht, bekommt diesen auch“, versichert er vehement. „Aber es war niemand da, der nach einem Pass gefragt hat.“ Sonu und Manvir sind wütend, sie fühlen sich von den Behörden verhöhnt. „Die Spanier sagen, wir bräuchten unsere Pässe, die indische Botschaft gibt uns aber keine. Warum machen sie das?“ Drei Monate können die Inder noch in der Unterkunft des Roten Kreuzes bleiben. Danach müssen sie woanders hin. Wohin? „Auf die Straße“, erklärt Sonu flüsternd. „Wie sollen wir eine Wohnung mieten, wenn wir nicht arbeiten dürfen?“

Ein indischer Migrant schneidet in der Küche des Sikh-Tempels Zwiebeln.
 

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Nachtrag:
Mitte 2011 wurden die in Ceuta verbliebenen Inder aufs spanische Festland gebracht und wie schon die erste Gruppe ohne Papiere freigelassen. Bis heute ist ihre Situation unverändert – die indische Botschaft stellt keine Pässe aus und somit können die indischen Migranten ihren Aufenthaltsstatus in Spanien nicht legalisieren.

34 der Tigres del Monte wurden gemeinsam mit Sonu und Manvir Ende 2009 aufs spanische Festland gebracht. Die restlichen zwanzig waren Anfang 2011 immer noch in Ceuta. Bis kurz vor Weihnachten des vorangegangenen Jahres blieben sie im Wald. Dann gaben sie auf, nach beinahe 1000 Tagen am Monte del Renegado. Sie gingen zurück ins Centro de Estancía Temporal para Inmigrantes, das Zentrum, das vier Jahre zuvor ihre erste Unterkunft in Ceuta gewesen war. Die Direktion des Auffanglagers hatte versprochen, sich für sie einzusetzen, sie aufs spanische Festland zu bringen. Nach drei Wochen kommt Besuch, die indische Botschafterin. Kein gutes Zeichen, wie die Inder aus der Vergangenheit wissen. Denn immer dann, wenn ein Botschafter ins Auffanglager kommt, wird in den jeweiligen Staat abgeschoben. Der Botschafterbesuch dient der Identitätsfeststellung. Die Hoffnung aber stirbt zuletzt. „Wir werden weiter kämpfen“, sagt Sonu, „auch für die, die noch in Ceuta sind.“ ‘

 

(Quelle: fm4.ORF.at)

BRD: Gerechtigkeit für Oury Jalloh! (AUFRUF)

Dienstag, Januar 3rd, 2012

“Kundgebung in Magdeburg: Gerechtigkeit für Oury Jalloh!

Submitted by voice on Mon, 02/01/2012 – 15:14.

Kundgebung in Magdeburg, am Montag den 09.01.2012 um 09:30 Uhr vor dem Landgericht Magdeburg Prozessbeobachtung: Saal A23.

Do Justice to Oury Jalloh – Gerechtigkeit für Oury Jalloh!

The VOICE Refugee Forum – Aufruf zur ersten Anhörung im neuen Jahr “Der Fall Oury Jalloh” am 09.01.2012 in Magdeburg

Kundgebung um 9:30 Uhr vor dem Landgericht Magdeburg Prozessbeobachtung:
Saal A23.

Abfahrt von Berlin: Treffpunkt immer 6:30 Uhr (pünktlich) am Reisezentrum im S-Bahnhof Alexanderplatz.

The VOICE Refugee Forum for Independent Truth Commission – Against Police Brutality. – “The Case of Oury Jalloh” by Mbolo Yufanyi Video Tribute to Oury Jalloh from Dessau protest in 2005 – 2010.

Forderung:
Wir fordern weiterhin die Änderung der Anklageschrift und der Strafanzeige auf Beihilfe zu Körperverletzung und zu Mord seitens aller Beamten, die am 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau anwesend waren. Das Strafverfahren ist unter Beiordnung von internationalen unabhängigen Prozessbeobachtern durchzuführen.

7 Jahre nach Oury Jallohs bestialischem Tod in Zelle Nr. 5 in Dessau ist noch keine Gerechtigkeit in Sicht. So sagen wir weiterhin:
Oury Jalloh   das war Mord!

und fordern: Wahrheit! Gerechtigkeit! Entschädigung!

The VOICE Refugee Forum ruft jeden couragierten Aktivisten und alle Community-Initiativen auf, zu handeln – seien es Bürger oder keine Bürger – und uns in Solidarität mit dem Kampf der unterdrückten Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland dabei zu unterstützen, uns gegen die rassistischen deutschen Institutionen zu organisieren und zu mobilisieren, welche Flüchtlinge und MigrantInnen durch ihre Ausgrenzungspolitik nach wie vor terrorisieren, traumatisieren und stigmatisieren.

Wir rufen alle dazu auf, den Protest mit allen Mitteln fortzusetzen, so lange es nötig ist, um die Ungerechtigkeit des Staates und den institutionellen Rassismus im Gericht und in der Straflosigkeit der Dessauer Polizeibehörden beim Mord von Oury Jalloh zu entlarven, der in einer Polizeizelle in Dessau am 7. Januar 2005 verbrannt wurde.

Obwohl und vielleicht weil wir von dem neuen Prozess keine Gerechtigkeit erwarten, muss auch dieser Prozess von unabhängigen JuristInnen MenschenrechtsaktivistInnen und Betroffenen kritisch beobachtet werden. Diese Prozessbeobachtung soll nicht als Legitimation der Vertuschung verstanden werden, sondern als eine Delegation zur Dokumentation des Prozesses und seiner Ergebnisse.
Die Fälle von Oury Jalloh und Laye Alama Condé sind die zwei Fälle, die ihre Gerechtigkeit im Gerichtsverfahren nicht bekommen haben, aber sie sind nur ein Teil vieler Fälle von Polizeigewalt. N’deye Mareame Sarr, Halim Dener, John Achidi, Zdravko Nikolov Dimitrov, Aamir Ageeb, Arumugasamy Subramaniam, Dominique Koumadio und viele andere sind Opfer der deutschen Polizei und ihrer rassistischen Straflosigkeit. Ihre Fälle wurden nicht einmal vor Gericht gebracht.

Wir haben die beiden Fälle sehr kritisch verfolgt und fordern noch immer Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung für die Familie von Oury Jalloh und Laye Alama Condé. Wie im Fall von Laye Alama Condé, der in deutschen Gerichten keine Gerechtigkeit erfahren hat, wissen wir, dass auch für den Fall Oury Jalloh das gleiche Schicksal zu erwarten ist. Beide wurden am selben Tag, am 7. Januar 2005, von der deutschen Polizei und ihren Ärzten getötet.

Wir protestieren gegen die provozierenden Einschüchterungen der Richter und die Gewalt der Polizei gegenüber den Aktivisten, die in Oury-Jalloh-Kampagne und in der Beobachtung des Gerichtsverfahrens in Magdeburg eingebunden sind.

Seid jetzt Teil der Revolution! Organisiert euch und mobilisiert, um die Kämpfe der Unterdrückten in Deutschland und Europa aus dem Bauch des Monsters heraus zu unterstützen!

Brecht die Isolation der Kämpfe der Flüchtlinge und MigrantInnen!
Gerechtigkeit für Oury Jalloh!

Unite Against Colonial Injustice!

In Memory of Oury Jalloh:
Mumia Abu Jamal and Mbolo Yufanyi Speeches on protest from Dessau 2005 – 2009

Für mehr Information stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Yufanyi Mbolo: +49-(0)170-8788124

Archives 2008: – Mbolo Yufanyi and Mumia Abu Jamal Speeches on Video
Tributes to Oury Jalloh in 2008.
Mbolo Yufanyi: http://video.google.com/videoplay?docid=-8238640172468957863
Mumia Abu Jamal: http://www.youtube.com/watch?v=Rj01-uuA008
links: http://thevoiceforum.org/node/2178,
http://thevoiceforum.org/search/node/oury+jalloh

The VOICE (Refugee) Forum Berlin
Haus Bethanien- Südflügel
Mariannenplatz 2 / 10997 Berlin
Handy:+49 (0)170/8788124
E-mail: The_voice_berlin@gmx.de
Bankverbindung: Kto.Nr.: 127 829, BLZ: 260 500 01, Sparkasse Göttingen”

 

(Quelle: The VOICE Refugee Forum.)

BRD: Freiheit stirbt mit Sicherheit – 10 Jahre Krieg gegen den Terror

Dienstag, Dezember 6th, 2011

“Mit Sicherheit gegen Sicherheit und Freiheit

Von Elke Steven

Aktuell stehen in Deutschland die Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand, die in Folge von 9/11 erlassen worden sind. Nach einigen Auseinandersetzungen haben sich die Koalitionspartner letztlich auf eine Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes (TBEG) geeinigt, die im Januar 2012 in Kraft tritt. Erneut findet keine gründliche und unabhängige Prüfung statt. Die Befugnisse der Geheimdienste werden sogar noch erweitert, und es wird nur auf solche Befugnisse verzichtet, die sowieso kaum oder gar nicht genutzt worden sind. Mit der Diskussion um die Verlängerung stand jedoch nur ein kleiner Teil all der Sicherheitsgesetze, die im letzten Jahrzehnt erlassen wurden, auf dem Prüfstand. Und in den Jahrzehnten davor wurden die Sicherheitsgesetze ebenfalls schon ständig erweitert und neue Eingriffsbefugnisse geschaffen.

Blick zurück

Seit den Ereignissen von 9/11 wird an erster Stelle das Feindbild »Islamismus« gepflegt. Dies hat folgenschwere Auswirkungen für alle Ausländer, insbesondere aber für die muslimischen Glaubens. Zugleich wurden weitreichende Möglichkeiten der Überwachung geschaffen, die prinzipiell alle betreffen können, von denen aber bestimmte Gruppen – und wiederum an erster Stelle MigrantInnen muslimischen Glaubens – besonders betroffen sind.

Der Staat hat das Monopol auf legitime physische Gewaltsamkeit (Max Weber). Im demokratischen Rechtsstaat, der an die Menschenrechte gebunden ist, muss dieses Gewaltmonopol jedoch demokratischer Kontrolle unterliegen. Staatliches Handeln muss berechenbar und rechtlich überprüfbar sein. In seinen Institutionen und Verfahren muss der Rechtsstaat an den Menschen- und Bürgerrechten ausgerichtet sein. Insofern der Staat die Freiheitsrechte des Bürgers garantiert, stellt sich die Frage, wie weit er diese einschränken darf, um die Sicherheit des Staates oder der Bürger zu gewähren. Wird ein Staat wirklich sicherer, wenn die Bürger ihrer Freiheitsrechte beraubt werden? Ab wann hört er auf, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein?

Ist der 11. September 20001im Hinblick auf die gesellschaftliche Militarisierung, die Entdemokratisierung, das Zurückdrängen von Menschenrechten, die Ausweitung staatlicher Befugnisse zur Überwachung wirklich ein grundlegender Einschnitt? Müssten nicht eher die Kontinuitäten beschrieben werden, für deren Begründung nur ein neues Damoklesschwert gefunden wurde?

Im Namen der Inneren Sicherheit werden die Möglichkeiten der Datenspeicherung und -verarbeitung, der Überwachung und der Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen schon seit Jahrzehnten immer weiter ausgedehnt. Vom Kampf gegen die Bedrohung durch die Rote Armee Fraktion und Revolutionäre Zellen über den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und gegen Sexualstraftaten bis hin zur aktuellen Terrorismusbekämpfung reichen die Begründungen. Geändert haben sich im Verlauf der Zeit vor allem die technischen Möglichkeiten.

Schon lange vor 9/11 war die Rede vom Polizeistaat,1, Sicherheitsstaat oder Präventionsstaat. Schon 1995 schrieb der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), der Überwachungsstaat sei nicht fern, wo die Freiheit als Gefährdung und die Sicherheit als ein Rechtsgut erscheinen.2 Von einem »Recht auf Sicherheit«, das es als Bürger- oder Menschenrecht nicht gibt, ist erst seit 9/11 immer wieder die Rede.

Im »Grundrechte-Report 2008« hat Burkhard Hirsch die Entwicklungen im Kontext staatlicher Sicherheitsproduktion kurz, prägnant und erschreckend zusammengefasst:

„Dem Anti-Terrorismus-Gesetz von 1976 folgten das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus von 1986, das umfangreiche Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1992, das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994, das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität von 1998 mit der Einführung des so genannten Großen Lauschangriffs, die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2003 und das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2006 mit jeweils umfangreichen Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts und des Passgesetzes, mit äußerst rücksichtslosen Verschärfungen des Ausländerrechts und vor allem mit immer weitergehenden Eingriffsbefugnissen der Nachrichtendienste im Inland. Das wurde ergänzt durch Änderungen der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze, das Telekommunikationsgesetz von 1996 und dessen Novellierung, das Zuwanderungsgesetz von 2004, das Luftsicherheitsgesetz von 2005 und das im Bundestag anhängige Gesetz über heimliche Ermittlungen und die so genannte Vorratsdatenspeicherung [9. November 2007 verabschiedet, Anm. d. Verf.], die insofern eine neue Qualität darstellt, als sie die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Art von jedermann ohne jeden Anlass erfassen soll [und um die der Streit noch währt, weil das BVerfG dieses zum Teil für rechtswidrig erachtet hat, Anm. d. Verf.].“3

Einige Entwicklungen vor und nach 9/11

Der große Lauschangriff

Der große Lauschangriff wurde durch eine schwarz-gelb-rote Grundgesetzänderung am 6. März 1998 möglich – er wurde erst im März 2004 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig eingestuft. 2005 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum Lauschangriff, der mit Recht noch immer als groß beschrieben und als Eingriff in die Grundrechte eingestuft werden kann.

Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz

Das DNA-Identitätsfeststellungsgesetz wurde am 7.9.1998 beschlossen, um die vorausgegangene Errichtung einer solchen Datei beim BKA zu legitimieren. Am 30.6.2005 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Katalog der Anlassstraftaten ausweitet und die »Freiwilligkeit« einführt, mit der der Richtervorbehalt umgangen wird.

Das Passgesetz

Im Mai 2000 wurde das Passgesetz geändert, um die Möglichkeit von Ausreiseverboten zu schaffen. Nach dem Angriff auf einen französischen Polizisten war das Gesetz ursprünglich explizit gegen Hooligans gerichtet. Schnell wurde es gegen Globalisierungskritiker eingesetzt. Einige Monate später beschlossen die Innenminister, neue Verdachtsdateien über »Gewalttäter« zentral anzulegen. Im Januar 2001 wurden entsprechende Dateien beim BKA eingerichtet.

Terrorismusbekämpfungsgesetze

Eine Menge Maßnahmen, die schon lange gefordert worden waren, denen aber grundrechtliche Bedenken entgegenstanden, konnten nach 9/11 schnell eingeführt werden. Gefragt wurde nicht, ob sie die Anschläge hätten verhindern oder zukünftige werden vereiteln können. Gefragt wurde auch nicht nach den demokratisch-rechtsstaatlichen Kosten. „Datenschutz ist in Ordnung. Aber Datenschutz darf nicht zu Behinderung von Kriminalitäts- oder Terrorismusbekämpfung führen“, erklärte der damalige Innenminister Otto Schily im Bundestag.

Im September 2001 wurde bereits das erste Anti-Terror-Paket erlassen, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat. Zum 9. Januar 2002 wurde dann das zweite Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde in 17 verschiedene Gesetze und fünf Verordnungen eingegriffen.

Insbesondere wurden auch mit diesen Gesetzen die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen wurden geschaffen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft.

Die Befristung der Gesetze führte bei ihrer Überprüfung im Januar 2007 nur zu der lapidaren Feststellung: Sie seien „gleichermaßen erfolgreich wie zurückhaltend und verantwortungsvoll genutzt worden“.4 Durch das »Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus« (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) vom 5. Januar 2007 wurden die Gesetze für weitere fünf Jahre beibehalten. Aufgaben und Befugnisse der Nachrichtendienste (MAD und BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz wurden in diesem Zug zugleich ausgeweitet. Zu den durch das Gesetz geänderten Rechtsnormen gehören:5

● Bundesverfassungsschutzgesetz

● MAD-Gesetz

● BND-Gesetz

● Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

● Sicherheitsüberprüfungsgesetz

● Bundespolizeigesetz

● Passgesetz

● Vereinsgesetz

● Bundeskriminalamtgesetz

● Ausländergesetz

● Asylverfahrensgesetz

● Ausländerzentralregistergesetz

● Arg-Durchführungsverordnung (Ausländerzentralregister)

● Bundeszentralregistergesetz

● Luftverkehrsgesetz

● Energiesicherungsgesetz 1975

● Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung

● Gaslastverteilungs-Verordnung

Der generelle Verdacht wird zum Prinzip

Rasterfahndung: Obwohl die Rechtslage fragwürdig und in den Bundesländern unterschiedlich war, wurde fast überall sofort nach »Schläfern« gesucht. Es wurde also nach unauffällig lebenden Menschen islamischer Religionszugehörigkeit gesucht. Jedem müsste sofort klar sein, dass die Rasterfahndung ein ungeeignetes Instrument ist, um »normal« lebende Menschen zu entdecken. Und es müsste klar sein, dass diese Art der Verdächtigung aller Muslime Ausländerfeindlichkeit fördert. Aus sechs Millionen Personendaten landeten über 19.000 Personen in der Treffer-Datei des BKA. Diese sollten dann näher überprüft werden.

Erst 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht (BvR 518/02 vom 4.4.2006), dass die Rasterfahndung rechtswidrig war. Vorher hatte es mehrere unterschiedliche Urteile der untergeordneten Gerichte gegeben. Die Entscheidung des BVerfG hatte bundesweite Bedeutung, obwohl nur die nordrhein-westfälische Regelung beklagt worden war, denn die Rasterfahndungen sind in den Ländergesetzen geregelt.

Das BVerfG urteilte: „Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in §31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.“ Das BVerfG kam zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden habe, oder außenpolitische Spannungslagen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht ausreichten. Das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergebe, sei für die Anwendung einer solchen, weit in die Rechte der Bürger eingreifenden Maßnahme notwendig.

● Eine zentrale Fingerabdruckdatei von Asylbewerbern – das Fingerabdruckindentifikationssystem (AFIS) – wurde eingeführt. Die Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten wurden erweitert.

● §129b, mit dem ausländischer »Terrorismus« inländisch verfolgt werden kann, wurde eingeführt. Wie schon §129 a ermöglicht er vor allem weitreichende Ermittlungen und führt kaum zu Verurteilungen. Allerdings werden bereits die Ermittlungsverfahren wegen der §§129 ins Ausländerzentralregister eingetragen. Somit bleibt in jedem Fall »etwas« hängen.

Dies hängt auch mit dem EU-Beschluss zur Terrorismusbekämpfung zusammen, der die Länder zwingt, die »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« als Straftatbestand aufzunehmen. Und die Aufzählung terroristischer Straftaten lässt hellhörig werden, wenn die „widerrechtliche Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Einrichtungen, Regierungsgebäuden oder -anlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln, der Infrastruktur, allgemein zugänglicher Orte sowie (öffentlichem und privatem) Eigentum“ darin enthalten ist. Immerhin schien es den Verantwortlichen geboten, in der Präambel zumindest darauf hinzuweisen, dass das Versammlungsrecht, das Streikrecht und das Recht auf freie Meinungsäußerung dadurch nicht beschnitten werden sollen.

● Die Veränderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes ermöglicht dem Verfassungsschutz zusätzlich, einen weit größeren Kreis von Beschäftigten als bisher durch Abfrage einer Vielzahl von persönlichen Daten auf ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11.11.2004, dass die Entlassung eines Angestellten durch den Flughafen München rechtswidrig sei. Nach einer »Sicherheitsüberprüfung« war U. entlassen worden, weil er zeitweise bei Milli Görüs aktiv gewesen war. Dies reichte dem Arbeitgeber aus – und die untergeordneten Gerichte bestätigten dies –, um ihn als Sicherheitsrisiko einzustufen. Das BVerwG entschied, dass statt der pauschalen Zuschreibung eine konkrete Überprüfung notwendig sei.

Im Dezember 2004 nahm das »Anti-Terror-Lagezentrum« in Berlin-Treptow seine Arbeit auf. Es entstand also eine informationelle Zusammenarbeit von Diensten, die grundgesetzlich getrennt gehören: von Polizeien und Geheimdiensten.

● Das BKA darf nun ebenfalls auf Daten zugreifen, die bisher dem Sozialgeheimnis unterlagen, z.B. auf Informationen der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenkassen. In anhängigen Strafverfahren steht dem Bundeskriminalamt diese Befugnis nur im Einvernehmen mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu.

● Den Nachrichtendiensten ist gestattet worden, ihre Ausforschungen im Vorfeld konkreter Gefahrenindizien in den Bereich des Vorfeldes eines potentiell strafbaren Verhaltens auszudehnen.

● Der Verfassungsschutz darf nun Aktivitäten beobachten, die sich gegen die Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben richten. Diese Formulierung ist auch ein Beispiel für die Nutzung von unbestimmten Rechtsbegriffen, die den Behörden einen großen Spielraum in der Auslegung ihrer Befugnisse geben.

Kein Ende abzusehen?

Schleichend schreitet die Demontage des Rechtsstaats auch nach dem ersten und zweiten Terrorismusbekämpfungsgesetz weiter. Einige Beispiele seien auch hier noch genannt:

Das Luftsicherheitsgesetz vom 11.1.2005 sollte den Abschuss von Flugzeugen, die zur terroristischen Waffe umfunktioniert würden, erlauben. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 15.2.2006, dass dieses Gesetz unvereinbar ist mit zentralen Artikeln des Grundgesetzes. „Es ist unter der Geltung des Artikel 1 Absatz 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen (…) vorsätzlich zu töten.“ (BVerfG, 1 BvR 357/05)

● Mit dem »Gemeinsame-Dateien-Gesetz« von 2006 wurde die Zusammenführung von polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbeständen ermöglicht. An der »Anti-Terror-Datei« sind beteiligt: Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, alle Landeskriminalämter, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst sowie der Bundesnachrichtendienst. Es werden also auch geheimdienstliche Erkenntnisse den anderen Behörden zugänglich gespeichert!

● Mit dem BKA-Gesetz von 2008 erhielt das BKA fast alle Rechte, die auch die Länderpolizeien haben. Diese aber wenden viele potentielle Maßnahmen nicht an, weil ihnen die Ausstattung und das Geld fehlen. Es ist damit zu rechnen, dass das BKA diese Möglichkeiten intensiver nutzen wird (z.B.: kurzfristige Freiheitsentziehung, Wohnungsdurchsuchung, längerfristige Observation, Einsatz von Verdeckten Ermittlern, Rasterfahndung, Telekommunikationsüberwachung, Lausch- und Spähangriff, Online-Durchsuchung).6

● 2009 wurden die §§89a, 89b neu ins Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Die Ausbildung in einem »Terrorcamp«, bzw. der Versuch, hierfür Kontakt aufzunehmen, steht nun unter Strafe. Typisch ist diese Vorverlagerung von Straftatbeständen und die gleichzeitige unbestimmte Kategorisierung. Das Besondere hier ist, dass solche Taten Einzelner unter Strafe gestellt werden, denn Gruppen, die sich zu terroristischen Taten verabreden, standen schon vorher unter Strafe. §89a Abs. 2 StGB verbietet, bestimmte gefährliche Stoffe herzustellen, sich zu verschaffen, zu verwahren oder andere in der Herstellung dieser Stoffe oder sonstigen Fertigkeiten zu unterweisen oder sich unterweisen zu lassen, wenn sie der Begehung einer terroristischen Straftat dienen. Die Unbestimmtheit des Gesetzes wird u.a. daran deutlich, dass auch Flugunterricht zu einer solchen Vorbereitung gezählt werden kann. Nicht die Tat ist der Ausgangspunkt, sondern die Absicht, die aber in der Person begründet und nicht von außen erkennbar ist. §89b StGB regelt das strafrechtliche Verbot der Aufnahme von Beziehungen zu einer terroristischen Organisation in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen. Nach §91 StGB kann das Verbreiten oder Sich-Verschaffen einer Anleitung als schwere staatsgefährdende Gewalttat bestraft werden.7

Bei Verdacht sind in diesem Kontext weitgehende Ermittlungsbefugnisse vorgesehen – also Lauschangriff und Telekommunikationsüberwachung. Ähnlich wie bei den §§129 geht es also zentral auch um Ermittlungsbefugnisse.

● Weitergabe der Daten von Fluggästen an die USA: Ab Ende Oktober 2005 sollten Touristen nur dann ohne Visum in die USA einreisen dürfen, wenn sie einen »sicheren« Reisepass mit biometrischen Daten vorweisen können. Daraufhin einigten sich die Innenminister der 25 EU-Staaten im Dezember 2004, dass die Pässe einen Speicherchip mit digitalisiertem Foto und Fingerabdruck erhalten sollten. Der Bundesrat stimmte dem dann nur noch für die Reisepässe zu. Der neue Personalausweis wird erst jetzt eingeführt – mit eher sanften Regelungen im Verhältnis zu anderen Staaten: Die Speicherung von Fingerabdrücken erfolgt freiwillig und nur auf dem Ausweis selbst. Es entsteht also keine zentrale Datenbank. Allerdings ist mit den neuen Personalausweisen die technische Grundlage zur Speicherung der Fingerabdrücke geschaffen, und die Freiwilligkeit kann leicht abgeschafft werden.

● SWIFT (belgischer Bankendienstleister): Um die Finanzierungsströme des Terrorismus aufzuspüren, ließen die USA sämtliche Daten von internationalen Geldtransaktionen in ein Rechenzentrum in die USA übermitteln und auswerten. Es gab keine wirksame Kontrolle der Datenverwendung, keine Zweckbindung, keine Ansprüche auf Auskunft und Transparenz, keine unabhängige Kontrollinstanz.8 Das SWIFT-Abkommen, dem das Europäische Parlament letztlich zugestimmt hat, regelt diese Weitergabe der Daten. Transparenz wurde mit dem Abkommen nicht hergestellt. Europol genehmigt die Anfragen der US-Behörden, obwohl sie meist völlig unspezifisch gestellt werden.

Auswirkungen

Vor allem und an erster Stelle hat sich die Lage der Flüchtlinge massiv verschärft. Alle Muslime leiden unter dem allgemeinen Verdacht, unter den sie gestellt sind. So stehen die ca. 23,7 Millionen personenbezogene Datensätze des Ausländerzentralregisters (AZR) nicht nur den Polizeien, sondern sämtlichen Geheimdiensten zur Verfügung. Mit dem Zuwanderungsgesetz vom 1.1.2005 wurde das Ausweisungsrecht massiv verschärft. Der Terrorismusverdacht kann zur Ausweisung ausreichen. Eine rechtliche Überprüfung muss nicht abgewartet werden. Die Unschuldsvermutung gilt für Ausländer nicht mehr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertritt die Auffassung, dass selbst ehemalige Angehörige terroristischer Organisationen von dem Asylrecht und dem Flüchtlingsschutz ausgeschlossen sind. Ausgangspunkt für die Einordnung sind die Terrorismuslisten, die höchst umstritten sind. Das Oberverwaltungsgericht NRW folgt dagegen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und betrachtet »nur« diejenigen Flüchtlinge als asylunwürdig, die sich erhebliche Verbrechen zuschulden kommen ließen.9

Vor jeder Einbürgerung werden Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchgeführt. Permanent finden Razzien gegen muslimische Gruppen oder Gemeinden statt, denen keine strafrechtliche Erfolgsbilanz gegenübersteht: Von September 2001 bis Juli 2004 registrierte der Zentralrat der Muslime 70 Razzien in Moscheen und 1.400 Durchsuchungen in zugehörigen Büros oder Wohnungen.10

Dieser allgemeine Verdacht gegen Muslime konkretisiert sich am deutlichsten in den Terrorismuslisten.11 Solche Listen gibt es schon seit den Anschlägen von al Kaida im Jahr 1999. Gelistet sind größtenteils nur des Terrorismus verdächtige Personen, die nicht über ihre Erfassung informiert werden und sich kaum dagegen wehren können. Inzwischen haben einige wenige erfolgreich dagegen geklagt. Daraufhin ist auch das Verfahren der Erstellung der Listen etwas verändert worden (Betroffene werden nun manchmal informiert und angehört). Aufgrund der Auswirkungen, die die Listung hat, hat der Schweizer Europarats-Abgeordnete Dick Marty von der „zivilen Todesstrafe“ gesprochen.

Allgemeiner lässt sich feststellen, dass Prävention zum zentralen Begriff geworden ist. Gefahren sollen schon erkannt, Menschen durchschaut werden, bevor es auch nur den Anfang der Idee einer Tat gibt. Das klingt auf den ersten Blick gut und einleuchtend. Aber dies setzt einen allgemeinen Verdacht voraus und bewirkt den Wechsel von der prinzipiellen Unschuldsvermutung zum generellen Verdacht. Dieser setzt bei der »falschen« Gesinnung an und führt weg vom Tatstrafrecht zu einem Gesinnungsstrafrecht.

Ermittlungen im Vorfeld von Straftaten führen zur Abkehr von den rechtsstaatlichen Kategorien des Tatverdachts in der Strafprozessordnung. Auch die Polizei erhält immer mehr Eingriffsrechte auf Verdacht und mit unbestimmten Klauseln. Datensammlungen basieren immer häufiger auf Verdachtskonstruktionen. Die europäische Zusammenarbeit und Weitergabe solcher Datensammlungen verstärkt noch die grundrechtswidrigen Wirkungen.

Eine der schlimmsten Auswirkungen ist die Aufweichung des Folterverbots. Das Verbot der Folter gilt unbedingt! Der Streit darum, die Infragestellung der unbedingten Geltung begann bei uns mit der Folterdrohung durch den Polizeipräsidenten Daschner im Fall des Kindesentführers Magnus Gäfgen im Jahr 2002. Inzwischen ist die Zusammenarbeit Deutschlands mit Folterstaaten bekannt geworden und die Verwertung von Informationen, die im Ausland unter Folter gewonnen wurden. „Weder die Bundeswehrsoldaten, die Murat Kurnaz im afghanischen Kandahar begegneten, noch die deutschen Nachrichtendienstler, die ihn später im Folterlager Guantánamo vernahmen, noch die deutschen Beamten, die Mohammed Haydar Zammar in syrischer Haft befragten, bekamen klare Verhaltensmaßstäbe an die Hand. In allen diesen Fällen stellt sich nach Abschluss der Arbeit der Untersuchungsausschüsse die Frage einer möglichen Strafbarkeit deutscher Beamter wegen (psychischer) Beihilfe zu den Straftaten der Folterer.“12

Auch diejenigen, die den politischen Protest tragen, haben zunehmend mit Formen verdeckter Ermittlungen zu rechnen. „Verdeckte Ermittler werden eingesetzt, um Terror und Kriminalität zu bekämpfen“, schreibt die Frankfurter Rundschau am 4.2.2011, um dann aufzuzeigen, dass es inzwischen üblich geworden ist, in Europa, über die innerstaatlichen Grenzen hinweg, verdeckte Ermittler einzusetzen. Ziel sind politische Gruppierungen. „In Deutschland geht das bereits so weit, dass ausländische verdeckte Ermittler, die eindeutig Polizisten sind, juristisch wie V-Leute behandelt werden, also wie Informanten aus dem zu überwachenden Milieu.“ Dies ermöglicht den Ermittlern eine Menge mehr an Operationen, zum Beispiel das Eingehen von Beziehungen. So ist auch die geheimdienstliche Unterwanderung politischer Strukturen verschiedentlich bekannt geworden: Sozialforum Berlin (2003-2006), Uni Hannover, Heidelberger Antifa und Studentenszene. Ein britischer Spitzel ist europaweit im Kontext diverser Proteste eingesetzt worden.

Nach all diesen Aufzählungen darf jedoch auch nicht übersehen werden, dass eine Menge weiterer Formen der Überwachung und Datensammlung ebenfalls in den letzten Jahren ausgeweitet oder hinzugekommen sind: Videoüberwachungen, der inzwischen wieder aufgehobene Elektronische Entgelt-Nachweis (ELENA), lebenslang gültige Steuernummer seit 2008, elektronische Gesundheitskarte, lebenslang gültige Krankenversichertennummer, Überprüfung von Journalisten bei Großereignissen (WM, Gipfeltreffen …), flächendeckende Handydatenspeicherung (Anti-NPD Demo in Dresden 2011). Überdies übernehmen immer mehr kommerzielle Sicherheitsdienste Kontrollaufgaben.

Militarisierung im Inneren

Dieses letzte Jahrzehnt ist auch durch die fortschreitende innere Militarisierung, durch den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gekennzeichnet. Beim G8-Gipfel in Heiligendamm ist der Einsatz der Bundeswehr gegen die Demonstrationen öffentlich bekannt und diskutiert worden. Ein solcher Einsatz ist grundgesetzwidrig, aber das wird unter dem Namen der Amtshilfe verschleiert. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken bestätigte die Bundesregierung, dass 2010 bei insgesamt 71 Amtshilfemaßnahmen die Bundeswehr eingesetzt wurde. Im Jahr zuvor waren es 44 und 2008 31 Einsätze. Ende der 1990er Jahre hatte noch eine einzige Amtshilfemaßnahme jährlich ausgereicht. Hinzu kamen im letzten Jahr noch 28 Unterstützungseinsätze für nichtbehördliche Dritte wie beispielsweise Sportvereine und Rüstungsunternehmen.

Ausblick

Mit der Verlängerungsdebatte um das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) hätten einige der Gesetze zur Disposition stehen sollen, die vor allem den Geheimdiensten Befugnisse sichern. Die Chance scheint schon wieder verpasst. Gerade das inzwischen entstandene Ausmaß der Befugnisse der Geheimdienste, die machtvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste, die dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten widerspricht, ist in Deutschland jedoch kaum thematisiert worden. Mit dem TBEG wurden Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst ermächtigt, bei Institutionen wie Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über Personen einzuholen, die eine „schwerwiegende Gefahr“ darstellen. Ein richterlicher Beschluss ist hierfür nicht notwendig. Von diesen Befugnissen haben die Geheimdienste Gebrauch gemacht, kontrollieren lassen sie sich dabei kaum.

Diese Entwicklungen gefährden die Demokratie. Geheimdienste handeln im Geheimen und fordern immer noch mehr Befugnisse. Sie entziehen sich jedoch jeder demokratischen Kontrolle, so dass wir heute nicht wissen können, was sie entdeckt und was sie inszeniert haben. Es ist zu bezweifeln, dass die Bürger und Bürgerinnen sicherer geworden sind. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass die Spaltung der Gesellschaft und die Ausgrenzung von Menschen islamischen Glaubens das Zusammenleben negativ beeinflussen.

Anmerkungen

1) Fredrik Roggan (2000): Auf legalem Weg in einen Polizeistaat. Bonn: Pahl-Rugenstein Nachfolger.

2) Bukhard Hirsch: Terror und Antiterror. In: Grundrechte-Report 2002. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag. S.18.

3) Burkhard Hirsch: »Action!« – Das Ritual des machtvollen Leerlaufs. In: Grundrechte-Report 2008. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.15.

4) Internetseite des Bundesministerium des Inneren, zitiert nach; Gustav Heinemann-Initiative und Humanistische Union (Hrsg.) (2009): Graubuch Innere Sicherheit – Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September 2001. Berlin: Books on Demand.

5) Gesetze im WWW (Internetseite): Terrorismusbekämpfungsgesetz; rechtliches.de/info_Terrorismusbekaempfungsgesetz.html.

6) Frederik Roggan: Zentralisierter Anti-Terror. In: Grundrechte-Report 2009. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.176-180.

7) Jens Puschke: Anti-Terrorcamp-Gesetzgebung. In: Grundrechte-Report 2010. Frankfurt am Main: Fischer Taschebuch Verlag. S.220-224.

8) Thilo Weichert: Kontodaten für die CIA. In: Grundrechte-Report 2007. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag. S.46-50.

9) Sönke Hilbrans: Asyl unter »Terrorismusvorbehalt«. In: Grundrechte-Report 2010. op.cit. S.152-156.

10) Anja Lederer: Terrorwarnungen und was davon blieb. In: Cilip 80, Nr. 1/2005, S.32-36.

11) Wolfgang Kaleck: Terrorismuslisten: Definitionsmacht und politische Gewalt der Exekutive. In: Kritische Justiz, Heft 1-2011.

12) Wolfgang Kaleck: Das Folterverbot und der Umgang mit vergifteten Informationen. In: Grundrechte-Report 2009. op.cit. S.27-31. Siehe auch: Dieter Schenk: Jemand muss das Schweigen brechen. Über die Zusammenarbeit des BKA mit Folterstaaten. In: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit, 2010/2011. Frankfurt am Main: Verlag für Polizeiwissenschaft.

Elke Steven ist Soziologin und arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie. Sie ist Mitherausgeberin des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports.”

 

(Quelle: Wissenschaft & Frieden-Dossier Nr. 68)

BRD: “Ausbildungshilfe” für Golf-Monarchien

Dienstag, November 29th, 2011

“The Arab Spring of “Security made in Germany”

By Eric Töpfer

Investigative journalists have revealed a secret mission by the German Federal Police to train border guards in Saudi Arabia. The episode sheds light on the much broader engagement of the German security-industrial complex in arming authoritarian monarchies in the Gulf region.

More than 500 German police officers are posted to foreign countries. They act as liaison officers, train colleagues, bolster border controls, support document checks at consulates, guard German embassies and police crisis regions under the flag of the United Nations, the Organization for Security and Cooperation in Europe (OSCE) or the European Union. [1] It is well known that the largest of the German police force’s foreign missions are taking place in Afghanistan and Kosovo where almost 300 officers complement the military engagement of NATO troops. Nonetheless, it came as a surprise when it was revealed in April 2011 that another major mission is taking place in Saudi Arabia. Two weeks after soldiers from the oil-rich kingdom crossed the border into Bahrain to defend its ruling elite against the democratic protest movement, it coincided with a TV magazine FAKT report that dozens of German Federal Police officers were training thousands of border guards in the desert. [2] Moreover, the mission was reported to be closely linked to a billion dollar deal, involving European arms giant EADS-Cassidian, that includes the installation of a high-tech surveillance system along Saudi Arabia’s 9,000 km sea and land borders. It is “the world’s most important contract for security technology,” according to Cassidian CEO Stefan Zoller. [3]

Deal involving EADS exports

Although the German government denies that the training mission was sine qua non for the deal between EADS and the Arab kingdom, the details that became public suggest another story. In spring 2007, high-level talks began between EADS and the German Ministry of Interior (MoI); EADS manager Stefan Zoller met with MoI State Secretary August Hanning to discuss the planned modernisation of Saudi Arabia’s border controls. They continued their exchange in October, considering a possible project design, and at the end of the year EADS submitted its bid to the Saudi Arabian Interior Ministry. At the same time the German Federal Police presented a training programme to officials in Saudi Arabia’s capital city of Riyadh. (…)”

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(Quelle: Statewatch.org)

Ägypten: Tahrir Square Attack November19

Donnerstag, November 24th, 2011

Ohne Worte

 

 

(Quelle: Egyptian Spring.)