Berlin: Neuer Flughafen-Asylgewahrsam fürs “Gesamtkonzept”
Der Bund gibt vor, die Länder führen aus, während Kritik an “Abschreckungspraxis” meist nichtstaatlich bleibt
Von Birgit v. Criegern 20.02.2012
In Berlin-Schönefeld läuft der Ausbau zum neuen Großflughafen BER Willy Brandt und zieht zur Stunde die Erörterung der Flugrouten mit ihren regionalen Auswirkungen nach sich. Im Vordergrund steht außer der “Lärmdebatte”[1] die Öffnung für den Großtourismus, die etwa von Flughafenchef Rainer Schwarz[2] und den Landesregierungen vor rbb-Kameras gerne beworben wird.
Zur Eröffnung im Juni 2012 soll auch der Bau einer Gewahrsamseinrichtung für einreisende Asylsuchende auf dem Gelände fertiggestellt sein. Gemäß dem Ablauf schon praktizierter sogenannter Flughafenverfahren sollen Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten oder ohne gültige Papiere im Transitbereich des Flughafengeländes festgehalten und einem Asylschnellverfahren unterzogen werden. Ins Auge gefasst ist eine Kapazität von 30 Personen; auch Kinder und Minderjährige können von dem Verfahren betroffen sein. Die soziale Betreuung der Flüchtlinge soll dann von der privaten Wachschutzfirma B.O.S.S. übernommen werden, die das Gelände sichern würde.
Das würde Schnellverfahren und, für einen gewissen Anteil der Eingereisten, die Vorbereitung von Schnellabschiebungen bedeuten: Ein Asylantrag ist vor Beamten der Bundespolizei im Transitbereich zu stellen. Innerhalb von zwei Tagen danach ergeht eine Entscheidung vom Bundesamt für Migration, ob der Asylantrag als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Bei Ablehnung bleiben den Asylsuchenden nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben und einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der Flughafenhaftanstalt, bis die Abschiebung möglich wird. (…)”
(Quelle: Telepolis.)





